Freistellung von der Berufsschule für die Feuerweh

26. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
AczEr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung von der Berufsschule für die Feuerweh

Hallo liebe Community!

Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber.
Ich habe in knapp 2 Wochen einen AGT (Atemschutz Geräte Träger Lehrgang) an der Feuerwehrtechnischen Zentrale unseres Landkreises.
Aber mein Arbeitgeber (Bzw. mein Ausbildungsleiter) will mich nicht von der Berufsschule freistellen. Er meint die Freistellung von der Arbeitszeit wäre kein Problem aber in der Berufsschule dürfe ich nicht fehlen.
Jetzt ist meine Frage, eigentlich fällt die Berufsschulzeit doch
unter die Arbeitszeit oder nicht? Damit müsste ja das Brandschutzgesetz angewendet werden können in dem steht das ein Arbeitnehmer für die Dauer von Lehrgängen von der Arbeitszeit freizustellen ist.

Kann ich somit eine Freistellung erwirken?

Gruß


-- Editiert AczEr am 26.02.2015 16:10

-- Editiert AczEr am 26.02.2015 16:10

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber mein Arbeitgeber (Bzw. mein Ausbildungsleiter) will mich nicht von der Berufsschule freistellen. <hr size=1 noshade>

Kann er ja auch nicht.

Das muss die Berufsschule machen. Einfach dort Bescheid geben und eine Kopie von der Bestätigung der Lehrgangsbuchung anheften.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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