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Freiberufler oder Kleingewerbe?

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Freiberufler oder Kleingewerbe?

Hallo zusammen,

ich bin seit mehreren Jahren in der Medienbranche tätig. Bisher war die überwiegend ehrenamtlich, doch ist es mir nun gelungen, meine Dienstleistungen auch verkaufen zu können. Mein Angebot umfasst neben redaktionellen Beiträgen für TV, Radio, Print und Onlinemedien, vor allem Moderationen von Events (bin Hallensprecher im Profisport). Aber auch PR- und Öffentlichkeitsarbeit für Vereine, Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen können unter mein Aufgabenfeld fallen.

Da ich mir nicht ganz sicher bin, ob dies nun unter die Freiberufler oder das Kleingewerbe fällt, wollte ich dies hier gerne erfragen. Wie sieht das aus, welche Kategorie trifft zu?
Wie und wo muss ich diese dann anmelden? Zu beachten ist auch, dass ich erst zur zweiten Jahreshälft die Volljährigkeit erreiche und 18 werde.

Wie schaut das mit dem Firmennamen aus? Wäre Mein Name plus Zusatz zulässig? Also: Max Mustermann - Journalism, Media & More ? Muss ich diesen dann auf Verfügbarkeit überprüfen lassen?

Vielen Dank für Ihre Antworten!


von medianeuling am 22.04.2012 12:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Beiträge zum Thema "Kleingewerbe?".


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>Freiberufler oder Kleingewerbe?
Kleingewerbe ist: Guckst du hier: http://www.kleingewerbe.com/
Freiberufler/Selbstständigkeit: Da meldest du bei deiner Gemeinde einfach ein Gewerbe an und kannst auch einen "Künstlernamen" angeben. Es muss aber immer auf jeden Fall erkennbar sein, dass du dich dahinter "versteckst". Also z.B.
Journalismus vom Feinsten (als Künstler- oder Firmenname)
medianeuling,
Straße sowieso
00000 Musterstadt


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"Scientia potentia est.
Ich freue mich immer über Bewertungen."

-- Editiert Was weiss ich? am 29.04.2012 18:31


von Was weiss ich? am 29.04.2012 18:30
Status: Unsterblich (2308 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 17 User(n) bewertet)

>Freiberufler oder Kleingewerbe?
Ob Freiberufler oder Kleinunternehmer - da gibts eine Liste beim Finanzamt glaub ich, wo die einzelnen Berufe drinne stehen und in welche Kategorie sie fallen. Das Problem hatte ich auch mal.Ich war voll der Meinung Freiberufler ( beratende Berufe) zu sein und das Fina hat mir die Kleinunternehmerregelung aufgedrückt, weil ich nicht in der Liste der Freiberufler stand.


von altmärker am 09.05.2012 09:33
Status: Senior (130 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Freiberufler oder Kleingewerbe?
Hallo,
Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung. Was eine Firma ist steht im HGB §17.
Freier Journalist ist wie die Bezeichnung schon mit sich bringt ein Freiberufler.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 09.05.2012 15:07
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Freiberufler oder Kleingewerbe?
Journalismus ist ein freier Beruf und kann nicht als Gewerbe angemeldet werden.

Das Erstellen von PR-Fotos ist nach einer schon etwas zurückliegenden Entscheidung des BFH (Az bitte selber googlen) eine gewerbliche Tätigkeit und daher gewerbesteuerpflichtig.

Im übrigen gilt steuerrechtlich der Grundsatz: "Gewerbe verdirbt" - auch ein nur kleiner Anteil gewerblicher Tätigkeit lässt die gesamte selbständige Tätigkeit gewerblich werden. Daher trennt man ggf. freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit steuerlich sorgfältig voneinander.

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> Ich war voll der Meinung Freiberufler ( beratende Berufe) zu sein und das Fina hat mir die Kleinunternehmerregelung aufgedrückt, weil ich nicht in der Liste der Freiberufler stand.

Die "Kleinunternehmerregelung" des Umsatzsteuer-Gesetzes hat absolut überhaupt nichts mit der Frage "Gewerbe oder Freiberuflich" zu tun.

Ein "Kleingewerbe" gibt es übrigens nicht, es gibt nur Gewerbe.

Es gibt - von Gewerbe oder Freiberuflichkeit vollkommen unabhängig - die "Kleinunternehmerregelung" des Umsatzsteuer-Gesetzes.

Gemäß §19 UStG kann der Umsatzsteuerpflichtige, der weniger als 17.500 Euro Umsatz im Jahr erzielt, auf die Befreiung von der Umsatzsteuer optieren, verliert dann aber natürlich auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Das gilt aber für Freiberufler ganz genauso wie für Gewerbetreibende.

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> Wie schaut das mit dem Firmennamen aus? Wäre Mein Name plus Zusatz zulässig? Also: Max Mustermann - Journalism, Media & More ? Muss ich diesen dann auf Verfügbarkeit überprüfen lassen?

