Freiberuflich/ mündliche Absprache wird bestritten

11. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tussylike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberuflich/ mündliche Absprache wird bestritten

Seit 7 Jahren arbeite ich freiberuflich im Bereich Mediengestaltung / Print.
Im Januar 2011 habe ich einen neuen Auftrag in einer Münchner Werbeagentur bekommen / Freiberuflich.

Die mündliche Absprache war folgende:
1. 2 Wochen Testarbeit,
2. anschließend 1 Jahresvertrag,
3. xxxxx euro Monat / Pauschal,
4. 8 Wochen Kündigungsfrist (bat ich selbst darum)
5. 30 Tage bezahlte Jahresurlaub,
6. bezahlte Krankentage.

Zwei letzte Punkte (5. und 6.) kannte ich aus meiner Vorherige Arbeit nicht, die wurden mir von meinem neuem Auftraggeber selbst angeboten. Selbstverständlich war ich damit einverstanden!

Jetzt habe ich folgende Situation:
Nach 2 Wochen Testarbeit wurde ich seinerseits komplett übernommen für 2011.
Andere Auftragsangebote auf dem freiberuflichen Basis, die ich am Anfang der März 2011 hatte, forderte der Auftraggeber von mir komplett zu streichen, aus dem Grund, dass er mir bei Agentur XXX ein Jahresvertrag anbietet.

Nach 4 Monaten Arbeit habe ich immer noch kein Vertrag zu Hand bekommen, obwohl auf meine Nachfrage (schriftlich, wie mündlich) wurde es mir weiterhin versprochen.

Letztlich, nach 3 Tagen Kranksein (ende April), wurde seinerseits unsere Arbeitsverhältnis sofort beendet.

Ich habe mich auf unsere Absprache, bezüglich Kündigungsfrist, berufen, leider ohne Erfolg.

Meine vorletzte Rechnung für den März ist immer noch nicht beglichen. Nach dem mündlichen Auskunft vom Herr XXX: der Betrag wurde vor etwa 1,5 Wochen überwiesen.

Und die Rechnung für den April wird jetzt in seiner höhe (Pauschalbetrag) nicht akzeptiert. Begründung: fehlende Arbeitstage.

Was natürlich auch stimmt: 3 Tage Kranksein und 3 Tage Minikündigung seinerseits))) und wieder Aufnahme.

Kurz nach dem ich zur dieser Agentur kam, wurde genau so einer, der seit 7 Jahren arbeitender Mitarbeiter, rausgeworfen. Er hatte 3 Monate auf sein Geld gewartet.

Übrigens, es wird immer so begründet, dass Agenturs Kunden zahlen ja auch nicht pünktlich.

Jetzt möchte ich gerne wissen, wie weit darf der Auftraggeber in seinen Versprechungen gehen und was muss er bei der mündliche Absprache einhalten?

Am meisten interessiert mich - bezahlte Urlaub und Krankentage für einen Freiberufler. Und ob ich ein Recht habe auf meinen letzten Rechnung bestehen.

Ich werde mich sehr freuen, über eine sachliche Aufklärung!

Und möchte mich im Voraus bei allen bedanken!

Mit freundlichen Grüßen

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

... dir bleibt nur die möglichkeit, vor dem arbeitsgericht klären zu lassen, ob ein arbeitsverhältnis vorgelegen hat. wenn ja, sind alle anderen fragen mehr oder minder auch geklärt - kündigungsfrist, urlaub, entgeltfortzahlung.
dass du keinen schriftlichen vertrag hast/hattest ändert ggf. nichts daran, dass ein vertrag mündlich zustande gekommen ist. allenfalls der umfang mancher themen - 24 tage urlaub nach burlg vs. 30 zugesagte tage - könnte fraglich sein.
konkret bedeutet dies vermutlich, dass du schlicht und ergreifend deine geldforderungen komplett vor gericht geltend machst. ein anwalt ist dafür in der ersten instanz nicht gefordert, gleichwohl kennt ein anwalt das ganze verfahren etc. natürlich besser - kann also gut angelegtes geld sein.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ob man nun ausdrücklich das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses, gerichtliche Durchsetzen muss oder sollte, will ich jetzt mal außen vor lassen. Die Probleme werden wahrscheinlich überall die gleichen sein. Auch die Einordnung als Arbeitsverhältnis muss im Zweifel dargelegt und bewiesen werden. Und hier dürfte nämlich das Problem liegen: Die Beweisbarkeit.

Egal ob Arbeits- oder freiberufliches Dienstverhältnis, grundsätzlich gelten auch mündliche Absprachen. Nur derjenige, der sich darauf beruft, muss diese Absprachen auch beweisen können, wenn sie von der Gegenseite bestritten werden. Wenn man die Vereinbarung allein mit dem "Chef" geschlossen hat, dann kann man sich an einem Finger abzählen, dass es wahrscheinlich nichts mit dem Beweis wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tussylike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist 2-ter Fall in diesem Jahr, die genau gleich abgelaufen ist (noch bei einem Bekannten): bei der mündliche Absprache wurden die Arbeitskonditionen besprochen, die anschließend nicht eingehalten wurden. Für mich ist das ein klarer Betrug. Und noch was, es läuft anscheinend für die "Versprecher" gut, wenn die sich immer noch mit solchen Mitteln verhelfen.

Für paar Punkte habe ich sozusagen Zeugen: Arbeitskollegin, die einfach dabei war. Und bei weiteren Punkten hatte sie die gleiche Abmachungen, wie ich und unser "Chef", die auch nicht eingehalten werden. Die Kollegin verzichtet aber darauf... und wartet unter anderem bis zur 6 Monaten auf ihr Geld. Also, ich kann mit solchen Arbeitsbedingungen nicht einverstanden sein!

Und vor kurzem hatte der Auftraggeber eine Klage ähnlicher Art von einer Freiberuflerin.
Zur Zeit berät mich ein Anwalt in dieser Sache. Ich habe aber dennoch kein Klares Bild, was die mündliche Absprache betrifft. Wie ernst kann man diese nahmen?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lebraska
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)

Andere Auftragsangebote auf dem freiberuflichen Basis, die ich am Anfang der März 2011 hatte, forderte der Auftraggeber von mir komplett zu streichen, aus dem Grund, dass er mir bei Agentur XXX ein Jahresvertrag anbietet.

Wenn du freiberuflich bist, brauchst du diese Aufträge aber meiner Meinung nach - denn sonst bist du als Angestellter und kein Freiberufler (Thema Scheinselbstständigkeit)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.542 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen