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Freie Fahrt durch den Tiergartentunnel – finanziert durch Bußgeldbescheide
Seite 1 - vom 15.05.2007

Freie Fahrt durch den Tiergartentunnel – finanziert durch Bußgeldbescheide

Der Autor
Sascha Kugler, Berlin
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Internet und Computerrecht, Medizinrecht, Strafrecht.
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Nach rund elfjähriger Bauzeit ist der Berliner Tiergartentunnel letztes Jahr offiziell eröffnet worden. Nach anfänglichen Protesten ist es ruhiger geworden um das offiziell als Tunnel-Tiergarten-Spreebogen (TTS) bezeichnete Bauwerk. Der Verkehr rollt fast ausnahmslos stau- und unfallfrei durch Deutschlands längsten Straßentunnel (2,4 km) außerhalb des Autobahnnetzes.

Trotz dessen wird Unmut der Autofahrer immer lauter. Viele fühlen sich von der Polizei abgezockt und der Verdacht kommt auf, dass der 390 Millionen Euro teure Tunnel, deren Unterhaltung jährlich 750.000 Euro kostet, durch Bußgelder vom Autofahrer finanziert werden soll.

Zwar verfügt der Tiergartentunnel über zwei Spuren in jede Richtung, doch sind diese meist nicht befahrbar, weil stets ein der beiden Spuren durch eine der 258 Ampeln (Dauerlichtzeichen) gesperrt sind. Die Ampeln hängen in bestimmten Abständen über der Fahrbahn und zeigen anhand eines grünen Pfeils oder eines roten Kreuzes an, ob die Fahrbahn freigegeben oder gesperrt ist.

Gerade in Richtung Süden zwischen Kemperplatz und Reichpietschufer zeigen die Dauerlichtzeichen dauerhaft das rote Kreuz, obwohl kein erkennbarer Grund für den Autofahrer zu sehen ist.

Gerade unerfahrene Autofahrer, die z.B. zum ersten Mal durch diesen Tunnel fahren, übersehen die Dauerlichtzeichen. Auch Autofahrer die am Ende des Tunnels am Reichpietschufer abbiegen wollen, benutzen bzw. kreuzen die gesperrte Spur, um sich rechts zum Abbiegen einordnen zu können.

Im Rahmen von Verkehrsüberwachungen führt die Polizei gerade in diesem Bereich verstärkte Kontrollen mit dem Schwerpunkt der Missachtung von Dauerlichtzeichen durch.

Viele der betroffenen Autofahrer sind sich Ihrer Schuld nicht bewusst und verstehen auch nicht, was sie falsch gemacht haben sollen. Zumal am Ende des Tunnels alle Dauerlichtzeichen grün zeigen. In den meisten Fällen verkennen die Fahrer jedoch, dass sie erst unter dem grünem Zeichen die Spur befahren dürfen und nicht schon bereits an dem Punkt, wo sie die grünen Zeichen erkennen können. Wechselt der Autofahrer nun vor dem grünen Dauerlichtzeichen die Spur, so wird dies von den am Tunnelausgang postierten Polizeibeamten mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Missachtung des Dauerlichtzeichens „rote gekreuzte Schrägbalken“ geahndet.

Dem Autofahrer droht infolge dieses Verfahrens ein Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße in Höhe von 50,-- € sowie die Eintragung von drei Punkten in Verkehrszentralregister.

Viele Autofahrer sind über diese Sanktionen mehr als verärgert. Zumal sie nicht nachvollziehen können, warum die Spur gesperrt war. Denn es liegt meist kein erkennbarer Grund für die Sperrung vor. Kein Unfall, kein liegen gebliebenes Fahrzeug oder eine Baustelle würden die Sperrung rechtfertigen. Warum also die Sperrung?

Auf Nachfrage, warum die Spur vom Kemperplatz bis zum Reichpietschufer gesperrt sei, erklärte Herr Polizeiobermeister Schmidt, dass die Sperrung auf den Umstand beruhe, dass die rechte Spur dauerhaft gesperrt sein müsste, um die Spur für die Rettungskräfte freizuhalten.

Diese Argumentation ist für den Autofahrer und Steuerzahler kaum nachzuvollziehen. Warum wird ein zweispuriger Tunnel für 390 Millionen Euro gebaut, wenn im Endeffekt dauerhaft nur eine Spur benutzt werden kann.

Zumindest ergibt sich aus diesem Umstand, die Beantwortung der Frage, wie die Unterhaltung des Tunnels dauerhaft finanziert werden soll. Wieder einmal wird der Autofahrer selbst zur Kasse gebeten. Nur diesmal nicht über die Kfz- oder Mineralölsteuer, sondern durch nicht nachvollziehbare Bußgeldbescheide.

Gegen solch einen Bußgeldbescheid bleibt nur das Rechtsmittel des Einspruchs. Liegt jedoch kein Videobeweis vor, auf dem die/der Fahrer gut zu erkennen ist, besteht gute Aussicht, dass das Verfahren eingestellt wird. In diesem Falle sollten Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, weil nur der beauftragte Anwalt die Möglichkeit hat, Akteneinsicht in das Ermittlungsverfahren zu beantragen.


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