Freischaltung von providereigenem Kabelmodem?

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)
Freischaltung von providereigenem Kabelmodem?

Hallo, ich biete gerade auf ein Kabelmodem bei EBay. Nun geht mir gerade auf, dass im Text angegeben wird, dass es seit etwa einem Jahr eingelagert ist und vorher in NRW betrieben wurde.
Da es da noch keine Routerfreiheit gab, ist es sehr eigenartig, dass eine Privatperson überhaupt so etwas verkauft. Es ist also möglicherweise gar nicht Eigentum des Verkäufers. Andererseits könnte er es nicht zurückgeschickt und dafür Schadensersatz gezahlt haben.

Auf der einen Seite will ich mich nicht der Hehlerei schuldig machen. Der Teil wäre vermutlich besser in Strafrecht aufgehoben, aber ich halte das mal zusammen. Sollte ich jetzt schon einen Eigentumsnachweis einfordern?
Ansonsten sehe ich den Vorsatz von Hehlerei als nicht gegeben an, da ich plane, das Modem beim gleichen Provider anzumelden, so dass die Unterschlagung dem Eigentümer somit sicher bekannt würde. Damit fehlt AFAIK die Bereicherungsintention.

Auf der Anderen Seite steht die Frage, was ich mache, wenn UM sagt "Ist unseres, schalten wir nicht frei." Kann ich dann erfolgsversprechend sowas tun wie das Aktenzeichen einer Anzeige fordern? Für die Freischaltung? Für die Rückgabe? Anonsten die Bundesnetzagentur einschalten?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es passiert nichts anderes als "Ist unseres, schalten wir nicht frei."
Die Dinger sind wertlos und nur zum Basteln geeignet. TC7200 ?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Ne, ein Cisco EPC3212. Will ich ja eben haben, weil ich nicht die Grütze von UM haben will, sondern was mit echtem Bridgemodus. Derzeit habe ich auch ein Cisco, sitze damit aber in einem Altvertrag fest, weil die mir beim Wechsel immer ein neues Modem verpassen wollen. AFAIK kann die aktuelle Connectbox aber keinen Bridgemodus.

Naja, wenn die sagen "Ist unseres, schalten wir nicht frei", sollte ich ja den Kaufvertrag anfechten können, oder? Ggf. sogar ein mangelfreies Exemplar fordern?
Sollte der Verkäufer dann einen Eigentumsnachweis bringen (am Plausibelsten die Quittung für den Schadensersatz eines verlorenen Modems?), würde ich UM wieder in der Pflicht sehen. Die können ja nicht einfach willkürlich ablehnen. Im Zweifel müsste denen die Bundesnetzagentur auf die Sprünge helfen, würde ich sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Bundes-Witzagentur macht da gar nicht, jedenfalls nicht vor 2027. :augenroll:
Gegen den VK hast Du auch keinen Anspruch, wenn der den Artikel korrekt beschreibt.
Der Streß bringt nichts. Fritzbox 6490 o. höher kaufen/mieten und freischalten lassen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Gegen den VK hast Du auch keinen Anspruch, wenn der den Artikel korrekt beschreibt. .

Der Artikel ist nicht als Hehlerware beschrieben und ich glaube nicht, dass ich das unter dem genauen Wissen des Inkrafttretens irgendwelcher Gesetze ableiten können muss, oder? Ich würde schon sagen, dass die Tatsache, dass das Gerät nicht freigeschaltet werden kann, weil es unterschlagen wurde, ein Mangel ist. Die Unterschlagung sollte dem Täter auch zweifelsfrei bekannt sein.

Zitat:
Der Streß bringt nichts. Fritzbox 6490 o. höher kaufen/mieten und freischalten lassen

Pfft, kostet mich derzeit etwa 10€ mit Versand. Höher biete ich erstmal nicht. Ansonsten: Solange ich in dem Altvertrag mit dem gemieteten Cisco bleiben kann, tue ich das erstmal. Der ist eigentlich auch nicht viel schlechter. Den Preis einer Fritzbox, die ich für absolut nix anderes gebrauchen kann als die Modemfunktion (Telefon habe ich nicht, WLAN so wie ich es will - MultiSSID und WPA2-EAP - kann sie nicht), ist es mir das nicht wert.

-- Editiert von Methadir am 14.07.2017 14:49

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Springender Punkt ist doch

Zitat:
Gegen den VK hast Du auch keinen Anspruch, wenn der den Artikel korrekt beschreibt.
Genau das Spiel mit UM habe ich spaßes- und interessehalber durchgespielt. TC-Router für 5€ gekauft, Freischaltung beantragt, offen zugegeben wo das Ding herkommt, Freischaltung abgelehnt - Ende, nachdem ich das Ding mit ehrlichen Angaben für 15€ weiterverkauft habe! Kein Vorwurf von Hehlerei und sonst kein böser Kommentar. Die Geräte kosten vielleicht 30€ im Einkauf. Schadensersatz vom Vorbesitzer vielleicht 100€ - besseres Geschäft geht doch kaum!? Wer nach Zahlung des Schadensersatzes seinen Router/Modem "wiederfindet", bekommt nach Einsendung des Gerätes sein Geld auch nicht mehr zurück, da Vorgang abgeschlossen.
Aus dem US-Markt gibt es interessante Geräte unter 100€, die auch DOCSIS 3.1 können. Wie bereitwillig man die aber freischaltet???

