Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Frankreichs Opposition zieht wegen Raubkopierergesetz vor Verfassungsrat

AFP VOM 28.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 538 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Raubkopie

Internetsperre heftig umstritten

Die französische Opposition zieht gegen das Raubkopierergesetz der konservativen Regierung erneut vor den Verfassungsrat. Die sozialistischen Abgeordneten gingen am Montag vor dem obersten Gericht des Landes in Berufung, weil sie die Verfassungsmäßigkeit der vorgesehenen Internetsperren für Raubkopierer anzweifeln. Das französische Parlament hatte der überarbeiteten Version des Gesetzes vergangene Woche zugestimmt, nachdem die Sozialisten das Vorhaben bereits einmal zu Fall gebracht hatten.

Künftig kann dem neuen Gesetz zufolge ein Richter einem Wiederholungstäter das Internet für bis zu ein Jahr sperren. Eine eigens eingerichtete Überwachungsbehörde verschickt zunächst zwei Abmahnungen. Werden Musik, Filme oder andere geschützte Werke weiter verbotenerweise heruntergeladen, kann die Kontrollstelle gegen den Raubkopierer vor Gericht ziehen. Neben der Sperre drohen ihm eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro und eine zweijährige Gefängnisstrafe.

Die linke Opposition kritisiert an dem Gesetz, dass auch Anschlussinhaber verurteilt werden können, die gar nicht für Raubkopien verantwortlich sind, weil diese ohne ihr Wissen erfolgten. Zudem warnt sie vor einer "Schnelljustiz", da ähnlich wie bei leichteren Verkehrsdelikten nur ein Richter über die Fälle entscheiden soll. Die Sozialisten schlagen statt der Sperre eine Urheberrechts-Abgabe vor, um Künstler für die kostenlose Verbreitung ihrer Werke über das Netz zu entschädigen.

28. September 2009 - 18.03 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Barbara Rudnick
Recklinghausen
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Markenrecht, Vertragsrecht, allgemein
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?