Freispruch für Ex-Premier Villepin in Affäre um Sarkozy-Verleumdung
AFP VOM 28.1.2010 | Nachrichten - International | 1092 Aufrufe Mehr zum Thema:Villepin, Sarkozy, Clearstream
Frühere EADS-Manager müssen dagegen ins Gefängnis
Im spektakulären Prozess um eine Rufmordkampagne gegen den heutigen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy ist Ex-Premierminister Dominique de Villepin freigesprochen worden. Das Pariser Strafgericht sah es am Donnerstag nicht als erwiesen an, dass Villepin an der Verleumdungsaffäre um gefälschte Listen mit Schmiergeldempfängern beteiligt war. Zu Gefängnis verurteilt wurden dagegen zwei frühere EADS-Manager.
In der sogenannten Clearstream-Affäre waren Sarkozy, weitere Politiker und Industriemanager im Jahr 2004 durch gefälschte Dokumente in den Verdacht gebracht worden, Schmiergelder aus einem Waffengeschäft erhalten zu haben. Die Anklage hatte Villepin vorgeworfen, von der Verleumdungskampagne gewusst und diese "durch sein Schweigen gebilligt" zu haben. Sie hatte für den ehemaligen Regierungschef 18 Monate auf Bewährung und 45.000 Euro Geldstrafe gefordert.
Sarkozy war in dem Verfahren als Nebenkläger aufgetreten. Villepin, der von 2005 bis 2007 Premierminister war, hat dem Staatschef vorgeworfen, einen politischen Prozess gegen ihn zu führen. Beide Politiker hatten sich jahrelang bei Frankreichs Konservativen einen erbitterten Machtkampf um die Nachfolge von Ex-Präsident Jacques Chirac geliefert.
Er wolle jetzt "das Kapitel abschließen", sagte Villepin nach dem Freispruch. Gerechtigkeit und Recht hätten "über die Politik triumphiert". Er hege weder "Groll" noch trage er sich mit Rachegedanken. Sein Ziel sei es jetzt, "den Franzosen zu dienen". Villepins Mitstreiter bekräftigten, dass der Ex-Premier versuchen könnte, Sarkozy 2012 die Präsidentschaftskandidatur streitig zu machen.
Sarkozy erklärte, er wolle auf eine Berufung verzichten. Das Gericht sei zu der Einschätzung gekommen, "dass die Rolle von Herrn Dominique de Villepin bei der Manipulierung nicht bewiesen werden konnte". Er nehme das Urteil "zur Kenntnis", verwies aber gleichzeitig auf die "Strenge" bestimmter Passagen im Urteil zu Villepin.
Verurteilt wurde der ehemalige Vize-Präsident der Airbus-Mutter EADS, Jean-Louis Gergorin. Er hatte die gefälschten Kontenlisten anonym einem Untersuchungsrichter zugespielt. Laut Gericht hat er von ihrer Echtheit nicht "ernsthaft überzeugt sein können" und einen "Willen zur Manipulation" gehabt - da sich auch Airbus-Manager auf den falschen Listen fanden, wird in Frankreich vermutet, dass Hintergrund ein Machtkampf bei EADS war. Gergorin wurde der Verleumdung, des Gebrauchs gefälschter Dokumente, der Hehlerei und des Vertrauensmissbrauchs für schuldig befunden. Er bekam eine 15-monatige Haftstrafe, weitere 21 Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Wegen Mittäterschaft für 18 Monate in Haft muss der EADS-Informatiker Imad Lahoud. Er hat gestanden, die Namen in die Listen eingefügt zu haben - nach eigenen Worten tat er dies im Auftrag von Gergorin und mit Wissen von Villepin.
Schuldig gesprochen wurde auch der Wirtschaftsprüfer Florian Bourges. Er hat nach Ansicht des Gerichts Kontenlisten des Luxemburger Finanzdienstleisters Clearstream unterschlagen, die dann gefälscht wurden. Das Gericht verhängte gegen ihn eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Wie von der Anklage gefordert wurde der Journalist Denis Robert freigesprochen, über den Lahoud die ursprünglichen Listen erhalten haben soll.
Als einziger Verurteilter kündigte zunächst nur der frühere EADS-Topmanager Gergorin Berufung gegen sein Urteil an.
28. Januar 2010 - 15.28 Uhr
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