Hi,
ich hab ein kleines Problem, ich wollte als Freiberufler arbeiten, wurde aber aus verschiedensten Umständen vom Arbeitsamt nicht richtig informiert, wie das mit dem Gründungszuschuss abläuft.
Letzendlich ist es nun so das ich mich bereits vom Arbeitsamt abgemeldet habe und eine Steuernummer beantragt habe und auch bereits als Freiberufler arbeite und somit den Gründungszuschuss nicht mehr bekomme, weil ich bereits als Freiberufler arbeite.
Nach mehreren telefonaten mit dem Arbeitsamt, hat man mir gesagt ich soll beim finanzamt meine Steuernummer oder Anmeldung ruhen lassen, mich Arbeitslos melden, den Antrag für Gründungszuschuss stellen und danach erneut beim Finanzamt wieder anmelden.
Aber laut Finanzamt kann ich nich so ohne weiteres meine selbstständigkeit ruhen lassen.
Hat jemand eine genau Ahnung wie ich das jetzt am besten anstelle?
Das gute ist, das ich erstmal bis 3. Januar keine Arbeit habe, daher wäre der Zeitpunkt ideal sich wieder arbeitslos zu melden.
Aber wie kläre ich das mit dem Finanzamt? kann ich meine selbstständigkeit einfach beenden und dann nen neuen Antrag stellen? Zumal ja der eigentliche Antrag nochnichmal komplett durch ist, im moment hab ich nur ne vorläufige Steuernummer.
ICh bin für jede Hilfe dankbar, vielleicht kennt ja jemand noch nen einfacheren weg den Gründungszuschuss zu bekommen...
-----------------
""
Freiberufler und Gründungszuschuss
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo
Am besten meldest du die ganze Selbstständigkeit ab und ud meldest dich wieder beim Arbeitsamt als Arbeitslose. Danach wirst du vom AA angeschrieben und zu einem persönlichem Gespräch eingeladen. dort wirst du gefragt werden, was du in die Zukunft machen willst und was für Arbeit du suchst. Du hast eigentlich Anspruch auf Gründungszuschuß, wenn du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mind. 90 Tagen hast. ist diese weniger, dann hast du keinen Anspruch.
im Gespräch sag daß du sich als Selbstständig machen willst. hier kannst du dann Anfangen: du solltest ein Businessplan vorlegen, Eine Gewerbeanmeldung bzw. bescheinigung über Selbstständigkeit. Dann wirst du automatisch abgemeldet und du bekommst dein Gründungszuschuß.
ein Tipp: Falls du dich selbstständig machst und die Zusage hast, dann schließe sofort einen freiwilligen Arbeitslosenversicherung beim Arbeitsamt für Selbstständige ab. Wenn du später mal deine Gewerbe abmeldest oder dein Unternehemn schließt dann fällst du dieder in die Arbeitslose und nicht in die Hartz 4.
gruß
leon
-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten