Fragen zur Steuererklärung KJ 2016

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
EnergyDose
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Steuererklärung KJ 2016

Hallo,

1.ich habe im Kalenderjahr 2016 circa 11.000 € Brutto St. Kl. 1 verdient.
Wie viel würde ich circa !zurück erstattet bekommen. Ich weiss, dass man dies nicht
verallgemeinern kann, aber grobe Beispielwerte sind gern gesehen

2.Ich habe Arbeitgeber gewechselt und laut meinen Unterlagen nicht für jeden eine Lohnsteuerbescheinigung ? Sind die wirklich
notwendig, wie sind die Werte, um diese selbst auszurechnen.

MFG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von EnergyDose):
Wie viel würde ich circa !zurück erstattet bekommen.


Bei dem niedrigen Brutto sollte man das erstattet bekommen, was die Arbeitgeber an Steuern abgeführt haben, da Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, SV-Beiträge zu berücksichtigen sind. Wieviel überhaupt an Steuern gezahlt wurde, dazu müsste man mal auf die Abrechnungen schauen. Achtung: Elterngeld und Arbeitslosengeld I können das wieder anders aussehen lassen.

Zitat (von EnergyDose):
Ich habe Arbeitgeber gewechselt und laut meinen Unterlagen nicht für jeden eine Lohnsteuerbescheinigung ? Sind die wirklich notwendig, wie sind die Werte, um diese selbst auszurechnen.


Das Finanzamt hat die Daten. Auf den Abrechnungen stehen auch meist die aufgelaufenen Jahreswerte drauf, einfach mal auf die jeweils letzten der Arbeitgeber schauen und zusammenrechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EnergyDose
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

RV = 1124,80 €
LST = 632,79 €
KV = 867,44 €
AV = 154,90 €
PV = 147,16 €
SoliZ = 4,49 €

Kein ALG etc.

Danke :)

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dann hast Du aber nicht das ganze Jahr gearbeitet. Was hast Du im Rest des Jahres gemacht?

Wenn Du da tatsächlich kein Einkommen (auch keine Einkommenersatzleistungen) hattest, dann werden die Steuern (LST + SoliZ) im Rahmen einer Einkommensteuererklärung komplett erstattet.

Außerdem gehe ich davon aus, dass Du die Summe beider AG genannt hast, denn die Steuer wird immer über alle Einkünfte eines Jahres zusammen ermittelt.

-- Editiert von hh am 23.05.2017 10:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EnergyDose
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ja, das stimmt. Ich war zwischenzeitlich arbeitslos / arbeitssuchend und war bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.Die Einküfte stammen aus normaler Arbeit als Angestellter.

Wow das wären perse 637,28 € ?

-- Editiert von EnergyDose am 23.05.2017 11:07

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wow das wären perse 637,28 € ? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ich war zwischenzeitlich arbeitslos / arbeitssuchend


Kein ALG I bekommen? Dann würde es anders aussehen.

Zitat:
und war bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.


Die Angaben beziehen sich auf die Summe der Einkünfte bei allen Arbeitgebern zusammen?

Wenn ja und kein ALG I, dann ist mit einer Erstattung in Höhe von 637,28€ zu rechnen.

1x Hilfreiche Antwort

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