Im Prozess um Millionenverluste der WestLB nach der spektakulären Fehlinvestition bei Boxclever hat das Landgericht Düsseldorf Ex-Bankchef Jürgen Sengera vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Nach gut fünfmonatiger Prozessdauer und der Vernehmung von 35 Zeugen befand die Wirtschaftsstrafkammer am Donnerstag, Sengera habe beim Zustandekommen des Kreditgeschäfts vom Dezember 1999 zwar pflichtwidrig, aber nicht vorsätzlich gehandelt. Damit sei der Straftatbestand der Untreue nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft will gegen den Freispruch Revision einlegen und über ihr weiteres Vorgehen nach Lektüre der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden.
In dem Prozess ging es um einen Kredit über 1,35 Milliarden Euro, den die WestLB vor knapp neun Jahren dem britischen Fernsehverleiher Boxclever bewilligt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft Sengera vor, als damaliges WestLB-Vorstandsmitglied für Spezialfinanzierung das Darlehen nicht ausreichend geprüft zu haben. Wegen der Boxclever-Insolvenz sei der WestLB ein Schaden von mindestens 427 Millionen Euro entstanden. In ihrem Plädoyer hatten die Anklagevertreter eine zweijährige Bewährungsstrafe und eine hohe Geldauflage für den ehemaligen Bankchef gefordert.
Dagegen hatte das Gericht dem Angeklagten bereits in einer Zwischenbilanz des Verfahrens Mitte Mai einen Freispruch in Aussicht gestellt. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer bekräftigte nun in der Urteilsbegründung, Sengera habe "ohne Vorsatz in Bezug auf den eingetretenen Vermögensschaden" gehandelt. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sehe das Gericht "keine Indizien" dafür, dass Sengera bei der Boxclever-Transaktion aus beruflichem Erfolgsstreben einen Schaden für die Bank billigend in Kauf genommen habe. Im Gegenteil habe sich der frühere WestLB-Chef von dem Geschäft einen "hohen Nutzen" für die Bank versprochen.
Gleichwohl bescheinigte das Gericht Sengera Fehler bei der Kreditvergabe, die jedoch keine Verurteilung wegen Untreue nach sich ziehen könnten. So habe der Angeklagte bei der Kreditgewährung nicht alle notwendigen Informationen eingeholt und überprüft. Unter anderem habe er es versäumt, eine Marktanalyse zur Entwicklung des britischen Leihgerätemarkts erstellen zu lassen. Auch habe er den Unternehmenswert nicht sorgfältig genug bewertet und die Sicherheiten nicht ausreichend geprüft. Zudem habe Sengera bei der Abwägung von Chancen und Risiken des Kredits pflichtwidrig gehandelt, indem er die Chancen überbetont und damit seinen "unternehmerischen Ermessensspielraum überschritten" habe.
Sengera wollte sich im Gerichtssaal nicht zu der Urteilsbegründung äußern. Das Boxclever-Geschäft hatte zu den Milliardenverlusten beigetragen, die die WestLB in den vergangenen Jahren in eine schwere Schieflage brachten. Der 2001 zum WestLB-Chef avancierte Sengera trat Mitte Mitte 2003 zurück, nachdem die Bankenaufsicht Bafin im Zusammenhang mit dem Boxclever-Kredit Zweifel an fachlicher Eignung und Zuverlässigkeit der zuständigen Vorstände geäußert hatte.
Durch das von der damaligen Star-Bankerin Robin Saunders eingefädelte Darlehen sollte die Fusion zweier britischer Vermieter von Fernseh- und Haushaltsgeräten finanziert werden. Wegen der Boxclever-Affäre musste Saunders, die 1998 von der Deutschen Bank zur WestLB gekommen war, die Düsseldorfer Bank Ende 2003 verlassen. In dem Prozess gegen Sengera war Saunders am 8. Mai als Zeugin vernommen worden.
19. Juni 2008 - 12.16 Uhr
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