Freispruch nach Mai-Krawallen für zwei junge Männer
AFP VOM 28.1.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1408 Aufrufe Mehr zum Thema:Mai-Krawalle, Mord
Landgericht: Vorwurf des Mordversuchs nicht nachweisbar
Zwei nach den Berliner Mai-Krawallen vom vergangenen Jahr wegen versuchten Mordes angeklagte junge Männer sind freigesprochen worden. Sein Urteil begründete das Berliner Landgericht mit Mangel an Beweisen. Den beiden Männern im Alter von 17 und 20 sei nicht nachzuweisen, dass sie bei den Krawallen im Stadtteil Kreuzberg einen Molotow-Cocktail auf Polizisten geworfen hätten. Entsprechend des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" seien sie deshalb freizusprechen.
Die Angeklagten hatten den Tatvorwurf von Anfang an zurückgewiesen. Sie seien zwar in Kreuzberg unterwegs gewesen, hätten sich aber nicht an den Krawallen beteiligt. Nach Ansicht des Gerichts gelang es der Staatsanwaltschaft nicht, diese Aussage zu widerlegen. Polizeibeamte hatten die Angeklagten in der Hauptverhandlung zwar belastet, diese aber vor allem anhand ihrer Kleidung identifiziert. Ihre Gesichter seien damals nicht erkennbar gewesen. Das Gericht konnte eine Verwechslung deshalb nicht ausschließen, denn in der geschilderten Bekleidung seien in der damaligen Nacht viele Menschen unterwegs gewesen. Durch den Molotow-Cocktail war eine Passantin schwer am Rücken verletzt worden.
Das Gericht hatte die beiden Angeklagten bereits im Dezember aus der Untersuchungshaft entlassen, weil nach seiner Ansicht ein dringender Tatverdacht nicht mehr vorlag. Nach dem jetzt ergangenen Urteil müssen die beiden Männer für ihre fast achtmonatige Untersuchungshaft entschädigt werden.
28. Januar 2010 - 17.05 Uhr
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