Frisch verheiratet,jetzt mehr Unterhalt???

5. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
fijo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frisch verheiratet,jetzt mehr Unterhalt???

Hallo,
ich hab da jetzt erfahren, dass jetzt bei den Unterhaltszahlungen auch das Gehalt meiner Frau eingerechnet wird, kann das sein?
Bei mir schaut das so aus:
Ich bin mit einer Italienerin, die in der Schweiz wohnt u. arbeitet, seit ein paar Tagen verheiratet. Ich wohne weiterhin in Österreich u. wir sehen uns nur alle 14 Tage. Ich kann meinen Wohnsitz nicht aufgeben,da ich meine Familie (Eltern usw.) in Österreich hab u. auch einen relativ sicheren Job bei den ÖBB hab.
Sie kann auch nicht aus der Schweiz nach Österreich, weil ihr Sohn noch nicht so weit ist, dass er sein Leben selber bestreiten kann.
Das Verhältnis zu meinen Kindern würde ich als sehr gut bezeichnen, Besuchsrecht war/ist nie ein Thema, da gab es nie Probleme.
Meine Tochter ist 20 u. studiert, da zahl ich ihr schon auf ihr eigenes Konto u. da gibt es kein Probleme.
Jetzt wird mein Sohn 15 u. damit erhöht sich ja die monatl. Zahlung an meine Ex-Frau.
Da ich meiner Meinung nach jetzt schon viel zahle (mir bleiben 300 Euro zum Leben, also Essen, Auto, Kleidung).
Ich hab mich da bei einem Bekannten erkundigt u. der meinte, dass das jetzt egal ist, denn da muss ich halt von meiner Frau leben, nur wie soll das gehen, soll sie mir jetzt dann Geld überweisen, nur dass ich meiner Ex noch mehr zahlen kann (zahle 500 Euro, Netto monatl. hab ich 1245 Euro).
Was stimmt da jetzt, mir kommt das nicht logisch vor, dass jetzt das Gehalt, das in einem anderen Land, also auch einem eigenen Wohnsitz verdient wird, in Österreich dazugerechnet wird, dann müsste ich ja sofort wieder die Scheidung einreichen?
DANKE

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fijo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

:( das hab ich nicht gemerkt.
Aber ist da so ein Unterschied?
DANKE

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen