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Freistellungsantrag *dringend*

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Freistellungsantrag *dringend*

Hallo zusammen,

wir sind in unserer Freizeit als Jugendbetreuer tätig und nehmen einmal jährlich mit den Jugendlichen an einem großen Zeltlager teil. Beim Zeltlager 2010 hat mein Mann erfahren, dass er bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung stellen kann (2 seiner Arbeitskollegen sind ebenfalls ehrenamtlich tätig und werden für dieses Zeltlager immer freigestellt).

Für das Zeltlager 2011 hatte mein Mann dann diesen Antrag gestellt und dieser wurde innerhalb von 2 Wochen problemlos genehmigt.

Für das diesjährige Zeltlager hat er im Januar erneut einen Antrag gestellt. Der zuständige Personalsachbearbeiter hat ihm innerhalb von 3 Wochen eine Kopie des Antrages zurückgeschickt mit dem Vermerk "Viel Spass im Zeltlager, die Genehmigung der Hauptstelle ist nur noch Formsache". Nachdem dann auch keinerlei andere Meldung mehr kam, haben wir eine Gruppe Jugendlicher für das Zeltlager gemeldet.
Heute kommt nun der Personalsachbearbeiter mit dem Satz "wir wissen nicht, ob die Freistellung möglich ist, denn Du bist ja kein Beamter. Angestellte mit normalen Tarifverträgen steht normalerweise keine Freistellung zu. Die zuständigen Leute in der Hauptstelle haben Deinen Antrag nochmal rausgesucht und beraten nochmals darüber!"

Komischerweise stehen meinem Mann aber alle anderen "Freistellungen" zu, die auf diesem Antragsblatt stehen (z. B. freie Tage beim Tod von Familienmitgliedern, freie Tage bei Geburt des eigenen Kindes, freie Tage bei Krankheit der Frau/Kinder usw.). Und alles wird lt. dem Antrag mit dem gleichen Paragraphen geregelt.

Es sind für die Teilnahme ja auch Beiträge fällig, die wir bereits im Voraus gezahlt haben.

Hat jemand von Euch hier eine Ahnung, ob wir auf diese Freistellung bestehen können? Oder gibt es Möglichkeiten, die wir noch haben, dass das zu Gunsten meines Mannes entschieden werden kann?

Einen Termin mit dem Kollegen vom Betriebsrat gibts Anfang nächster Woche sowieso, weil noch allgemeine Dinge zu klären sind (nicht nur wegen meines Mannes, sondern wegen anderer Firmenangelegenheiten und anderer Kollegen).

Danke schonmal im Voraus.

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von Silke Weissler am 14.06.2012 11:42
Status: Praktikant (28 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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>Freistellungsantrag *dringend*
Im Tarifvertrag stehen normalerweise die Fälle drinnen, für die eine Freistellung zu gewähren ist, etwa der Todesfall eines nahen Angehörigen. Wenn da nichts drinnen steht, dann sehe ich eher schwarz.

wirdwerden

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von wirdwerden am 14.06.2012 11:46
Status: Tao (10937 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Freistellungsantrag *dringend*
quote:
Nachdem dann auch keinerlei andere Meldung mehr kam, haben wir eine Gruppe Jugendlicher für das Zeltlager gemeldet.

Ich fürchte das war tatsächlich etwas voreilig ohne Genehmigung der zuständigen Stelle.
Zumindest hätte man es noch einmal verifizieren können.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 14.06.2012 21:47
Status: Tao (21045 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Freistellungsantrag *dringend*
Hallo und Danke für Eure Antworten.

Im Tarifvertrag gibt es bzgl. der Freistellung keinen Ausschluss, so dass die Aussage "geht nur bei Beamten" hinfällig ist.
Vielmehr hat der Kollege vom Betriebsrat gestern einige Ungereimtheiten aufgedeckt, die auf schlampige Bearbeitung und absichtliche Fehlinformationen hinweisen, um die eigenen Fehler zu vertuschen. Jetzt werden alle Anträge nochmals geprüft, Dienstpläne kontrolliert und Angestellte zu einigen Sachverhalten angehört.

