Hallo,
Ich bin 20 Jahre alt und studiere momentan Informatik im Bachelor.
Zu meiner Situation:
Meine Idee zur Selbständigkeit kam daher, dass ich in der Oberstufe Informatik als Leistungskurs hatte und nach meinem Abitur von meinem Lehrer an eine Berufs-Schule empfohlen wurde, welche eine Verwaltungssoftware für Quereinsteiger benötigte. An diesem Projekt habe ich im Laufe des letzten Jahres gearbeitet und die Bezahlung wurde immer so geregelt, dass ich kein Gewerbe anmelden musste. (Die Summe war bisher auch noch nicht sehr hoch)
Dieses Projekt steht jetzt kurz vor dem Abschluss, aber es gibt Gespräche über ein weiteres Projekt, welches aber größer und "ernster" werden würde, wodurch eine Gründung sinnvoll wäre.
Ich hatte sowieso schon länger den Plan, mich im Laufe des Studiums für einen Nebenerwerb selbständig zu machen, da ich mir auch nach dem Studium vorstellen könnte, auf Vertragsbasis selbständig zu Arbeiten und ich mich so während dem Studium schonmal mit weniger Risiko einarbeiten könnte.
Auch möchte ich, zusätzlich zu dem eventuellen Projekt der Schule, auch Webseiten/Apps oder Ähnliches für kleinere Unternehmen und Studenten erstellen sowie eventuell selber Apps oder andere Assets in digitalen Verkaufsplattformen anbieten.
Nun zu meinen Fragen:
Ich bin auf das Einkommen durch die Selbständigkeit nicht angewiesen und da mein Studium noch Hauptpriorität besitzt, wird es wohl dazu kommen, dass ich auch mal ein oder zwei Monate keine Projekte annehmen kann.
Meine Frage wäre jetzt, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man ein Kleingewerbe (was in meiner Situation wahrscheinlich am sinnvollsten wäre) angemeldet hat, man aber auch öfter mal im Monat kein Geld einnimmt? Also konkret: Was passiert bei einem Unternehmen, welches z.B. für zwei Monate „inaktiv" ist und dabei keinen/sehr geringen Umsatz oder Ausgaben hat.
Was für mich auch wichtig wäre, ist die Situation für z.B. die Krankenversicherung. Ich bin momentan noch privat über meinen Vater für den Rest des Studiums versichert und würde das auch gerne beibehalten. Heißt welche Möglichkeiten habe ich, noch über meinen Vater versichert zu bleiben, aber trotzdem ein Kleingewerbe anzumelden? (Der Umsatz/Gewinn im Jahr wird dementsprechend sehr klein sein, also auf den Monat gerechnet wahrscheinlich im 3-stelligen Bereich)
Ich hoffe jemand hat Erfahrung oder Wissen in diesem Bereich und kann mir bei den Fragen helfen.
Grüße
Lukas
Fragen zur IT-Selbständigkeit als Student
8. September 2017
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Frage vom 8. September 2017 | 13:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zur IT-Selbständigkeit als Student
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#1
Antwort vom 8. September 2017 | 15:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMeine Frage wäre jetzt, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man ein Kleingewerbe (was in meiner Situation wahrscheinlich am sinnvollsten wäre) angemeldet hat, :
In Deutschland kann man keine Kleingewerbe anmelden.
ZitatAlso konkret: Was passiert bei einem Unternehmen, welches z.B. für zwei Monate „inaktiv" ist und dabei keinen/sehr geringen Umsatz oder Ausgaben hat. :
Wenn die Reserven groß genug sind um die fixen Kosten zutragen: nichts.
ZitatHeißt welche Möglichkeiten habe ich, noch über meinen Vater versichert zu bleiben, aber trotzdem ein :KleingewerbeGewerbe anzumelden?
Da sollte man die Krankenkasse zu befragen, die kann die genauen Grenzen benennen.
Man darf meines Wissens nach auch nur eine gewisse Stundenzahl arbeiten.
#2
Antwort vom 9. September 2017 | 19:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Harry,
Danke für die hilfreiche Antwort,
aber von welcher Gewerbeform wird auf dieser Seite gesprochen?
Gibt es dafür vielleicht einen anderen Namen?
Grüße
Lukas
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#3
Antwort vom 9. September 2017 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitataber von welcher Gewerbeform wird auf dieser Seite gesprochen? :
Das ist ein Einzelunternehmen, Unternehmen bzw. Gewerbe.
Schon erstaunlich das ein Medium der F.A.Z. Verlagsgruppe solche inkompetenten Aussagen trifft.
Das mit dem "Kleingewerbe" ist wohl nicht auszurotten. Ähnlich wie das "Eltern haften für ihre Kinder" auf den Baustellenschildern...
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