Freiberufler nebenberuflich - Betriebskosten?

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fashionhero
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler nebenberuflich - Betriebskosten?

Hallo, ich bin frische Gründerin als nebenberufliche Freiberuflerin im Modebereich.
Ich berate Firmen, also B2B Bereich.

Ich habe zwei Fragen:
1. Ich weiß bereits, wie schwierig die Thematik von Kleidung ist. Aber ich kaufe regelmäßig Muster (herkömmliche Kleidung in Geschäften), um diese als Inspiration zu nutzen oder meinen gewerblichen Kunden diese zwecks Verarbeitung/Stoffauswahl etc. zu zeigen, um Optionen für eine anstehende Kollektionsproduktion zu besprechen.
Gibt es eine Option diese Kosten für diese Kaufmuster als Kosten geltend zu machen?

2. Da ich ja nebenberuflich diese Tätigkeit betreibe, muss ich immer schauen, wie ich in meiner Freizeit Dinge kombinieren kann.
In meinem Urlaub im Ausland, habe ich nun einen Kunden in einer Stadt getroffen, habe extra meine Reiseroute umgelegt, 2 ÜN etc. eingeplant. Wie und in welchem Umfang kann ich diese Kosten geltend machen? Die gesamte Anreise oder nur die Teilanreise und Heimreise (ich bin davor und danach privat weitergereist, alles mit dem Auto)?
Umsatzsteuer Voranmeldung steht außerdem nun demnächst erstmalig an und ich vermute, dass Kosten aus dem Ausland eh keine Mehrwertsteuer enthalten?

Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich geworden.
Bitte um Verständnis, dass diese Themen für mich gerade noch neu sind.

Vielen Dank für Eure Hilfe!


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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
Beraterin als Freiberufler? Haben Sie sich so beim Finanzamt angemeldet und dies mit einer Steuernummer bestätigt bekommen?
Die StNr bestätigt nichts! Man kann an ihr -in den meisten BL- nur erkennen, ob jemand ausschließlich nichtselbständige Einkünfte hat oder (weitere) Überschuss- bzw. Gewinneinkünfte. Die Entscheidung, ob es sich um selbständige oder gewerbliche Einkünfte handelt, wird erst im Rahmen der Veranlagung getroffen.

Die zwingende Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach §138 AO wurde ja sicherlich vorgenommen!

Kleidung:
Das kommt natürlich darauf an...! Wenn man die Kleidung tatsächlich nur als Muster verwendet weil man selber Konfektionsgrüße 48 hat und nur Größe 36 einkauft (kann natürlich auch anders herum sein!), sind die Kosten Betriebsausgaben! Kauft man z.B. die eigene Größe und trägt die Sachen danach selber (wär ja schad drum!), dann nicht!

Auch wenn man die nicht passenden Kleidungsstücke nach betrieblicher Verwendung als Muster an Freunde und Bekannte entgeltlich oder auch unentgeltlich weitergibt, stellt das natürlich ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich eine entsprechende Einnahme bzw. Entnahme dar!


Reisen:
Bei Reisen stellt der BFH auf die Anzahl der Tage ab, die privat bzw. betrieblich veranlasst waren. Beträgt z.B. der Preis des Flugtickets 1.000 Euro und die Reise dauerte 10 Tage von denen 2 GANZE Tage betrieblich waren, dann kann man 200 Euro als Betriebsausgabe ansetzen. Hat man an diesen beiden Tagen natürlich nur jeweils einen Kundenbesuch von 10 bis 11 Uhr vormittags, so sieht die Sache natürlich wieder anders aus!


Auf grund der großen Nähe zum Privatbereich (§12 Nr.1 EStG ) ist eine intensive Prüfung durch das FA legitim und nicht unwahrscheinlich. Deshalb sollte man entsprechend genau dokumentieren, was, wann, wo, ...!

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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