Fragen zur Kleinreparaturen an Heizungen

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
sajopaja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zur Kleinreparaturen an Heizungen

Mitte Oktober am Anfang der Heizperiode lief die Heizung in unserem Wohnzimmer nicht.Das Ventil war wie jedes Jahr zu. In den Jahren davor konnte der VM das Ventil immer selber lösen. Dieses Jahr war nicht der Fall. Eine Heizungsfirma wurde vom VM beauftragt. Diese wechselte Heizungsventil aus. Die Rechnung von knapp 50 Euro wurde mir 3 Wochen später Rechnung gestellt. ( Kleinreparaturklausel in Mietvertrag enthalten ). Die Heizung lief 3 bis 4 Wochen und wurde auch komplett warm. Während der Zeit kamen aus der Heizung laute „Tropfgeräusche". Ich dachte mir warte mal ab was passiert.

So nach 3 bis 4 Wochen (ende November) liegt aber nun folgendes Verhalten vor.
Nur etwa 1/3 der Fläche der Heizung wird warm, der Rest ist kalt.
Stellt man den Thermostat auf 5(Höchste Stufe) dann läuft die Heizung. Stellt man die Heizung auf 4 oder niedriger ist die Heizung aus.

Ich vermute die Heizung enthält Luft. Das Entlüften der Heizung kann ich aber selber nicht durchführen. Die Heizung ist sehr alt und das Entlüftungsventil ist sehr schwer zu lösen bzw. zu bedienen. Kurz um, ich würde eventuell mehr kaputt machen als heil.

Die Rechnung bezahlte ich erst mal nicht, da meiner Meinung nach die Reparatur nicht erfolgreich war. Dem VM teilte ich nur mit, dass die Sache mit dem Mieterverein erst kläre. Leider kamen mir private und berufliche Angelegenheiten dazwischen, die wesentlich wichtiger waren.

Der VM rief mich die Woche vor Weihnachten an warum ich nicht bezahle. Daraufhin teilte ich ihn mit welche Mangel noch vorhanden sind. Der VM beschimpfte mich gab mir die Schuld an den Zustand der Heizung, ich legte auf. Zwei Tage später droht der VM nun schriftlich mit einem Mahnverfahren, wenn ich nicht bezahle. Darauf teilte ich dem VM schriftlich mit, er solle erst die Mängel beseitigen.

So zu meinen Fragen:
Gehen wir davon aus, einer von der Heizungsfirma kommt erneut und entlüftet die Heizung.
1. Kann man beide Reparaturen als „eine Reparatur" sehen oder muss man Sie getrennt betrachten ?
2. Ist das Entlüften der Heizung überhaupt eine Kleinreparatur?
3. Muss ich eventuell beide Rechnungen bezahlen wenn die Summe unter den 100 Euro (Maximale Summe pro Kleinreparaturen) liegt?
4. Wie sollte ich vorgehen, wenn die Heizung nach 4 Wochen wieder Luft enthält bzw. den gleichen Mangel aufweist ?


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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Eigentlich könnte die Frage schon über die im Mietvertrag vereinbarte Kleinreparaturklausel beantwortet sein.

Es muss sich um Teile handeln, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen.

Gerade bei diesen Heizkörperventilen scheiden sich aber die Geister, weil oft behauptet wird, dass dies der Fall ist.
Aber, auf das Ventil im Inneren hat der Mieter keinen Zugriff und wenn es verschmutzt und verkalkt ist, kann man das nicht dem Einfluss des Mieters zuschreiben. Daher fällt dieser Schaden aus der Klausel heraus und der Vermieter hat die Kosten im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht zu übernehmen.

Nein, das Entlüften der Heizung durch einen Installationsservice fällt nicht unter Kleinreparaturen. Das gehört zu den Instandhaltungspflichten des Vermieters.

Interessant wäre noch der Wortlaut dieser Klausel.

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#3
 Von 
sajopaja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mich bißchen missverständlich ausgedrückt
Stellt man die Heizung auf 5, dann wird die Heizung zu 1/3 warm. Mehr als 1/3 wird ist also nie drinne

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