>Freund gibt falsche Grund beim Anwalt an
Ich habe die ganzen Parallelthreads des fragestellers nicht gelesen, daher kann es sein, dass ich nicht alle informationen habe. Trotzdem ein paar kleine Anmerkungen.
1. Woher kommen denn die konkreten Kosten für die Reparatur? Gab es nur einen Kostenvoranschlag oder wurde das Auto tatsächlich repariert? Wenn nur auf Basis des Kostenvoranschlags gezahlt werden soll, dann müssen Sie z.B. nicht die im Kostenvoranschlag ausgewiesene Mehrwertsteuer bezahlen. Den Kostenvoranschlag sollten Sie sich auch unbedingt zeigen lassen.
2. Die Anwaltskosten müssen bezahlt werden. Selbst wenn kein Verzug vorliegt, dann gehören - wie auch schon gesagt wurde - die Anwaltskosten zum erstattungsfähigen Schaden.
Wenn sich aber die Rechnung verringert, z.B. weil die Mehrwertsteuer fehlerhaft geltend gemacht wurde, dann verringert sich auch der Streitwert, was auch die Anwaltsgebühren drücken kann (habe es aber jetzt nicht ausgerechnet, ob es für einen Gebührensprung reicht, wird auf jeden Fall knapp).
3. Wie ebenfalls schon gesagt wurde, sollten Sie sich mit dem Anwalt nicht "offiziell" einigen, weil das ggf. die Anwaltsgebühren nach oben schrauben kann (Einigungsgebühr). Wenn Sie das doch tun, dann sollte in diese Einigung aufgenommen werden, dass man sich auch nur auf die hältigen Anwaltskosten einigt zum beipiel.
Zusammenfassung: Es gibt da einiges zu beachten. daher ist es häufig sinnvoll, selbst einen Anwalt zu beauftragen. Das kostet aber auch Geld und steht in keinem Verhältnis. Vielleicht wäre hier für die einfache Korrespondenz ein Anwalt von dieser Seite hier eine Idee, (beauftrag-einen-anwalt.de) der für einen günstigen Pauschalpreis prüft, ob die Abrechnung korrekt ist oder nicht.
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"justice"
-- Editiert justice005 am 25.06.2012 20:01
von justice005 am 25.06.2012 19:59
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