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Freiberufler Kündigung (kein Vertrag)

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Freiberufler Kündigung (kein Vertrag)

Hallo zusammen,

bin momentan als Freiberufler tätig für ein lausiges Stundenentgeld. Vereinbart war, dass ich für den AG bis Ende August tätig sein werde - habe ich mich aber umentschieden und würde aufgrund der schlechten finaziellen Bezahlung und anderweitigen Aufgaben das Arbeitsverhältnis so bald als möglich beenden bzw. in ein besseres finanzielles Entgeld umwandeln.

Wichtig ist, dass kein Vertrag in irgend einer Weise besteht.
Die Rechnungen stelle ich jeweils zum Ende des Monats.

Gibt es Kündigungsfristen einzuhalten? Oder kann ich unmittelbar das Arbeitsverhältnis einstellen?
Welche Pflichten hängen mir nach?


vielen Dank für die Antworten
mit freundlichen Gruessen



von alfie am 25.04.2008 15:11
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Freiberufler Kündigung (kein Vertrag)
Es handelt sich vermutlich um ein normales Arbeitsverhältnis, der Status "Freiberufler" dürfte als Status gegen § 134 BGB verstoßen, mit der Folge, daß sozialversicherungsbeiträge anfallen. Würde kündigen und nach dem Ausscheiden Antrag bei der KK stellen. Der AG muß dann auch die AN-beiträge zahlen, wobei dieses aber Einkommen darstellt, das sie versteuern müssen.


von Andreas.Hauser am 25.04.2008 15:17
Status: Unsterblich (1263 Beiträge)
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>Freiberufler Kündigung (kein Vertrag)
--- editiert vom Admin


von guest-12319.10.2009 09:34:10 am 25.04.2008 16:13
Status: Unsterblich (969 Beiträge)
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>Freiberufler Kündigung (kein Vertrag)
Kommt sicher auch darauf an ob die Firma auch irgendwie beweisen kann, dass sie Geld an einen Freiberufler überwiesen hat.
Sollte aber relativ klar sein, da normale AN keine Rechnungen schreiben.

Kann die Firma beweisen, dass es Absprachen gibt bis August tätig zu sein ? z.B. Zeugen oder irgendwelche Korrespondenz die darauf schließen läßt ?

Würde auch mal im Forum fragen, welches am besten zum Vertragsrecht passt.


von guest-12313.03.2009 19:03:35 am 25.04.2008 17:12
Status: Unsterblich (1719 Beiträge)
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>Freiberufler Kündigung (kein Vertrag)
quote:
Sollte aber relativ klar sein, da normale AN keine Rechnungen schreiben.

Man kann (bzw. könnte) trotzdem scheinselbständig sein. Indizien für eine Scheinselbständigkeit sind aber leicht zu ergooglen.

... und das war eigentlich auch nicht die ursprüngliche Frage.


von venotis am 25.04.2008 17:30
Status: Tao (9605 Beiträge)
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>Freiberufler Kündigung (kein Vertrag)
Ich denke aber Freiberufler gehen keine Arbeitsverhältnisse sondern "normale" Vertragsverhältnisse ein, oder ?

Scheinselbstständigkeit kann für beide Seiten teuer werden.


von guest-12313.03.2009 19:03:35 am 25.04.2008 17:45
Status: Unsterblich (1719 Beiträge)
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>Freiberufler Kündigung (kein Vertrag)
--- editiert vom Admin


von guest-12319.10.2009 09:34:10 am 25.04.2008 18:04
Status: Unsterblich (969 Beiträge)
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