Hallo!
Ich -oder besser meine Schwiegereltern- haben ein ernst zu nehmendes Problem.
Meine Schwiegereltern besaßen 5 Jahre lang (von 1998-2003) ein eigenes Lokal. In den letzten 2 Jahren (02-03)lief das Geschäft allerdings nicht mehr sehr gut und sie mußten das Lokal schließen und beziehen seither Hartz IV.
Leider haben sie (auch aus eigener Nachlässigkeit herraus) für das letzte Jahre keine Steuererklärung mehr abgegeben und sind auch nicht mehr im Besitz sämtlicher Unterlagen.
Jetzt werden sie seid knapp einem Jahr mit Androhungen der schönsten Sorte vom Finanzamt angeschrieben. Das geht soweit, das mein Schwiegervater jetzt für 3 Tage in Beugehaft soll oder die fehlenden Steuererklärungen (auch für die Zeit des Alg II Bezugs also knappe 6 Jahre) nachreichen soll. Man sollte vielleicht noch erwähnen das er bereits versucht hat Insolvenz anzumelden, was aber Mangels Masse (sprich: weil er kein Geld hatte den Anwalt zu finanzieren) abgelehnt wurde.
Der Kommentar der zuständigen FA-Chefin (!!) waren für mich nicht nur erschütternd sondern lässt mich am normalen Menschenverstand dieser Dame zweifeln. Sie sagte Wortwörtlich: Herr J. Sie haben in diesen 3Tagen Zeit genug sich in das Thema einzulesen und können ja dann ihre Steuererklärung nachreichen. Oder suchen sie sich einen Steuerberater der Ihnen die Erklärung kostenlos macht nur ich will sie haben, da ich genau weiß wie viel man mit einer Kneipe ihrer größe einnehmen KANN und ich bin mir sicher sie haben irgendwo ausserhalb noch ein paar nette Tausender liegen.....
Unvorstellbar aber genau so gesagt.
Jetzt meine eigentliche Frage: gibt es eine Möglichkeit einen Freistellungsantrag zu stellen, bzw. dieses ganze Theater zu beenden?
Für Hilfe jeder Art sind wir sehr Dankbar!!
Mfg N.W.
-- Editiert von Terrormieze am 28.01.2007 21:49:29
-- Editiert von Terrormieze am 28.01.2007 21:50:28
Freistellung für Steuererklärung 2002
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ich weiß jetzt nicht so ganz was Sie meinen, aber von der Steuer freigestellt wird man nicht so einfach.
Es gibt die Möglichkeit des Erlasses der Steuer § 227
Abgabenordnung.
Das dürfte hier jedoch keinesfalls zutreffen.
Ihre Angehörigen hätte einfach die steuerlichen Pflichten erfüllen sollen, dann gibt es auch keine Ersatzzwangshaft. Wenn dann die Steuer hätte festgesetzt werden können, wäre die Möglichkeit einer Ratenzahlung gegeben.
Durch die einfache Nichtabgabe hat man sich natürlich jetzt mehr Ärger eingebracht. Das hätte nicht sein müssen.
Komisch ist auch, dass erst dann, wenn schon der Gerichtsvollzieher mit dem Zellenschlüssel vor der Tür steht, sich jemand um seine Angelegenheiten kümmert.
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