Frei Vereinbarung & Tarifvertrag

7. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Frei Vereinbarung & Tarifvertrag

Hallo.
Ich möchte gern wissen, ob ich aus dem Tarifvertrag ein höheres Gehalt beanspruchen und somit einklagen kann?

Es geht um den Tarifvertrag Hotel & Gaststätten NRW. Soweit mir bekannt, ist der Manteltarifvertrag allgemeinverbindlich sowie die ersten zwei Tarifstufen des Entgelttarifvertrages.
Allerdings gibt es noch eine Tarifstufe "Freie Vereinbarung", die für mich als Betriebsleiter in Betracht käme.

Handelt es sich hierbei tatsächlich um eine eigene Tarifgruppe - ohne Ziffer - oder kann ich, wenn ein freies Gehalt außerhalb der neun Tarifgruppen vereinbart wird, eine Vergütung nach der TG "Freie Vereinbarung" verlangen?

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. :D

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Entgelttarifvertrag ist nicht mehr allgemeinverbindlich. Und wie Sie selbst bereits bemerkten, erfasste die Allgemeinverbindlichkeit nur die ersten beiden Tarifgruppen. Alles ab TG 3 war damit nicht allgemeinverbindlich.

Wenn die Tarifverträge des Hotel- und Gaststättengewerbes NRW daher nicht aufgrund beiderseitiger Tarifbindung auf AG- und AN-Seite Anwendung finden, dann können Sie sich im Hinblick auf die Tarifgruppe freie Vereinbarung nicht auf den EntgeltTV berufen.

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