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Frau wird nach Kindstötung in Belgien freigesprochen

AFP VOM 17.3.2010 | Nachrichten - International | 766 Aufrufe
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Kindstötung

Gericht stellt psychisches "Leugnen der Schwangerschaft" fest

In Belgien ist eine Frau freigesprochen worden, die ihr Kind kurz nach der Geburt im Januar 2008 erstickt hatte. Das Gericht in Mons (Bergen) stellte am Mittwoch fest, dass die heute 30-Jährige unter einem "massiven Leugnen der Schwangerschaft" litt, wie der Fernsehsender RTL-TVI berichtete. Diese psychische Störung habe ihren geistigen Zustand im Moment der Tat verändert, die die Frau gestanden hatte.

Die zwölf Geschworenen folgten mit dem Urteil dem Staatsanwalt, der einen Freispruch gefordert hatte. In seinen Augen handelte die Frau, die sich der Schwangerschaft nicht bewusst gewesen sei, unter dem Einfluss "eines unwiderstehlichen Zwanges". Die Frau erstickte das Baby, direkt nachdem sie es im Badezimmer zur Welt gebracht hatte. Der Geburtsvorgang bewirkte dem Staatsanwalt zufolge einen "unermesslichen Stresszustand, der einen Rechtfertigungsgrund darstellt".

Ein Psychiater hatte bei dem Prozess die "Leugnung der Schwangerschaft" erklärt. Dabei werde das Baby "nicht erwartet, nicht anerkannt. Man befreit sich von Abfall, nicht von einem menschlichen Wesen", beschrieb er die Vorstellungen der Mutter, berichtete die Tageszeitung "Le Soir".

Bei dem Prozess berichteten Zeugen auch von einer weiteren "Leugnung der Schwangerschaft" der Frau in der Untersuchungshaft. Demnach kam sie im Januar 2009 in ihrer Zelle nieder, nachdem weder ihr selbst noch dem Gefängnispersonal oder Mitgefangenen ihr Zustand aufgefallen war.

17. März 2010 - 15.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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