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Wer ist denn überhaupt Eigentümer, wenn Schadensersatz geleistet wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
TC-Router für 5€ gekauft, Freischaltung beantragt, offen zugegeben wo das Ding herkommt, Freischaltung abgelehnt -
Dem stehe ich kritisch gegenüber.

Zitat (von Methadir):
Wer ist denn überhaupt Eigentümer, wenn Schadensersatz geleistet wurde?
Genau das wäre nämlich auch mein Ansatzpunkt. Meinem Verständnis nach wird derjenige der Schadenersatz geleistet hat danach auch Eigentümer wenn er das Gerät wiederfindet. Da mittlerweile Router Freiheit besteht sehe ich jetzt nicht wirklich warum eine Freischaltung würde abgelehnt werden dürfen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat:
sehe ich jetzt nicht wirklich warum eine Freischaltung würde abgelehnt werden dürfen
Richtig - ohne Klage aber vermutlich nicht zu klären. Die Bonner Bundeswitzagentur interessiert das auch nicht, da die Ihre Gesetzesaufträge von 1980 noch nicht mal begonnen haben.
Die Eigentumsfrage sieht UM ähnlich - einmal bezahlt, Sache erledigt. Keine Funktion mehr, keine Gewährleistung - besser geht es nicht.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Das habe ich ja prinzipiell auch schon gesagt. Meiner Ansicht nach gibt es drei Möglichkeiten:
1) Alles geht sauber durch. -> Alles gut.
2) Unitymedia verweigert die Freischaltung und der Verkäufer kann keinen Eigentumsnachweis erbringen -> Die Ware ist mangelhaft und das hätte dem Verkäufer mindestens bekannt sein müssen (er weiß ja, dass das eigentlich nicht sein Modem ist). Der Verkäufer schuldet mir mindestens die Rückabwicklung inklusive aller Kosten, ggf. Schadensersatz für eine Ersatzbeschaffung. Möglicher Hebel: Strafrecht, Unterschlagung. Andererseits meine ich, dass ich mich nicht der Hehlerei schuldig mache, weil ich plausibel machen kann (mein Anschluss ist nun mal in seinem Monopolbereich und diese Posts beweisen, dass ich das auch weiß), dass ich im Falle einer Straftat den Eigentümer wirksam und bewusst benachrichtigen werde. Damit entfällt die Bereicherungsabsicht.
3) Unitymedia verweigert die Freischaltung und der Verkäufer kann einen Eigentumsnachweis erbringen. (Plausibel fällt mir da nur der Beleg einer Schadensersatzzahlung ein.) -> Dann muss Unitymedia IMHO freischalten. Zu Not mit Hilfe der Bundesnetzagentur. Da ich weder viel investiere, noch besonderen Druck habe, meinetwegen auch 2027. Habe kein Problem damit, 10€ zu investieren, um dem Saftladen mal Beine zu machen.

Werde berichten, wenn ich nicht überboten werde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

1) bestes Ergebnis
3) Wäre mir persönlich viel zu viel Aufwand
2) Das sehe ich etwas anders. Da du dir der Problematik bewusst bist ist es nicht zu viel verlangt den VK nach den Eigentumsverhältnissen zu fragen. Du nimmst es aber bewusst in Kauf, dass er evtl. nicht der Eigentümer ist. Daher würden dir, meiner Meinung nach, somit keinerlei Ansprüche erwachsen wenn es tatsächlich so sein sollte.



-- Editiert von -Laie- am 14.07.2017 16:46

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich habe schon heute Mittag eine Anfrage gestellt. Meiner Ansicht nach ist das Ergebnis aber irrelevant, weil IMHO die Gebotsabgabe zählt. Da habe ich mir 1 Jahr nach Routerfreiheit tatsächlich noch keine Gedanken gemacht und Gegenteiliges müsste mir bewiesen werden. Wenn der Verkäufer clever ist, lässt er einen Kumpel hochbieten.

Zu 3) AFAIR gibt es da extra eine Beschwerdestelle zur Routerfreiheit. Da eben ein Formular auszufüllen ist mir nicht zuviel Arbeit auf dem Weg zu einem freien Zugang.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die BNetzA deckt die aktuelle Handhabung. Da stecken auch die Anbieter mit drin!
Kernaussage: "die Wartung der DOCSIS-Geräte muß durch den Kunden erfolgen (können). Das erfordert Zugang zu Updates und Konfigurierbarkeit." Geräte der Provider sind seltsamerweise nicht updatefähig (seitens des Kunden), noch erhält dieser Updates vom Hersteller usw..
Ich prognostiziere 3) Unitymedia verweigert die Freischaltung - egal wie.

Interessant finde ich das Verkäuferstatement in Ebay. Dann mal auf in die Schlacht :grins:

Nervensparender wäre allerdings ein TC7200 im Bridgemodus ;)
Schau auch mal unter community.unitymedia.de

-- Editiert von Mr.Cool am 14.07.2017 17:31

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119641 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Ich prognostiziere 3) Unitymedia verweigert die Freischaltung - egal wie.

Stimmt.
Die werden sich auf das fehlen von "Zugang zu Updates und Konfigurierbarkeit" und das das nicht geändert werden könne berufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen