HalloMein thema hat nicht direkt mit internet auktionen zu tun aber ich wusste nicht in welche kategorie ich es packen soll.
Also ein Freund von mir (es ist wirklich ein freund, weil wenn es um mich gehen würde würde ich schon schreiben das ich da beteiligt bin) hat im internet eine chinesische seite gefunden wo man "markenklamotten" bestellen kann. Er meinte zu mir das es originalklamotten sind aber ich bin mir zu 100%sicher das es keine sind weil z.b ein Ed hardy T-shirt bekommt man da für 18 us dollar.Die sachen haben auch schilder von ed hardy dran also sehen wie echt aus aber auf der kappe ist der ed hardy schriftzug z.b sehr unsauber gestickt. Naja und er hat da schon 1 mal bestellt und es ist um glück gut gegangen das paket wurde nicht vom zoll geöffnet.
Jetzt will er bald wieder was bestellen aber ich rate ihm davon ab weil er ärger mit dem zoll bekommen kann wenn er gefälschte markenartikel per postsenddung bestellt.
Ich habe ihm auch schon auf der seite von zoll gezeigt das der einfuhr von gefälschten markenartikeln per postwurfsendungen verboten ist auch wenn es nur 1 t-shirt ist..Er meint aber nur das die sachen dann vernichtet werden und er keine weiteren strafen zu beführchten hat, da in dem paket keine rechnung beiliegt und es von einer privatperson versendet wird und ein zettel in dem paket beiliegt wo steht "gift" also geschenk. Aber ich denke mal es wird mindestens ein saftiges Bußgeld geben oder? Und steht irgendwo im internet oder wo anders, dass es eine strafe gibt weil ich konnte leider nichts finden
Fragen zur postsendung von markenware aus china
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
> Er meinte zu mir das es originalklamotten sind aber ich bin mir zu 100%sicher das es keine sind weil z.b ein Ed hardy T-shirt bekommt man da für 18 us dollar.Die sachen haben auch schilder von ed hardy dran also sehen wie echt aus ...
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Das ist ein Späßchen am Abend, gelle? Der Begriff "Original" ist in China unbekannt. Im Gegenteil, es ist eine Ehre, wenn etwas nachgemacht wird. Das irgendjemand Rechte welcher Art auch immer an einer Sache haben sollte, kann einen Chinesen nur zum freundlichen Kopfschütteln bewegen, alles was es gibt, darf kopiert werden.
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Das Risiko bei der privaten Einfuhr ist tatsächlich begrenzt. Vieles geht dem Zoll durch die Lappen, verboten ist es immer, wenn es per Post verschickt wird, im Gegensatz zum Reiseverkehr.
"Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird die Zollbehörde tätig."
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/b0_grenzbeschlagnahme/e0_private_einfuhren/index.html
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Wenn es auffällt, wird die Fälschung einkassiert. Die Vernichtung kann Geld kosten, insbesondere können die Grenzen vom privaten zum gewerblichen Handeln schnell überschritten werden, wenn man Blut geleckt hat und die Sachen vertickt. Und dann kann es unangenehm teuer werden. So teuer, dass man sich wünschen würde, niemals irgendetwas in China gekauft zu haben, aber das ist wieder eine andere Schiene..
Übrigens war das Shirt viel zu teuer, kostet auf den Marktplätzen Pekings maximal $ 1,00.
-- Editiert am 12.05.2009 22:00
Achso.
Wenn man z.b nur 1 t-shirt und 1 kappe bestellt wird der zoll das als privatgebrauch ansehen denke ich mal weil für gewerblichen handel ist das ja zu wenig.
Aber kommen dann keine anderen kosten ausser die vernichtung der ware auf ihn zu?
"Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird die Zollbehörde tätig."
Wie kann den die zollbehörde noch tätig werden?
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> Wie kann den die zollbehörde noch tätig werden?
Ist Einkassieren nicht Tätigwerden genug? Guckst Du hier:
http://www.focus.de/digital/internet/ebay-hongkong-rolex-per-post_aid_200164.html
Wenn es auffliegt, kriegt man ein Schreiben:
"Aussetzung der Überlassung/ Zurückhaltung von Waren." Grundlage ist ein Tätigwerden der Zollbehörde nach der Verordnung (EG) Nr. 13/83/2003
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/b0_grenzbeschlagnahme/index.html
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003R1383:DE:NOT
Zitat: Aber kommen dann keine anderen kosten ausser die vernichtung der ware auf ihn zu?...Wie kann den die zollbehörde noch tätig werden?
