Frankfurter Gericht prüft Klage gegen Standard & Poor's
AFP VOM 21.11.2011 | Nachrichten - Allgemein | 801 Aufrufe Mehr zum Thema:Lehman-Pleite, Standard & Poor's, Klage
Opfer von Lehman-Pleite dürfen womöglich wieder hoffen
Für die deutschen Opfer der 2008 in die Pleite gegangenen US-Bank Lehman Brothers gibt es womöglich wieder Hoffnung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet am kommenden Montag, ob sich das dortige Landgericht mit einer Schadenersatzklage gegen die deutsche Niederlassung der Ratingagentur Standard & Poor's befassen muss, wie ein OLG-Sprecher bestätigte.
Der Kläger fordert 30.000 Euro Ersatz für im Mai 2008 gekaufte Lehman-Papiere, da dem Geldhaus von der Agentur damals trotz sich abzeichnender Probleme noch ein gutes Rating ausgestellt worden sei.
Das Landgericht hatte die Klage noch für unzulässig erklärt, weil es keine "örtliche Zuständigkeit" sah. Die Bremer Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht (KWAG), die den Kläger vertritt, war deshalb vor das OLG gezogen. Deutsche Gerichte seien zuständig, weil die deutsche Niederlassung von Standard & Poor's bei der Deutschen Bank inländische Guthaben habe.
Sollte das Landgericht den Fall doch noch verhandeln, können laut der Bremer Kanzlei tausende Lehman-Opfer wieder neue Hoffnung schöpfen. Gegner seien dann nicht Banken oder Sparkassen, die damals Lehman-Zertifikate verkauft hatten, sondern die Ratingagentur.
Mittlerweile will auch die EU-Kommission Anlegern ein Klagerecht gegen falsche Ratings ermöglichen. Sie sollen bei schweren Fehlern für die Schäden von Investoren haften und Schadenersatz zahlen müssen.
21.11.2011 - 13:30 Uhr


