Fragen zur IT-Selbständigkeit als Student

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
LukasL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zur IT-Selbständigkeit als Student

Hallo,
Ich bin 20 Jahre alt und studiere momentan Informatik im Bachelor.

Zu meiner Situation:
Meine Idee zur Selbständigkeit kam daher, dass ich in der Oberstufe Informatik als Leistungskurs hatte und nach meinem Abitur von meinem Lehrer an eine Berufs-Schule empfohlen wurde, welche eine Verwaltungssoftware für Quereinsteiger benötigte. An diesem Projekt habe ich im Laufe des letzten Jahres gearbeitet und die Bezahlung wurde immer so geregelt, dass ich kein Gewerbe anmelden musste. (Die Summe war bisher auch noch nicht sehr hoch)
Dieses Projekt steht jetzt kurz vor dem Abschluss, aber es gibt Gespräche über ein weiteres Projekt, welches aber größer und "ernster" werden würde, wodurch eine Gründung sinnvoll wäre.
Ich hatte sowieso schon länger den Plan, mich im Laufe des Studiums für einen Nebenerwerb selbständig zu machen, da ich mir auch nach dem Studium vorstellen könnte, auf Vertragsbasis selbständig zu Arbeiten und ich mich so während dem Studium schonmal mit weniger Risiko einarbeiten könnte.
Auch möchte ich, zusätzlich zu dem eventuellen Projekt der Schule, auch Webseiten/Apps oder Ähnliches für kleinere Unternehmen und Studenten erstellen sowie eventuell selber Apps oder andere Assets in digitalen Verkaufsplattformen anbieten.

Nun zu meinen Fragen:
Ich bin auf das Einkommen durch die Selbständigkeit nicht angewiesen und da mein Studium noch Hauptpriorität besitzt, wird es wohl dazu kommen, dass ich auch mal ein oder zwei Monate keine Projekte annehmen kann.
Meine Frage wäre jetzt, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man ein Kleingewerbe (was in meiner Situation wahrscheinlich am sinnvollsten wäre) angemeldet hat, man aber auch öfter mal im Monat kein Geld einnimmt? Also konkret: Was passiert bei einem Unternehmen, welches z.B. für zwei Monate „inaktiv" ist und dabei keinen/sehr geringen Umsatz oder Ausgaben hat.
Was für mich auch wichtig wäre, ist die Situation für z.B. die Krankenversicherung. Ich bin momentan noch privat über meinen Vater für den Rest des Studiums versichert und würde das auch gerne beibehalten. Heißt welche Möglichkeiten habe ich, noch über meinen Vater versichert zu bleiben, aber trotzdem ein Kleingewerbe anzumelden? (Der Umsatz/Gewinn im Jahr wird dementsprechend sehr klein sein, also auf den Monat gerechnet wahrscheinlich im 3-stelligen Bereich)

Ich hoffe jemand hat Erfahrung oder Wissen in diesem Bereich und kann mir bei den Fragen helfen.
Grüße
Lukas

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von LukasL):
Meine Frage wäre jetzt, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man ein Kleingewerbe (was in meiner Situation wahrscheinlich am sinnvollsten wäre) angemeldet hat,

In Deutschland kann man keine Kleingewerbe anmelden.



Zitat (von LukasL):
Also konkret: Was passiert bei einem Unternehmen, welches z.B. für zwei Monate „inaktiv" ist und dabei keinen/sehr geringen Umsatz oder Ausgaben hat.

Wenn die Reserven groß genug sind um die fixen Kosten zutragen: nichts.



Zitat (von LukasL):
Heißt welche Möglichkeiten habe ich, noch über meinen Vater versichert zu bleiben, aber trotzdem ein Kleingewerbe Gewerbe anzumelden?

Da sollte man die Krankenkasse zu befragen, die kann die genauen Grenzen benennen.
Man darf meines Wissens nach auch nur eine gewisse Stundenzahl arbeiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LukasL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Harry,
Danke für die hilfreiche Antwort,
aber von welcher Gewerbeform wird auf dieser Seite gesprochen?
Gibt es dafür vielleicht einen anderen Namen?

Grüße
Lukas

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von LukasL):
aber von welcher Gewerbeform wird auf dieser Seite gesprochen?

Das ist ein Einzelunternehmen, Unternehmen bzw. Gewerbe.

Schon erstaunlich das ein Medium der F.A.Z. Verlagsgruppe solche inkompetenten Aussagen trifft.

Das mit dem "Kleingewerbe" ist wohl nicht auszurotten. Ähnlich wie das "Eltern haften für ihre Kinder" auf den Baustellenschildern...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen