Freispruch eines Proberichters wegen Rechtsbeugung aufgehoben
AFP VOM 31.5.2012 | Nachrichten - Allgemein | 830 Aufrufe Mehr zum Thema:Proberichter, Freispruch
BGH weist Fall an Landgericht Kassel zurück
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines ehemaligen Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben. Der unerfahrene Richter hatte einen Exhibitionisten während einer Verhandlung für 20 Sekunden in eine Zelle gesperrt, um ihn zur Einwilligung in eine Therapie zu bringen. Dem am Donnerstag verkündeten BGH-Urteil zufolge muss das Landgericht Kassel nun die Motivation des inzwischen entlassenen Proberichters für sein eigenwilliges Verhalten erneut prüfen.
In dem Verfahren hatte der junge Richter über einen Einspruch des Exhibitionisten gegen einen Strafbefehl über 400 Euro wegen öffentlichen Entblößens zu befinden. Darin hatte der laut Gutachten rückfallgefährdete Mann um "Entschuldigung" gebeten und darum, "die Sanktion stark zu verringern".
Der Richter sah in dem Schreiben ein Geständnis und wollte in dem Verfahren nur noch über die Höhe der Strafe und eine Therapieauflage verhandeln. Weil der einschlägig bekannte Angeschuldigte dann aber die Taten bestritt, sperrte der laut Urteil immer erregtere Richter den verunsicherten und eingeschüchterten Mann während der Verhandlung für 20 Sekunden in eine Gewahrsamszelle im Keller des Gerichts mit den Worten: "Ich zeige ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann". Danach hatte der Exhibitionist gestanden und war vom Richter zu einer milden Bewährungsstrafe und Aufnahme einer Gesprächstherapie verurteilt worden.
Laut BGH konnte dem angeklagten Richter zwar nicht vorgeworfen werden, er habe dem kurzeitigen Einsperren des Exhibitionisten ein Geständnis erpressen wollen, weil er in dessen Entschuldigungsschreiben ein Geständnis sah. Das Landgericht Kassel habe aber nicht geprüft, ob der Richter mit dem Einsperren nicht auch deshalb "elementar" gegen die Rechte des Mannes verstoßen haben könnte, weil er ihn zu einer Therapie und zum Verzicht auf Berufung gegen das Urteil zwingen wollte. Darüber muss nun eine andere Strafkammer des Kasseler Gerichts befinden.
Der inzwischen aus dem Dienst entlassene Richter hatte nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch beteuert, er habe im Sinne des damaligen Angeklagten gehandelt und ihm klarmachen wollen, wo er landen werde, wenn er keine Therapie mache. Hätte er dem Mann die Zelle erst nach der Urteilsverkündung gezeigt, wäre er heute noch immer Richter. Bei einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Ex-Richter nun mindestens ein Jahr Gefängnis.
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