Freistellungsantrag *dringend*
Hallo zusammen,
wir sind in unserer Freizeit als Jugendbetreuer tätig und nehmen einmal jährlich mit den Jugendlichen an einem großen Zeltlager teil. Beim Zeltlager 2010 hat mein Mann erfahren, dass er bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung stellen kann (2 seiner Arbeitskollegen sind ebenfalls ehrenamtlich tätig und werden für dieses Zeltlager immer freigestellt).
Für das Zeltlager 2011 hatte mein Mann dann diesen Antrag gestellt und dieser wurde innerhalb von 2 Wochen problemlos genehmigt.
Für das diesjährige Zeltlager hat er im Januar erneut einen Antrag gestellt. Der zuständige Personalsachbearbeiter hat ihm innerhalb von 3 Wochen eine Kopie des Antrages zurückgeschickt mit dem Vermerk "Viel Spass im Zeltlager, die Genehmigung der Hauptstelle ist nur noch Formsache". Nachdem dann auch keinerlei andere Meldung mehr kam, haben wir eine Gruppe Jugendlicher für das Zeltlager gemeldet.
Heute kommt nun der Personalsachbearbeiter mit dem Satz "wir wissen nicht, ob die Freistellung möglich ist, denn Du bist ja kein Beamter. Angestellte mit normalen Tarifverträgen steht normalerweise keine Freistellung zu. Die zuständigen Leute in der Hauptstelle haben Deinen Antrag nochmal rausgesucht und beraten nochmals darüber!"
Komischerweise stehen meinem Mann aber alle anderen "Freistellungen" zu, die auf diesem Antragsblatt stehen (z. B. freie Tage beim Tod von Familienmitgliedern, freie Tage bei Geburt des eigenen Kindes, freie Tage bei Krankheit der Frau/Kinder usw.). Und alles wird lt. dem Antrag mit dem gleichen Paragraphen geregelt.
Es sind für die Teilnahme ja auch Beiträge fällig, die wir bereits im Voraus gezahlt haben.
Hat jemand von Euch hier eine Ahnung, ob wir auf diese Freistellung bestehen können? Oder gibt es Möglichkeiten, die wir noch haben, dass das zu Gunsten meines Mannes entschieden werden kann?
Einen Termin mit dem Kollegen vom Betriebsrat gibts Anfang nächster Woche sowieso, weil noch allgemeine Dinge zu klären sind (nicht nur wegen meines Mannes, sondern wegen anderer Firmenangelegenheiten und anderer Kollegen).
Danke schonmal im Voraus.
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von Silke Weissler am 14.06.2012 11:42
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>Freistellungsantrag *dringend*
a) m.E. könnte man durchaus Vertrauensschutz ins Spiel bringen, nachdem dein Mann die Freistellung schon mal hatte und auch heuer quasi schon zugesagt worden war - auch jetzt angesichts der fortgeschrittenen Zeit.
b) aus dem Beamtenrecht müssten schon sehr konkrete Umstände zu benennten sein, deretwegen ein Unterschied gemacht wird.
c) könnte man aus dem Freistellungsgrund heraus argumentieren: wenn diese Begleitung vm Dienstgeber unterstützt wird, ist eine Differenzierung unter den Beschäftigten diskriminierend.
Wenn der DG aber zu einer anderen Auffassung kommen sollte, lautet die Frage schlicht: Würde dein Mann deswegen streiten wollen, vor Gericht oder in die Schlichtung gehen?
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von blaubär+ am 15.06.2012 08:56
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