Hallo.
Ich möchte gern wissen, ob ich aus dem Tarifvertrag ein höheres Gehalt beanspruchen und somit einklagen kann?
Es geht um den Tarifvertrag Hotel & Gaststätten NRW. Soweit mir bekannt, ist der Manteltarifvertrag allgemeinverbindlich sowie die ersten zwei Tarifstufen des Entgelttarifvertrages.
Allerdings gibt es noch eine Tarifstufe "Freie Vereinbarung", die für mich als Betriebsleiter in Betracht käme.
Handelt es sich hierbei tatsächlich um eine eigene Tarifgruppe - ohne Ziffer - oder kann ich, wenn ein freies Gehalt außerhalb der neun Tarifgruppen vereinbart wird, eine Vergütung nach der TG "Freie Vereinbarung" verlangen?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. :D
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Frei Vereinbarung & Tarifvertrag
7. Dezember 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. Dezember 2015 | 20:06
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 8x hilfreich)
Frei Vereinbarung & Tarifvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Dezember 2015 | 10:02
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Der Entgelttarifvertrag ist nicht mehr allgemeinverbindlich. Und wie Sie selbst bereits bemerkten, erfasste die Allgemeinverbindlichkeit nur die ersten beiden Tarifgruppen. Alles ab TG 3 war damit nicht allgemeinverbindlich.
Wenn die Tarifverträge des Hotel- und Gaststättengewerbes NRW daher nicht aufgrund beiderseitiger Tarifbindung auf AG- und AN-Seite Anwendung finden, dann können Sie sich im Hinblick auf die Tarifgruppe freie Vereinbarung nicht auf den EntgeltTV berufen.
Und jetzt?
Schon
267.057
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten