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Französische Stadt Pau fühlt sich von Billigflieger Ryanair erpresst

Französische Stadt Pau fühlt sich von Billigflieger Ryanair erpresst

AFP VOM 16.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1392 Aufrufe
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Flughafenbetreiber will Airline keine Beihilfen mehr zahlen

Die französische Stadt Pau fühlt sich von der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair erpresst. Zuletzt habe Ryanair von der Stadt als Flughafenbetreiber verlangt, die jährlichen Beihilfen für den Flugbetrieb von 1,44 Millionen auf 1,5 Millionen Euro zu erhöhen, teilte die Industrie- und Handelskammer in der südwestfranzösischen Stadt am Mittwoch mit. Die Lage sei "nicht länger hinnehmbar" geworden, Ryanair habe "finanzielle Erpressung" ausgeübt. Die Kammer habe dem irischen Unternehmen daher ihren Entschluss mitgeteilt, "keinen Cent mehr" an Subventionen zu zahlen. Jetzt müsse Ryanair selbst entscheiden, ob es weiterhin von Pau aus Flüge anbiete.

Der Jahresvertrag des Flughafens mit der irischen Fluggesellschaft laufe zu Ende März aus. Dann würden zwei andere Billigflug-Airlines neue Verbindungen von und nach Pau anbieten, sagte Kammerpräsident Christian Cloux der Nachrichtenagentur AFP. Im Gegensatz zu Ryanair hätten CityJet - eine Tochtergesellschaft von Air France - und die britische Flybe dafür "keinerlei finanzielle Gegenleistung" von der Pyrenäenstadt verlangt. Ryanair fliegt derzeit von Pau aus den britischen Flughafen London-Stansted, das belgische Charleroi sowie den Flughafen Beauvais im Pariser Umland an.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte vergangene Woche für Deutschland geurteilt, dass Mitbewerber gegen Vergünstigungen für Fluggesellschaften an einzelnen Flughäfen vorgehen können. Die deutsche Lufthansa und Air Berlin hatten dagegen geklagt, dass Ryanair an den Flughäfen Hahn beziehungsweise Lübeck zumindest zeitweilig geringere Gebühren zahlen musste als sie selbst. Die Karlsruher Richter verwiesen in ihrem Urteil auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg und betonten, derartige Subventionen seien eben zum Schutz der Wettbewerber verboten.

16.02.2011 - 15:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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