Friseur will Geld trotz Absage

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
amelia_sophia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Friseur will Geld trotz Absage

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen, da ich ziemlich verunsichert bin. Ich habe im Mai eine Haarverlängerung für 800€ machen lassen. Im August habe ich den Friseur besucht und ihm mitgeteilt, dass ich mit seiner Arbeit nicht zufrieden bin, da ich mehr als 20 Strähnen innerhalb von 3 Monate verloren habe, was nicht sein darf. Seine Antwort " da musst dir die Haare kürzer schneiden lassen, bis zum nächsten Termin". Ohne großnachzudenken, habe ich einen neuen Termin für Oktober zugestimmt und leistet per Ec-Karte eine Anzahlung über 50€. Als ich Zuhause ankam, dachte ich über deren Aussagen nach und war mehr als verärgert, wenn man mir nochmal einen kurzen Haarschnitt empfehlt(der nicht kostenfrei war) anstatt eine kostenlose Nachbesserung. Ich rief 3 Tage später beim Friseur an, sagte den Termin für Oktober ab und nannte auch die Gründe. Gleichzeitig teilte ich mit, dass ich meine Anzahlung zurückbuchen werde, da der geplanter Termin für Oktober nicht stattfinden wird. 3 Wochen später bekam ich einen Schreiben von dem Anwalt, der nun 130€ von mir verlangt. Als ich beim Friseur anrief und fragte was das ganze soll, bekam ich als Antwort " Tja, dein Pech".

Anmerkung: Man kann per Express Service und gegen Aufpreis eine 24Std Lieferung für Extensions erhalten. Das heißt 8 W waren mehr als ausreichend für eine Absage.

Was soll ich nun tun? Zahlen und mich drüber ärgern? Auf eine Anklage kommen lassen? Ein Freundin die sich etwas auskennt, meinte ich hätte Anspruch auf eine kostenfreie Nachbesserung. Mit der geleistete Anzahlung wäre die Nachbesserung nicht kostenfrei.

Hoffe auf Hilfe

-- Editier von amelia_sophia am 17.09.2017 15:09

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von amelia_sophia):
Ein Freundin die sich etwas auskennt, meinte ich hätte Anspruch auf eine kostenfreie Nachbesserung.

Mindestens wäre eine kostenfreie Nachbesserung fällig.


Der Termin war aber nicht für eine Nachbesserung, sondern für etwas anderes.



Zitat (von amelia_sophia):
Gleichzeitig teilte ich mit, dass ich meine Anzahlung zurückbuchen werde,

Und, hat man das gemacht.



Zitat (von amelia_sophia):
3 Wochen später bekam ich einen Schreiben von dem Anwalt

Und was genau steht da drin?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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