Der Zoll hält die Ware bei der Einfuhr nur an und verständigt den Rechteinhaber. Dieser (oder besser dessen Anwälte) senden Ihrem Freund dann eine Einverständniserklärung zur Vernichtung der Waren zu. Ebenso eine Verpflichtungserklärung dieses in Zukunft zu unterlassen. Sollte die Unterschrift dann nicht freiwillig geleistet werden, sind die betroffenen Firmen nach meinen Erfahrungen auch gern zu einem Rechtsstreit bereit.
Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die Anwälte nicht Umsonst arbeiten. Die entsprechenden Kosten wird man ihrem Freund in Rechnung stellen. Gegebenenfalls macht die geschädigte Firma noch auf dem Zivilrechtsweg Ansprüche geltend.
Alles in allem kann es ein sehr teurer Spaß werden.
Auch wenn der Zoll zuerst tätig wird, sind es eher die Anwälte des Rechteinhabers, die ihrem Freund Sorgen machen sollten.
Ich habe ihm das gerade per icq geschickt aber er ist immer noch nicht einsichtig. Also das wenn es teuer werden kann wenn er erwischt wird hat er verstanden aber er Agumentiert so:
Dawn (22.10)
Aber wie du mir geschrieben hast und dir geschrieben wurde dem zoll geht vieles durch die lappen-Es ist unwahrscheinlich das der zoll mich packt
Majestro (22.12)
Aber wenn du erwischt wirst bekommst du eine richtig saftige geldstrafe
Dawn (22.13)
wenn ich aber sage die sollen die ed hardy schilder abmachen dann sieht es doch wie gebraucht aus und wenn es als geschenck gilt dann können die mir doch nichts nachweisen das ich es bestellt haben oder das ich wusste das gefälschte ed hardy sachen sind.
Und darauf wusste ich nicht was ich antworten soll. Aber solche tricks kennt der zoll doch bestimmt oder?
> Der Zoll hält die Ware bei der Einfuhr nur an und verständigt den Rechteinhaber. Dieser (oder besser dessen Anwälte) senden Ihrem Freund dann eine Einverständniserklärung zur Vernichtung der Waren zu. Ebenso eine Verpflichtungserklärung dieses in Zukunft zu unterlassen. Sollte die Unterschrift dann nicht freiwillig geleistet werden, sind die betroffenen Firmen nach meinen Erfahrungen auch gern zu einem Rechtsstreit bereit.
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Tätigwerden der Zollbehörde nach der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
Wie ist der Verfahrensablauf, wenn die Zollbehörde nach der VO (EG) Nr. 1383/2003 tätig wird?
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/b0_grenzbeschlagnahme/a0_beschlagnahme/index.html
Ich habe mir den mund umsont fusselig geredet mein freund hat heute die überweisung für die sachen abgeschickt.
Er denkt das schlimmste was ihm passieren kann ist die vernichtung der sachen und das er einen brief vom anwalt der betroffenen firma, dass er es in zukunft lassen soll fakes zu bestellen. Ich wünsche ihm das auch wirklich, weil wenn das passiert wird er hoffentlich die finger davon lassen.
Aber mal ganz erlich ich finde es eine Sauerei das sowas gemacht wird weil dadurch wird unsere wirtschaft geschwächt.Also klar man kann jetzt nicht gut in Ländern insbesondere wie China das plagiate gemacht werden kontrolieren und unterbinden. Ich finde hier sollte der zoll besser kontrolieren. Wenn nur von 10 paketen 1 kontroliert wird ist die verlockung naturlich gross plagiagte zu bestellen.
> Ich finde hier sollte der zoll besser kontrolieren. Wenn nur von 10 paketen 1 kontroliert wird ist die verlockung naturlich gross plagiagte zu bestellen.
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Das tut der auch. Obwohl es schon riesige Mengen sind. Vielleicht nicht bei jedem kleinsten Päckchen. Ich jedenfalls bin für JEDE Sendung, die ich aus den Staaten erhalten habe, zum Zoll zitiert worden und musste nachweisen, was ich dafür bezahlt habe und wenn es nur eine gebrauchte Fliegerjacke war. Immer war Zoll fällig und immer schon wurden die Sachen in Frankfurt vorkontrolliert. Habe auch eine Beschlagnahme mitmachen müssen, habe aber nachweisen können, dass es sich um Originalware handelte, die Lieferung verzögerte sich aber um 3 Wochen.
