Freundin mit eingezogen

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
TochterSo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundin mit eingezogen

Hallo,

mein Vater ist seit letztem Jahr Witwer, Er hat sich eine Freundlin angelacht, die recht schnell bei ihm eingezogen ist. In sein Haus. Sie zahlt keine Miete. Nun klappt es doch nicht so recht mit den beiden. Sie soll wieder ausziehen. Das hat er ihr schon gesagt, sie sagt natürlich das geht jetzt nichts so schnell.
Was für eine Handhabe hat mein Vater sie möglichst elegant wieder loszuwerden ? Dummerweiser ist sie auch noch Alkoholikerin .

Unwissende Grüße
Hildegung

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von TochterSo):
Was für eine Handhabe hat mein Vater sie möglichst elegant wieder loszuwerden ?


Der Dame bei der Suche nach einer neuen Bleibe helfen. Das dürfte wohl die eleganteste Lösung sein.

Sonst bleibt: Wenn die Dame nie Miete gezahlt hat, ist das eine Leihe.
Schriftlich zur Räumung auffordern. Anwalt einschalten. Hausverbot erteilen. Sachen rausräumen und Schloß wechseln. Da gibt es eine Bandbreite.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von TochterSo):
Was für eine Handhabe hat mein Vater sie möglichst elegant wieder loszuwerden ?


Der Dame bei der Suche nach einer neuen Bleibe helfen. Das dürfte wohl die eleganteste Lösung sein.

Sonst bleibt: Wenn die Dame nie Miete gezahlt hat, ist das eine Leihe.
Schriftlich zur Räumung auffordern. Anwalt einschalten. Hausverbot erteilen. Sachen rausräumen und Schloß wechseln. Da gibt es eine Bandbreite.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Schriftlich zur Räumung auffordern.

Und zwar mit Fristsetzung nach Datum.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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