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Freigabe von Geheimakten künftig nach Ablauf von Fristen

AFP VOM 16.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1768 Aufrufe
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Regierungsakten

Schäuble: Ausgleich zwischen Zugang und Geheimhaltung

Als geheim eingestufte Regierungsakten können in Zukunft nach Ablauf von festgelegten Fristen eingesehen werden. "Historiker und Journalisten, aber auch die interessierte Öffentlichkeit, können künftig deutlich umfassender Zeugnisse unserer politischen Geschichte nutzen", erklärte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch nach einem entsprechenden Beschluss der Bundesregierung in Berlin. Demnach werden bislang nicht einsehbare Akten, sogenannte Verschlusssachen, nach Ablauf festgelegter Zeiträume freigegeben.

Die Neuregelung sieht vor, dass bis zum 1. Januar 2013 die Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Dokumente aus der Zeit bis 1994 sollen dann schrittweise bis 2025 freigegeben werden. Der Regierungsbeschluss sieht vor, dass jährlich drei weitere Jahrgänge eingesehen werden können. Für die Akten, die ab 1995 verfasst wurden, gilt eine Sperrfrist von 30 Jahren. Verschlusssachen sind Informationen, die im öffentlichen Interesse von der Regierung als geheim erklärt werden.

"Die Neuregelung folgt dem Grundsatz weitestmöglicher Transparenz und trifft einen angemessenen Ausgleich zwischen öffentlichem Zugang und notwendiger Geheimhaltung", teilte Schäuble mit. Die neuen Bestimmungen gelten nach Angaben des Bundesinnenministeriums für alle Bundesbehörden. Die bisher gültige Regelung aus dem Jahr 2006 habe sich wegen zu kurzer Prüffristen als nicht praktikabel erwiesen.

Für Forschungsarbeiten können Akten auch weiterhin auf Antrag vor Ablauf der gültigen Frist freigegeben werden. Die Regierung behält sich jedoch auch die Möglichkeit vor, Dokumente auch nach Ablauf des für sie gültigen Zeitraums weiterhin geheim zu halten, wenn dies als nötig betrachtet wird.

Für die Freigabe ist das Bundesarchiv zuständig, im Ausnahmefall kann dies aber auch eine Bundesbehörde selbst sein, wenn sich die Akten noch bei dieser befinden.

16. September 2009 - 13.33 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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