Gewerbetreibende wie Selbständige "firmieren" unter ihrem bürgerlichen Namen. (Ein Firmieren unter eingetragenem Künstlernamen ist möglich.)

Ein eigener "Firmenname" ist nur zulässig, wenn er ins Handelsregister eingetragen wird, er ist daher nur möglich bei Vollkaufleuten (GmbH, KG, AG, Einzelkaufmann usw.)

§ 18 HGB

(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.

§ 37 HGB

(1) Wer eine nach den Vorschriften dieses Abschnitts ihm nicht zustehende Firma gebraucht, ist von dem Registergericht zur Unterlassung des Gebrauchs der Firma durch Festsetzung von Ordnungsgeld anzuhalten.

-- Editiert TomRohwer am 02.06.2012 18:02


von TomRohwer am 02.06.2012 17:54
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Freiberufler oder Kleingewerbe?
quote:
Wäre Mein Name plus Zusatz zulässig? Also: Max Mustermann - Journalism, Media & More ?

Selbstverständlich



quote:
Ein eigener "Firmenname" ist nur zulässig, wenn er ins Handelsregister eingetragen wird, er ist daher nur möglich bei Vollkaufleuten (GmbH, KG, AG, Einzelkaufmann usw.)

Das ist nicht korrekt.
Der Firmenname darf nur nicht über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.

Max Mustermann - Journalism, Media & More AG wäre also unzulässig, wenn es keine AG ist.

Oder Max Mustermann - Gesellschaft für Journalism, Media & More wäre bei einer Einzelperson ebenfalls unzulässig.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 02.06.2012 22:39
Status: Tao (21101 Beiträge)
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>Freiberufler oder Kleingewerbe?
> Das ist nicht korrekt.
Der Firmenname darf nur nicht über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.

Genau das macht ein Firmenname, der nicht den bürgerlichen Namen des Unternehmers enthält - denn dann muß der kundige Dritte davon ausgehen, daß es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt.

Denn der sonst würde der Unternehmer ja unter seinem bürgerlichen Namen firmieren.

Hinter seinen Namen hängen kann der Unternehmer alles mögliche (nur nicht: GmbH, AG, e.V. usw., wenn's nicht stimmt.)

> Max Mustermann - Journalism, Media & More AG wäre also unzulässig, wenn es keine AG ist.

Oder Max Mustermann - Gesellschaft für Journalism, Media & More wäre bei einer Einzelperson ebenfalls unzulässig.

Genau meine Rede...

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von TomRohwer am 03.06.2012 02:55
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Freiberufler oder Kleingewerbe?
VOR Erreichung der Volljährigkeit ist eine Selbständigkeit übrigens nur mit Genehmigung der Eltern UND des Familiengerichtes zulässig.

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" "


von muemmel am 03.06.2012 11:27
Status: Tao (10841 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Freiberufler oder Kleingewerbe?
quote:
Genau das macht ein Firmenname, der nicht den bürgerlichen Namen des Unternehmers enthält

Es gibt keine gestzliche Vorschrift die besagt das man Vor- und Nachname als Einzelunternehmer verwenden muss.
Man darf nur nicht den Eindruck erwecken, das man eingetragener Kaufmann, Personen- oder Kapitalgesellschaft sei.

Ein Firmenname, der nicht den bürgerlichen Namen des Unternehmers enthält, ist also logischerweise ein Einzelunternehmer, da die anderen aufgrund der gestzlichen Vorschriften einen entsprechenden Zusatz (e.K., GmbH, OHG, AG, ...) enthalten müssen.





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von Harry van Sell am 03.06.2012 12:54
Status: Tao (21101 Beiträge)
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>Freiberufler oder Kleingewerbe?
> VOR Erreichung der Volljährigkeit ist eine Selbständigkeit übrigens nur mit Genehmigung der Eltern UND des Familiengerichtes zulässig.

Das gilt nur für die Errichtung und Anmeldung eines Gewerbebetriebes. Für eine freiberufliche Tätigkeit (sofern sie nicht ihrerseits wieder eine Zulassung braucht, wie bei Ärzten, Anwälten usw.) braucht der Minderjährige keine Erlaubnis. (Außer der seiner Sorgeberechtigten im Rahmen von deren "Erziehungsgewalt".)

Auch Minderjährige werden übrigens ggf. steuerpflichtig, wenn sie Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen, auch ohne vorherige Anmeldung beim Finanzamt.

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""


von TomRohwer am 15.06.2012 12:00
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Freiberufler oder Kleingewerbe?
Es hört sich so an, dass Du mehere Auftraggeber hast.

Weil sonst wärst Du nämlich weder Freiberufler noch Gewerbetreibender, sondern evtl. Scheinselbstständiger oder nur Rentenversicherungspflichtig:
http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbstst%C3%A4ndigkeit

-- Editiert meisterjakob am 15.06.2012 14:11


von meisterjakob am 15.06.2012 14:06
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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