Fast eine Art "Fass ohne Boden" und ein Wespennest, was der Betriebsrat nun dort angestochen hat. Wahnsinn.


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von Silke Weissler am 15.06.2012 07:18
Status: Praktikant (28 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Freistellungsantrag *dringend*
a) m.E. könnte man durchaus Vertrauensschutz ins Spiel bringen, nachdem dein Mann die Freistellung schon mal hatte und auch heuer quasi schon zugesagt worden war - auch jetzt angesichts der fortgeschrittenen Zeit.
b) aus dem Beamtenrecht müssten schon sehr konkrete Umstände zu benennten sein, deretwegen ein Unterschied gemacht wird.
c) könnte man aus dem Freistellungsgrund heraus argumentieren: wenn diese Begleitung vm Dienstgeber unterstützt wird, ist eine Differenzierung unter den Beschäftigten diskriminierend.

Wenn der DG aber zu einer anderen Auffassung kommen sollte, lautet die Frage schlicht: Würde dein Mann deswegen streiten wollen, vor Gericht oder in die Schlichtung gehen?

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von blaubär+ am 15.06.2012 08:56
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Freistellungsantrag *dringend*
quote:
aus dem Beamtenrecht müssten schon sehr konkrete Umstände zu benennten sein, deretwegen ein Unterschied gemacht wird.

Warum sollte für einen Nicht-Beamten Beamtenrecht zur Anwendung kommen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 16.06.2012 11:36
Status: Tao (21045 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Freistellungsantrag *dringend*
quote:
Im Tarifvertrag gibt es bzgl. der Freistellung keinen Ausschluss, so dass die Aussage "geht nur bei Beamten" hinfällig ist.

Seit wann haben "Beamte" einen Tarifvertrag ;-(

Beamte stehen "besser" da als Angestellte und haben schon immer mehr Rechte. Als Angestellter bekommt man keine Freistellung für seinen Hobby.


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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 16.06.2012 12:25
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Freistellungsantrag *dringend*
Danke für Eure zahlreichen Antworten.

Inzwischen haben wir herausgefunden, dass es überhaupt nichts damit zu tun hat, ob es sich nun um ein Beamten- oder Angestelltenverhältnis handelt. Vielmehr wollte das der Personalsachbearbeiter vorschieben, weil es seinerseits Fehler bzgl. der Antragstellung gab.

Das Unternehmen hätte es begrüßt, wenn die Anträge früher eingereicht worden wären und nicht erst 5 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Das war ein Fehler des Personalleiters, dem die Bescheinigung zur Antragstellung bereits Ende Januar zugestellt wurde (Eingangsstempel mit Datum ist auf den Originalen drauf). Jetzt gibts natürlich Überschneidungen, weil andere Kollegen schon genehmigten Sommerurlaub haben und natürlich nicht einsehen, wegen diesem Fehler ihren Urlaub zu verschieben. Ist ja verständlich...wer möchte das schon!

Inzwischen wurde auch dem verbeamteten Kollegen mitgeteilt, dass die Freistellung nicht möglich ist. Die Begründungen bei ihm sind ebenfalls nicht ganz nachvollziehbar, aber das wird der Betriebsrat nächste Woche klären.

Die Anträge werden durch den Betriebsrat nun an die alleroberste Personalstelle weitergeleitet und die soll dann letztendlich entscheiden. Wir hoffen erstmal weiter, dass doch noch Genehmigungen eingehen - ansonsten werden wir aber auch keinen Streit oder ein Verfahren gegen den Arbeitgeber anstreben.

Es hätte so einfach sein können....wären die Anträge einfach im Frühjahr eingereicht worden, hätte man sich frühzeitig mit einer Absage abfinden und andere Betreuer einsetzen können. Da lt. Personalsachbearbeiter soweit alles klar und die Genehmigung nur noch "Formsache" war, wurden beide Kollegen als Betreuer eingeplant...5 Monate Vorplanung und Organisation müssen nun ggf. in 1 Woche komplett umgekrempelt werden. Wahnsinn....aber wir warten mal ab, wie die Entscheidungen ausfallen.


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von Silke Weissler am 16.06.2012 12:37
Status: Praktikant (28 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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