Freisprüche für Polizisten im Prozess um Tod von Oury Jalloh
AFP VOM 8.12.2008 | Nachrichten - Vor Gericht | 5290 Aufrufe Mehr zum Thema:Oury, Jalloh
Wütende Proteste im Gerichtssaal - Richter kritisiert Polizei
Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau sind die beiden angeklagten Beamten vom Landgericht freigesprochen worden. Die Urteilsverkündung musste am Montag wegen wütender Proteste von afrikanischstämmigen Zuschauern zeitweilig unterbrochen werden. Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Jalloh war im Januar 2005 bei einem Brand in der Polizeizelle ums Leben gekommen.
"Trotz intensivster Bemühungen" habe das Gericht nicht die Chance gehabt, den Fall aufzuklären, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff in seiner Urteilsbegründung. Das Verfahren sei "gescheitert". In ungewöhnlich harschen Worten machte Steinhoff die Polizei dafür verantwortlich. Die Ermittlungen seien von "Pleiten, Pech und Pannen" begleitet gewesen. Zudem hätten Polizeibeamte, die als Zeugen vor Gericht aussagten, offensichtlich Dinge "absichtlich verschwiegen" und "gelogen". Auch deshalb sei eine Verurteilung nicht möglich gewesen. "Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun", sagte der Vorsitzende Richter. Polizeibeamte, die dem Rechtsstaat eigentlich in besonderem Maße verpflichtet seien, hätten dies unmöglich gemacht.
Bereits nach Verkündung des Urteiltenors war es im Gerichtssaal zu Tumulten gekommen. Afrikaner sprangen auf, riefen unter anderem "Lügner" und bezeichneten die angeklagten Polizisten als "Mörder". Ein Mann ließ sich von der herbeigeeilten Polizei nur unter Widerstand aus dem Saal bringen. Vor dem Gerichtsgebäude waren rund 50 Menschen einem Demonstrationsaufruf der Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh gefolgt, die das Verfahren als Scheinprozess kritisierte. Erst nach gut einstündiger Unterbrechung konnte Steinhoff mit der Urteilsbegründung fortfahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer für einen der beiden angeklagten Polizisten eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro gefordert, für den anderen Beamten Freispruch aus Mangel an Beweisen. Sowohl Staatsanwalt und Nebenklage gingen davon aus, dass der Tod Jallohs vermeidbar gewesen wäre, wenn der angeklagte Dienstgruppenleiter Andreas S. schnell genug auf den Brand reagiert hätte. Gleichwohl bezeichnete Oberstaatsanwalt Christian Preissner den Tod Jallohs als tragischen Unglücksfall, zu dem es durch die Verkettung "ganz unglücklicher Umstände" gekommen sei.
Nach Auffassung der Nebenklage hat der Prozess "nicht aufklären können, wie Oury Jalloh zu Tode gekommen ist". Sie erhob ebenfalls schwere Vorwürfe gegen Polizeibeamte. Es sei "auf schäbigste Art und Weise gemauert, geblockt und gelogen worden", sagte Ulrich von Klinggräff, einer der drei Anwälte, die Jallohs Familie vertreten. Anwältin Regina Götz kritisierte in ihrem Plädoyer, dass viele Menschen anderer Hautfarbe und Herkunft nicht nur bei der Polizei einem latenten Rassismus ausgesetzt seien. Die Nebenklage hatte beantragt, Andreas S. im Sinne der Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig zu sprechen, für den mitangeklagten Polizisten hatte sie Freispruch gefordert. Die Verteidigung hatte in beiden Fällen Freispruch verlangt.
Der Tod Jallohs hatte in Deutschland und auch international für großes Aufsehen gesorgt und Proteste ausgelöst. Der Asylbewerber war am 7. Januar 2005 festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt fühlten. Weil Jalloh sich den Beamten nach deren Angaben widersetzte, wurde er an die Pritsche in der Gewahrsamzelle gefesselt.
8. Dezember 2008 - 19.10 Uhr
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