Freibetrag für minderjährige Kinder

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Indos
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Freibetrag für minderjährige Kinder

Bzgl. dem Freibetrag für minderjährige Kinder finden sich unterschiedliche Angaben, haben diese denselben Freibetrag wie ein volljähriges Kind/Erwachsener (400'000.-) oder nur einen reduzierten, deutlich niedrigeren Betrag?

Und braucht ein minderjähriges Kind einen Vormund nur bei der Übertragung einer Immobilie oder auch bei der Übertragung eines Geldbetrages bzw. Anlagevermögens?

Für eine Klärung dieser Fragen wären wir sehr dankbar.
Herzlichen Dank im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Freibetrag für Kinder hängt nicht vom Alter ab.

Zitat:
Und braucht ein minderjähriges Kind einen Vormund nur bei der Übertragung einer Immobilie oder auch bei der Übertragung eines Geldbetrages bzw. Anlagevermögens?


Du meinst die Zustimmung des Familiengerichts und nicht Vormund, oder? Solange ein Schenkung an das Kind ausschließlich vorteilhaft ist, d.h. keine Risiken für das Kind nach sich zieht, ist eine Genehmigung nicht erforderlich.

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