Ja okay das 1 von 10 paketen kontroliert wird ist bisschen untertrieben glaube ich. Bei meinem freund hat es schon 1 mal geklappt das er eine sendung bekommen hat die nicht kontroliert wurde und dann ist die verlockung ja gross das beim nächsten mal mehr zu bestellen.
Falls die sachen doch beschlagnahmt werden, was ist den wahrscheinlicher das man nur ein schreiben vom anwalt der firma bekommt das man es unterlassen soll und man dieses schreiben unterschreieben muss oder das von von der firma eine zivilrechtklage an den hals bekommt?
Das 1 von 10 packeten kontroliert wird ist ein bisschen untertrieben okay.Naja und der zoll kann ja nicht alles kontrolieren aber wenn es mal klappt kommt man naturlich in versuchung beim nächsten mal mehr zu bestellen.
Wenn die sachen vom zoll kontroliert und dann beschlagnahmt werden ist es dann wahrscheinlicher das er nur eine art abmahnung vom anwalt bekommt die er unterschreiben muss und wo ihm untersagt wird es wieder zu machen oder das er vom anwalt der firma eine zivilklage aufs auge gedrückt bekommt?
Es ist ja oben aufgeführt, dass es 2 Möglichkeiten gibt. Bei mir ging es um ein vereinfachtes Verfahren (Artikel II VO (EG) Nr. 1383/2003).
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Ich habe ein Schreiben direkt von der Post bekommen, darin wurde mir mitgeteilt, dass die Sendung beschlagnahmt worden ist. Als Anlage war ein ausgefülltes Formular vom Zoll. Darin waren Absender und Empfänger benannt, Herkunftsland, Warenart, Stückzahl.
Es ging um Markenrecht (widerrechtliche Verwendung von geschützten Bild- und Wortzeichen), ebenfalls waren Schutzrechtsinhaber und Rechtsvertreter benannt.
Es wurde freigestellt, Einspruch gegen die Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung nach § 355
der Abgabenordnung einzulegen. Frist 1 Monat.
Das habe ich gemacht, habe mich auch mit den Rechtsanwälten der Firma verständigt, die Waren selbst waren zur Prüfung schon an diese Firma versendet worden. Zu dieser Prüfung kam es aber nicht, der Rechtsinhaber war an einer Prüfung nicht interessiert, hat seinen Antrag nicht aufrecht erhalten.
Dennoch wären die Waren vernichtet worden, hätte ich keinen Einspruch eingelegt. Alles lief nur über den Zoll, der Kontakt zu den Rechtsanwälten des Schutzrechtsinhabers war von mir eingeleitet worden.
Sorry das ich nochmal frage aber ich habe jetzt soviel gelesen und überall steht alles ein bisschen anders.
Also das paket ist schon weggeschickt oder wird bald weggeschickt. Und wenn es vom zoll geöffnet wird, wird es einbehalten und die firma von der die "markenartikel" sind verständigt.das habe ich verstanden.
Und das vom zoll keine strafe also bußgeld oder ähnliches kommt habe ich auch verstanden.
Aber was wird von den anwälten von der firma gemacht?bekommt man eine zivilrechtsklage oder wird irgendein schadensersatz gefordert oder kommen irgendwelche anderen kosten von der firma auf einen zu oder nur eine abmahnung,dass man sowas nicht mehr machen soll und keine weiteren kosten?
Also natürlich unter dem gesichtspunkt das es für den privaten gebrauch ist.
Also könnten die sachen reihn theoretisch echt sein, aber für den preis eher unwahrscheinlich und ed hardy würde auch nicht so eine schlechte qualität produzieren.
Aber kann mir einer meine fragen beantworten die ich zuletzt gepostet habe?
Ich habe mit meinem freund gelesen und ihm alles gezigt.An seiner stelle hätte ich jetzt richtig angst das was von den anwälten kommt weil das paket ist ja schon unterwegs.Aber er meint er sagt er wäre auf der sicheren seite weil in dem paket oder auf dem paket ich weiss es nicht mehr so genau soll "gift" also geschenck stehen.Und wenn er einen brief vom anwalt bekommt sagt er das ist ein geschenck und er wusste nicht was kommt.
Ich denke mal aber das bringt nichts weil solche "tricks" kennen die anwälte ja bestimmt schon.
Wenn mein freund einen brief vom anwalt von der betroffen firma bekommen würde wie hoch wären dann die kosten weiss das vielleciht jemand?
und wenn sich die kosten auf z.b 1000 euro belaufen das wäre ja ein bisschen hoch kann man dagegen einspruch einlegen oder so?
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