Hallo,
auch wenn es zu dem Thema ggfs. schon ein paar Threads gibt, hätte ich eine Frage bzgl. der Frist der Erbausschlagung, weil ich durch verschiedene Threads verunsichert bin WANN die Frist von 6 Wochen zum Ausschlagen beginnt.
Folgende Situation:
- Todesfall 1. Juli (als fiktives Datum). Kein Testament. Gesetzlicher Erbe wird voraussichtlich die Schwester.
- Die Schwester wird eine Woche nach dem Todestag vom Nachlassgericht angeschrieben um allg. Angaben zu machen (Vermögensverhältnisse, Ehepartner, etc.) um die Erben zu ermitteln.
- Ende September wird die Schwester vom Nachlassgericht informiert sie ist gesetzlicher Erbe
Ab beginnt nun die Frist nun zu laufen?
Todestag (1. Juli) + 6 Wochen = Mitte September oder
Ende September + 6 Wochen = Mitte November.
Danke & Gruß!
Frist Erbausschlagung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Frist beginnt mit Kenntnis des Todes, hier Juli.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
Die Frist beginnt am Todestag, wenn die Schwester davon ausgehen musst, dass sie gesetzliche Erbin wird, weil es keine näheren Verwandten gibt und sie auch direkt vom Tod ihrer Schwester erfahren hat.
In den meisten Bundesländern wird das Nachlassgericht nur auf Antrag aktiv, wenn es kein hinterlegten Testament gibt.
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Danke für die eindeutige Antwort!
Noch zwei eine weitere Fragen:
Unterstellend die Schwester (nennen wir sie ab jetzt S) schlägt fristgemäß aus, hat aber zwei volljährige Kinder (X & Z und somit Neffe/Nichte des Verstorbenen) die nun als Erben "herhalten" müssen. Wann müssen diese ausschlagen? Ebenfalls 6 Wochen ab Todestag oder läuft die Frist dann erneut los ab dem S ausgeschlagen hat?
Wie geht es weiter bzgl. der Frist wenn alle oben genannten (alles Erben 2. Ordnung) ausgeschlagen haben und die Erben 3. Ordnung herangezogen werden müssen? Ab Todestag oder ab Information durch das Nachlassgericht?
Danke!
Die Kinder der S werden erst mit der Ausschlagung der S Erben. Die Frist beginnt daher frühestens mit der Ausschlagung der S. Ggf. auch erst mit der Information des Nachlassgerichts, da die Kinder nicht zwingend etwas von der Ausschlagung wissen müssen.
ZitatDie Frist beginnt am Todestag, wenn die Schwester davon ausgehen musst, dass sie gesetzliche Erbin wird, weil es keine näheren Verwandten gibt und sie auch direkt vom Tod ihrer Schwester erfahren hat. :
In den meisten Bundesländern wird das Nachlassgericht nur auf Antrag aktiv, wenn es kein hinterlegten Testament gibt.
Hallo zusammen,
ich muss nochmal darauf zurückkommen. Unterstellend das Nachlassgericht erteilt die Auskunft, dass die Frist erst anläuft ab dem Zeitpunkt durch das Nachlassgericht der Erbe (in dem Fall die Schwester) offiziell per Schreiben informiert wird.
Klingt zwar logisch, weil auch wenn man ggfs. gesetzlicher Erbe ist, heißt das ja nicht dass man zwangsläufig auch Erbe ist, da ja ein Testament vorhanden sein kann von dem gesetzliche Erbe nichts wissen muss.
Wie wäre so eine Auskunft des Nachlassgerichts einzuordnen, zu mal ja die juristischen Mühlen oft langsam mahlen und es dann durchaus sein kann, dass man durch das Nachlassgericht 6 Wochen nach Todestag informiert wird und man dann von seinem Glück erfährt dann die Frist schon abgelaufen wäre lt. Gesetz (§1944)
Danke!
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