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Freispruch in Pariser Berufungsprozess zu Mohammed-Karikaturen

AFP VOM 12.3.2008 | Nachrichten - International | 1973 Aufrufe
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Gericht sieht keine Beleidigung von Muslimen

In Frankreich ist auch der Berufungsprozess um den umstrittenen Abdruck von Mohammed-Karikaturen mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Die Veröffentlichung der Karikaturen durch das Satire-Magazin "Charlie Hebdo" sei nach französischem Recht keine Beleidigung von Muslimen, entschied das Pariser Berufungsgericht am Mittwoch. Damit geht der Publikationsleiter des Magazins, Philippe Val, straflos aus. Das Blatt hatte im Februar 2006 die zwölf zuerst in der dänischen Zeitung "Jyllands Posten" erschienenen Zeichnungen veröffentlicht und eigene Karikaturen hinzugefügt. Dagegen hatten mehrere islamische Organisationen geklagt.

Der Prozess hatte in Frankreich, wo fünf Millionen Muslime leben, für großes Aufsehen gesorgt. In dem Verfahren machten sich parteiübergreifend prominente Politiker für die Meinungs- und Pressefreiheit stark, in erster Instanz auch der heutige Präsident Nicolas Sarkozy, der damals als Innenminister qua Amt für Religion zuständig war. Wie schon im ersten Prozess vor einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft für Val einen Freispruch verlangt. Ihm war "öffentliche Beleidigung einer Personengruppe wegen ihrer Religion" vorgeworfen worden, worauf in Frankreich bis zu sechs Monate Haft und Geldstrafe stehen.

Gegenstand des Prozesses waren zwei dänische Karikaturen und eine Eigenproduktion von "Charlie Hebdo"-Zeichner Cabu: Letztere zeigte den Propheten Mohammed neben dem Text "Mohammed von Fundamentalisten überrannt" und mit der Sprechblase "Es ist schwer, von Schwachköpfen geliebt zu werden". Bei den dänischen Produktionen handelt es sich um die Zeichnung mit den im Paradies ankommenden Selbstmordattentätern ("Stopp, Stopp, wir haben keine Jungfrauen mehr") und um das Porträt des Propheten mit Turban in Form einer Bombe mit brennender Zündschnur.

12. März 2008 - 14.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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