Freiberufliche Nebentätigkeit aussetzen/abmelden?
Hallo,
ich habe vor einigen Jahren neben meinem Hauptberuf als Angestellte eine "freiberufliche Nebentätigkeit" beim Finanzamt angemeldet.
Dies sah so aus, dass ich in meiner Freizeit Bilder gemalt hatte und sie im Bekanntenkreis oder über meine Website verkauft hatte.
Das Ganze habe ich dann in einer Gewinn-Verlust-Rechnung dem Finanzamt vorgelegt.
So weit, so gut.
Jetzt bin ich derart erkrankt, dass ich nicht nur meinen Hauptberuf verloren habe, seit 1 Jahr arbeitslos bin und nun von meinem Arzt Erwerbsminderungsrente beantragt wird.
Fakt ist, ich kann auch nicht einmal - momentan - dieser meiner Nebentätigkeit nachgehen. Einmal aus gesundheitlichen Gründen nicht und zum anderen kann ich mir mangels Arbeitslosigkeit auch nicht das Material dazu leisten, da mein Arbeitslosengeld gerade mal die fixen Ausgaben fürs Leben deckt.
Soviel zur Vorgeschichte. Meine Frage:
was macht man mit dieser Tätigkeit in Bezug auf Steuer und Finanzamt?
Muss, soll man diese "abmelden"?
Kann man "aussetzen", da man ja vielleicht in 1, 2 Jahren sie vielleicht wieder aufnehmen könnte?
Oder lässt man sie weiterhin angemeldet - was mache ich dann aber mit der Steuer:
da keine Einnahmen zustande kommen, auch keine "Betriebsausgaben" (Telefon, Kosten für Provider/Webhosting der Website, über die ich die Bilder auch angeboten hatte, usw.) angeben, also gar keine Gewinn-Verlust-Rechnung machen und abgeben?
Danke.
-- Editiert am 20.01.2011 20:29
von color am 20.01.2011 20:28
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>Freiberufliche Nebentätigkeit aussetzen/abmelden?
Das AA wusste das bei der Anmeldung; ich hatte in diesem Jahr auch wegen gesundheitlicher Probleme schon gesagt, dass ich das derzeit nicht machen kann. Dann hat der Sachbearbeiter gesagt, trägt er "nein" ein bei der Frage nach der nebenberufl. Tätigkeit.
Ich müsste jetzt die Steuer für dieses Jahr machen. Eingenommen habe ich nichts in der Zeit. Gibt man dann
keine Gewinn-Verlust-Rechnung ab oder eine, die eben 0 EUR Einnahmen angibt und infolgedessen kann man dann auch keine "Betriebsausgaben" absetzen.
Wie erfolgt "ruhen lassen", was meinst du genau damit?
von color am 21.01.2011 01:10
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>Freiberufliche Nebentätigkeit aussetzen/abmelden?
quote:
Dann hat der Sachbearbeiter gesagt, trägt er "nein" ein bei der Frage nach der nebenberufl. Tätigkeit.
Ich möchte dich nicht verunsichern aber ich würde nie im Leben einen Beamten vertrauen. stell dir mal vor, dein jetziger Sachbearbeiter wechselt seinen Job und kommt einen anderen. dieser entdeckt er später, daß eine nebenberufliche Tätigkeit angemeldet ist, jedoch in Fragenbogen mit Nein angekreuzt ist. hier wirft dir falsche Angaben gemacht zu haben vor. was würdest du dann machen?
Mit Ruhen Lassen meinet ich, daß du deine Tätigkeit vorübergehend nicht nachgehen kannst aber dafür deine Gewerbe oder Selbstständigkeit nicht abmelden oder aufgeben zu brauchen. Wenn du eine Gewerbe hast dann brauchst du diese nicht anzuzeigen. wenn du aber eine Selbstständigkeit hast dann mußt du das FA mitteilen.
Hier ist ein Link für dich. Klick einfach auf das Wort Ruhenlassen:
Selbstständigkeit Ruhenlassen Gruß
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"
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