Fragen zur Regelinsolvenz

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Prinzenrolle123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Regelinsolvenz

Hallo Ihr Lieben!
Viele Jahre lang habe ich (männl. , 56 Jahre alt) hohe Schulden mit mir rumgeschleppt und habe resigniert!
Jetzt packt mich plötzlich doch der Lebenswille wieder und ich möchte einen Schlußstrich unter meine Vergangenheit ziehen!
Ich kann jetzt endlich einen Arbeitsplatz bekommen und möchte in die Insolvenz gehen!
Ich muß in die Regelinsolvenz, da ich a.) mehr als 19 Gläubiger habe und b.) die Schulden überwiegend aus meiner Selbstständigkeit (die im Jahre 2000 endete) stammen.

Angedacht ist, daß ich das Verfahren alleine, sprich ohne (kostenpflichtige) Unterstützung durchziehe!
Selbstverständlich versuche ich eine Restschuldbefreiung zu bekommen.
Meine Schulden belaufen sich auf etwa 240.000 €!

Habe mich auch schon etwas eingelesen, allerdings noch nicht alle Fragen klären können.
Deshalb hoffe ich auf Unterstützung durch dieses Forum.

Zu meinen Fragen:
1.) Ist eine Forderungsaufstellung aller meiner Gläubiger nötig?
Muß ich diese anschreiben um eine aktuelle Forderungsaufstellung zu bekommen, oder reicht es, wenn ich dem Gericht alle (mir bekannten) Gläubiger mit ungefähren Forderungen mitteile?

2.) Muss man in die Liste der Gläubiger auch diese eintragen, die für eine RSB nicht in Frage kommen?
z,B. das Finanzamt (101.000€), Bußgelder etc.

3.) Wenn man wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, gibt es auf die Steuerschulden keine RSB!
Wird dann die RSB im Ganzen versagt, oder nur für die Steuerschuld?

4.) Ich wurde im Jahr 2001 wegen Steuerhinterziehung nach §370 verurteilt, die hinterzogene Steuer war für das Jahr 1998 und lag bei etwa 17000 DM (damals)
Die fällt ja nicht in die RSB.
Insgesamt hat das Finanzamt jedoch Forderungen in Höhe von 101.000 (DM/€) an mich. Das sind Forderungen aus
insgesamt 3 Geschäftsjahren (1998,1999 und 2000)!
Für die Forderungen, die über denen liegen, für die ich verurteilt wurde, wurde ich [b]nicht verurteilt[b]. Es gab gar kein Gerichtsverfahren deswegen (also wegen den Steuerschulden aus 1999 und 2000)!
Könnte es sein, daß diese Beträge dann doch von der RSB erfasst würden?

5.) Wen gebe ich als Gläubiger bei Gericht an? Den Rechtsanwalt, oder das Inkassobüro, von dem die letzten Mahnungen und Vollstreckungen kommen? Oder den eigentlichen Gläubiger?

6.) Ich habe noch ein uraltes Schmerzensgeld zu zahlen! Das fällt natürlich nicht unter die RSB. Was ist jedoch mit den Zinsen, Rechtsanwalts- und Beitreibungskosten darauf? Sind die von der RSB erfasst? Ich habe auf die ursprüngliche Hauptforderung von 2000 DM auch schon 500 DM abgezahlt, jedoch liegt der Forderungsbetrag wegen o.G. Kosten bei derzeit etwa 4800€.

7.) Meine Frau ist als Reinigungskraft Vollzeit berufstätig.
Ich kann jetzt eine Vollzeitarbeitsstelle zum Mindestlohn annehmen!
Muß ich das Einkommen meiner Frau im Antrag angeben? Muß Sie für die Verfahrenskosten aufkommen, wenn ich eine Stundung beantrage? Wird Sie als unterhaltsberechtigte Person anerkannt, obwohl sie selber Geld verdient? Darf ich sie überhaupt als unterhaltsberechtigt angeben? Kann ich Miete usw. als Kosten angeben, obwohl sie derzeit von meiner Frau gezahlt wird?
Ich war zum Zeitpunkt als ich die Schulden angehäuft habe noch nicht mit meiner Frau zusammen! Sie hat also mit meinen Schulden gar nichts zu tun!


8.) Nochmal zur Vergewisserung über den Ablauf des Verfahrens nach meinem derzeitigen Verständnis:
Ich richte ein P-Konto ein (derzeit habe ich gar kein eigenes Konto),
ich stelle einen Antrag auf Regelinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht (welches Formular verwende ich dafür? das für Verbraucherinsolvenz?),
dem füge ich eine Liste meiner Gläubiger mit den ungefähren Forderungen bei,
ich stelle gleichzeitig einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten,
ich stelle gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung,
ich beantrage einen Pfändungs- und Vollstreckungsschutz
Ist das soweit richtig und vollständig?


Entschuldigt bitte, dass ich euch mit dieser Masse an Fragen überfalle, aber ich weiß nicht, wo ich sonst Rat finden könnte!
Vielen Dank im Voraus!



-- Editier von Prinzenrolle123 am 30.08.2017 11:29

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