Freisprüche im Berufungsprozess um Airbus-Absturz im Elsass Seite 1 - AFP vom 14.03.2008
Angeklagte in Airbus-Absturz-Prozess erneut freigesprochen
Bei Unglück nahe Straßburg 1992 starben 87 Menschen
Mehr als 16 Jahre nach dem Absturz eines Airbus A320 im Elsass mit 87 Toten hat ein Berufungsgericht in Colmar alle sechs Angeklagten freigesprochen. Entgegen dem erstinstanzlichen Urteil sah das Berufungsgericht auch keine zivilrechtliche Verantwortung des Flugzeugbauers Airbus. Dem damaligen technischen Direktor des Flugzeugbauers, vier ehemaligen leitenden Angestellten der Fluggesellschaft Air Inter und der französischen Luftaufsicht DGAC sowie dem beschuldigten Fluglotsen sei keine strafrechtliche Mitschuld nachzuweisen. Die Angehörigen der Opfer reagierten mit Empörung.
Bei dem Absturz westlich von Straßburg waren am Abend des 20. Januars 1992 insgesamt 87 Menschen getötet worden, unter ihnen acht deutsche Passagiere. Neun Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Zu verantworten hatten sich der frühere technische Airbus-Direktor Bernhard Ziegler, vier ehemalige leitende Angestellte der französischen Luftfahrtbehörde (DGAC) und der damaligen Inlands-Fluggesellschaft Air Inter sowie ein Fluglotse. Ihnen wurden Tötung und Körperverletzung vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen zwischen neun und 18 Monaten gefordert. Nach ihrer Überzeugung führte eine Reihe von Versäumnissen und Fehlern dazu, dass der Airbus A320 beim Landeanflug auf Straßburg von seiner normalen Schneise abkam und in dichtem Schneetreiben an einem 800 Meter hohen Felsen in den Vogesen zerschellte. So gab es in der Unglücksmaschine kein Boden-Warnsystem GPWS. Dieses Gerät, das den Abstand zum Boden misst und die Piloten vermutlich gewarnt hätte, war damals in Frankreich nicht vorgeschrieben. Air France, damals die Muttergesellschaft von Air Inter, und die meisten anderen großen Luftlinien hatten ihre Maschinen jedoch mit GPWS-Geräten ausgerüstet.
Zudem gab es bei den ersten A320-Modellen im Cockpit zwei Knöpfe, die leicht verwechselt werden konnten. Einer diente zur Bestimmung der Geschwindigkeit, der andere zur Wahl eines bestimmten Neigungswinkels. Die Staatsanwaltschaft warf Ziegler vor, die Knöpfe zunächst geändert zu haben, obwohl ihn Piloten auf das Problem aufmerksam gemacht hatten. Das Gericht räumte zwar ein, es sei "sehr wahrscheinlich", dass der Absturz auf ein Verwechseln der Knöpfe zurückzuführen war. Aber es gebe dafür keinen "absolut sicheren Beweis".
Der heute 74 Jahre alte Ziegler, der als "Architekt" des Airbus A320 gilt, äußerte sich zufrieden. Dieser Airbus sei ein "exzellentes Flugzeug" gewesen. Mitglieder der Vereinigung Echo, in der sich Überlebende und Angehörige der Opfer zusammenschlossen, reagierten mit Wut und Empörung.
Ralf Mydlak, Berlin-Charlottenburg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Miet und Pachtrecht, Maklerrecht und hat Interessensschwerpunkte: Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht.