>Fragen zur Masse bei Privatinsolvenz
Hallöle...
Betrifft mich nicht direkt selbst, ist aber durchaus ein sehr interessantes Thema, weil ich auch in anderen Sozialforen aktiv bin, und die Frage durchaus schon aufgetaucht ist. Obwohl ich auch einige Schuldner habe, die in Insolvenz gegangen sind. heißt für mich, Forderung abschreiben und weitermachen...
1. Was die ARGE angeht, so setzt auch dies natürlich alles eine gewisse Verhältnismäßigkeit voraus. Ganz klar, dennoch sollte man das Ganze jetzt mal nicht so sehen, dass ARGE & Co auf alles die Hand drauf haben, was über den normalen Satz hinausgeht. Kein Kind wird zur Kommunion mal eben schnell 5000 Euro bekommen, zumindest nicht in Kreisen von Hartz IV. Dass die Vermögensgrenzen im Allgemeinen natürlich nicht überschritten werden dürfen ist klar. Weder bei einer Erbschaft, noch bei Kommunion, Geburtstagen oder was auch immer. Sachwertgeschenke spielen da eh kaum eine Rolle, weil niemand nachweisen können wird, ob das neue Rennrad des Sprösslings nun 300 Euro oder 1500 Euro gekostet hat.
Letztlich verhält es sich auch so bei
eBay & Co. Kaum einer wird über einen längeren Zeitraum als Privatperson feste Einnahmen erzielen können. Selbst wenn regelmäßig über Ebay ein paar DVD's, Bücher und dergleichen verkauft werden würden, zählt dies nicht als Einnahme im Sinne des SGB.
Klar, wenn da plötzlich jeden Monat zusätzlich 1000 Euro aufs Konto fließen, dann würde wohl auch die ARGE misstrauisch werden, da es einfach nicht verhältnismäßig wäre. Wenn da aber jemand seinen Keller ausmistet, sein geschrottetes Auto in Einzelteilen verklingelt, oder nach und nach seine DVD Sammlung auflöst, so kann da ARGE & Co lediglich mit einem Lächeln zuschauen, aber definitiv nichts anrechnen.
2. Was die Insolvenz als solche betrifft, so ist dies vielleicht etwas falsch verstanden wurden. Natürlich zählt das laufende Einkommen und sonstige Einnahmen auch in der Wohlverhaltensperiode in die Insolvenz. Eben so, wie auch Erbschaften oder Schenkungen zu einem Teil ( ich betone Teil ) einfließen.
Hier geht es aber um zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Zum einen rein um den pfändungsfreien Betrag, über den der Schuldner ganz nach belieben und ohne Einschränkungen verfügen kann.
Es soll ja Leute geben, die schaffen sich im Zuge dessen einen neuen LCD oder Plasmafernseher an, oder eben gar einen Gebrauchtwagen. So niedrig sind die Pfändungsfreigrenzen unter bestimmten Voraussetzungen ja nicht. Wieso sollten diese neu angeschafften Dinge plötzlich pfändbar sein. Denke, dass dem nicht so ist. Der Schuldner ist zwar verpflichtet, alles ihm mögliche zu unternehmen, um die Gläubiger in ihrer festgestellten Forderung zu befriedigen, doch was sich unterhalb der Pfändungsfreigrenzen abspielt ist und bleibt davon mit Sicherheit ausgenommen.
Was den zweiten Teil angeht, so ist das Beispiel gar nicht mal schlecht gewählt, und das Auto eher als Beispiel zu betrachten. Genauso gut, könnte er sich vom Erlös aus Küche und Couch eine hochwertige Modellbahn anschaffen, eine DVD Sammlung, ein neues Laptop oder was auch immer.
Immerhin ist kein Schuldner gezwungen, selbst bei einer Privatinsolvenz, seinen normalen Hausrat zu Geld zu machen. Ist natürlich auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Eine Ledercouch vom Designer für 6000 Euro würde sicher als Vermögen gewertet werden, während eine für 2500 Euro schon eher zum normalen hausrat zählt. Ebenso verhält es sich wohl bei der Küche. Eine 20000 Euro Küche würde wohl anders verwertet werden, als eine für 3000 Euro, duie eher noch zum Standard zählt.
Letztlich geht es hier doch um einen einzigen nennenswerten Punkt. Und zwar die Insolvenzeröffnung beim zuständigen Insolvenzgericht. Alle Vermögenswerte wurden offengelegt ( sollten es zumindest ), und gegebenenfalls verwertet. Der Schuldner erhält also die Möglichkeit, faktisch bei NULL neu anzufangen. Nicht erst nach der Wohlverhaltensperiode, denn dort geht es ja nur noch um die Restschuldbefreiung, und dass sich der Schuldner diese durch sein Wohlverhalten ( oberhalb der Pfändungsfreigrenzen ) auch wirklich verdient...
Glaube, im Sozialrecht wie auch im Insolvenzrecht, soll der Empfänger oder Schuldner doch zu oft rechtlos dargestellt werden, obwohl dem in der Regel gar nicht so ist.
Ein paar Links zu den entsprechenden Seiten wären vielleicht nicht schlecht. icgh gebe zu, ich habe kaum Brauchbare gefunden.
LG MarkOh
von MarkOh am 28.04.2007 10:32
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