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Frankreich liefert erstmals Staatsangehörigen mit EU-Haftbefehl aus

AFP VOM 4.6.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 2580 Aufrufe
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EU-Haftbefehl

- Anderer umstrittener Fall geht zum Pariser Kassationshof

Erstmals seit Einführung des europäischen Haftbefehls im vergangenen März hat Frankreich einen Staatsangehörigen an ein anderes Land ausgeliefert. Nach Justizangaben vom Freitag wurde Georges C. am Donnerstag nach Belgien abgeschoben, wo er wegen eines 1996 begangenen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. C. besitzt neben dem französischen auch einen belgischen Pass. Er war am 5. April im Gericht des Alpenortes Chambéry festgenommen worden, als er Beschwerde gegen die Beschlagnahmung seines Autos einlegen wollte.

In einem anderen Fall beschäftigt der europäische Haftbefehl Frankreichs höchstes ordentliches Strafgericht, den Pariser Kassationshof: Er muss entscheiden, ob drei junge baskische Aktivisten an Spanien ausgeliefert werden sollen, wie dies der spanische Anti-Terror-Richter Baltasar Garzón beantragt hatte. Untersuchungsrichter am Berufungsgericht im südfranzösischen Pau lehnten dies mit der Begründung ab, mehrere den Verdächtigen zur Last gelegten Straftaten hätten sich auf französischem Gebiet ereignet. Dagegen rief die Staatsanwaltschaft Pau die Kassationsrichter an, die ihre Entscheidung innerhalb von 40 Tagen fällen müssen.

Der EU-Haftbefehl soll aufwändige Auslieferungsprozeduren innerhalb der EU überflüssig machen. Die Justizbehörden können so unter Umgehung der politischen Ebene direkten Kontakt miteinander aufnehmen. Die Regelung umfasst 32 Straftatbestände, darunter Terrorismus, Mord, Drogenhandel, Korruption, Betrug und Geldwäsche. In Deutschland soll der europäische Haftbefehl am kommenden Freitag im Bundesrat beschlossen werden. Die Bundesregierung will dabei sicherstellen, dass ein Deutscher auch nach einem Prozess in einem anderen EU-Staat seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen kann.

4. Juni 2004 - 17.46 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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