Fremder Bucht Reise, jetzt Mahnung
Hallo,
irgendjemand hat sich den "Spass" erlaubt in meinen Namen eine Reise Online zu buchen.
Vor ein paar Tagen habe ich eine Mahnung von diesen Reiseunternehmen bekommen.
Die Buchungsbestätigung selber habe ich in meinen Postfach noch gefunden, ich hielt diese zuerst für eine Art von Spam.
In der Mahnung ist mein Name Unvollständig. Alex statt Alexander, und die Adresse ist fehlerhaft, anstatt die Stadt wurde nur der Ortsteil angegeben.
Auf meine Beschwerde bekam ich jetzt die Antwort das sie davon ausgehen das ich die Reise selber gebucht habe und auf den Kosten weiter bestehen.
Falls ich es doch nicht war soll ich "Umgehend" Strafanzeige erstatten und dem Nachweis hierüber übersenden.
Dann werde ich noch darüber aufgeklärt das eine missbräuchliche Anzeigeerstattung eine Straftat ist.
Bin ich nun wirklich verpflichtet Anzeige zu erstatten ? Oder ist das nicht Sache des Reiseunternehmens.
Oder was empfehlt ihr mir.
Dem Unternehmen mitteilen das ich mich nicht als geschädigter sehe und keinen Anlass habe Anzeige zu erstatten ?
Oder soll ich wirklich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten (hierfür habe ich nicht wirklich Lust, dies würde ich wirklich nur machen wenn es vorteilhaft für mich ist)
Danke
Alexander
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von Alexander74 am 18.06.2011 09:10
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>Fremder Bucht Reise, jetzt Mahnung
Als erstes sollte der Verantstalter ersteinmal den Vertragsschulss nachweisen.
Was naturgemäß schwerfallen dürfte, aber nicht im Bereich des unmöglichen liegt.
Trotzdem kann es dazu kommen, das der Veranstalter sich im Recht wähnt und dies vor Gericht zu klären versucht.
Dann hat man mehr Unbequemlichkeit und Unannehmlichkeit als jetzt mit der Anzeige.
Die im übrigen auch von Gerichten immer wieder gerne als Indiz dafür gewertet wird, das der Beklagte tatsächlich nicht derjenige sei er den Vertragsabschluss getätigt habe.
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von Harry van Sell am 18.06.2011 22:27
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>Fremder Bucht Reise, jetzt Mahnung
Die Reise soll erst nächste Woche sein.
Schon fast unverschämt finde ich diesen Satz: "... zumal die
Vielzahl der bei Buchung eingegebenen persönlichen Daten auch nicht den
Anschein einer unbefugten Buchung durch Dritte erweckt"
Was sie von mir haben sind die eMail Adresse, mein unvollständiger Name, und anstatt der Stadt nur der Stadtteil.
Ich werde jetzt erstmal eine Mail schreibe in der ich frage was das für eine Vielzahl von Daten sind die sie von mir angeblich haben.
Alexander
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von Alexander74 am 19.06.2011 16:21
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>Fremder Bucht Reise, jetzt Mahnung
Der Anspruchsteller, also derjenige, der etwas haben will (hier: das Reiseunternehmen), muss seinen Anspruch beweisen.
Auf der anderen Seite möchte sich das Reiseunternehmen natürlich absichern, dass Kunden nicht erst einmal buchen, und anschließend kostenlos „stornieren", indem sie behaupten, ein Fremder habe unter falschem Namen gebucht. Dabei vergreifen sich mache Unternehmen im Ton oder arbeiten mit rechtlich falschen Auskünften, um eine Drohkulisse aufzubauen, die den Kunden zur Vertragserfüllung bewegen soll.
Je nach Indizien kann bei dem Unternehmen der Eindruck entstehen, der Kunde wolle sich aus dem Vertrag stehlen. Vor einer Mahnung kommt normalerweise eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung; ggf. wurden auch Reiseunterlagen an die Adresse des Fragestellers verschickt; ggf. muss man sich bei einem Onlineportal mit einer Bestätigungsmail anmelden. All das kann, muss aber nicht, zum Nachweis eines Vertragschlusses ausreichen.
Nach Darstellung des Fragestellers wird der Nachweis wohl misslingen.
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von Ilsa1939 am 20.06.2011 17:27
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>Fremder Bucht Reise, jetzt Mahnung
Vor einer Stunde bekam ich wieder eine Mail, nicht mit den Antworten auf meine Nachfrage, sondern eine Neue Rechnung, jetzt ist es die Storno Gebühr von über 500 €.
(Storniert habe ich natürlich auch nicht)
Alexander
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von Alexander74 am 20.06.2011 21:58
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