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Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009

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Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009

Hallo zusammen,

ich habe zu o. g. ein paar Fragen:

1.) Wie und wo trägt man sämtliche Daten ein, wenn man innerhalb eines Jahres mehr als zwei Arbeitgeber hatte? Genügt dann einfach eine zweite Anlage N?!
2.) Wenn man innerhalb eines Jahres Mini-Jobs hatte, wo trägt man diesbzgl. Daten ein? Auch in der Anlage N?!
3.) Wenn man über einen Mini-Job keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, reicht die Vorlage des Einkommensnachweises?
4.) Wo trägt man die Kosten für die Kfz-Steuer ein?
5.) Wie hoch ist die Pauschale für Kontoführungsgebühren?
6.) Wie hoch ist die Pauschale für Reinigung und Anschaffung von Arbeitskleidung?
7.) Gibts auch Pauschalen für Bewerbungskosten oder muss jede einzelne Bewerbung nachgewiesen werden? Reichen hierfür auch Antwortschreiben der Unternehmen aus?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

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"Die unbeugsame, coole, rechte Hand des Teufels mit stahlblauen Augen."


von guest-12308.02.2010 10:11:53 am 18.01.2010 10:57
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
8.) Der Person wurde in 09/09 rückwirkend ab 11/08 ein GdB von 50 zugesprochen. Welche Vorteile und evtl. Nachteile hat die Person dadurch?

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"Die unbeugsame, coole, rechte Hand des Teufels mit stahlblauen Augen."


von guest-12308.02.2010 10:11:53 am 18.01.2010 11:16
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
zu 1) Es wird nur eine Anlage N abgegeben. Die Beträge aus den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen müssen zusammengerechnet werden, wenn zwei Arbeitsverhältnisse zeitlich nacheinander bestanden haben.

zu 2) ein pauschal versteuerter Minijob (ohne Steuerkarte) muss gar nicht angegeben werden.

zu 3) siehe 2)

zu 4) nirgendwo, da die KfZ-Steuer nicht steuerlich abzugsfähig ist

zu 5) 16€

zu 6) Darauf besteht kein Anspruch. Einige Finanzämter erkennen jedoch 102€ an.

zu 7) Am Besten ist ein Nachweis der Kosten. Die Kosten müssen aber mindestens glaubhaft gemacht werden. Einen Pauschbetrag für Bewerbungen gibt es nicht. Für Bewerbungen per Email entstehen z.B. keine Kosten.

zu 8) Das steht ihm ein Pauschbetrag für Behinderte zu. zu beantragen ist das in Zeile 61/62 des Mantelbogens.

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" "


von hh am 18.01.2010 11:26
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
Hallo,

zu 7) Es gibt durchaus (inoffizielle) Pauschalen, die nach meiner Erfahrung anerkannt werden. Ich habe immer ohne Probleme 8 Euro bzw. bei Onlinebewerbungen 2,50 Euro durchbekommen.

Siehe auch: Link

Zitat:
Reichen hierfür auch Antwortschreiben der Unternehmen aus?

Ja, sicher; du musst es nur glaubhaft machen. Wenn du im Einzelfall keine Kopie der Bewerbung mehr hast, dürfte das trotzdem OK sein; sogar ohne Antwortschreiben (bekommt man ja nicht immer).

Übrigens kannst du natürlich auch die entstandenen Fahrtkosten absetzen (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer).

MfG Stefan


-- Editiert am 19.01.2010 01:34


von reckoner am 19.01.2010 01:26
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
Wo genau gibt man entstandene Fahrtkosten bzgl. Vorstellungsgespräche in der Erklärung an?

Was genau bedeutet eigentlich ein Verlustvortrag in einfachen und für den Laien verständlichen kurzen Sätzen?! ;-)

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von guest-12308.02.2010 10:11:53 am 19.01.2010 02:05
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
Ach, noch was. Bei der persönlichen Abgabe der Erklärung wird ja vom Sachbearbeiter vom FA gleich alles abgehakt. Das bedeutet aber nicht, dass ein anderer Sachbearbeiter das auch korrekt bearbeitet!? Sollte man gleich bei der Abgabe natürlich die Antwortschreiben und die Einladungen bzw. deren Bestätigungen für Vorstellungsgespräche vorlegen und gleich auf dieses Urteil verweisen?

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von guest-12308.02.2010 10:11:53 am 19.01.2010 02:07
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
Hallo,

quote:
Wo genau gibt man entstandene Fahrtkosten bzgl. Vorstellungsgespräche in der Erklärung an?
Anlage N, Zeile 53

quote:
Was genau bedeutet eigentlich ein Verlustvortrag in einfachen und für den Laien verständlichen kurzen Sätzen?! ;-)
Wenn man positive Einkünfte hat, muss man u.U. Steuern bezahlen. Bei negativen Einkünften bekommt man aber keine Steuern ausgezahlt, sondern nur einen Verlustvortrag. Dieser mindert dann in dem/n Folgejahr/en das zu versteuernde Einkommen.

quote:
Sollte man gleich bei der Abgabe natürlich die Antwortschreiben und die Einladungen bzw. deren Bestätigungen für Vorstellungsgespräche vorlegen und gleich auf dieses Urteil verweisen?
Grundsätzlich müssen solche Belege nicht beigelegt werden, sondern erst auf Anforderung eingereicht werden (also unbedingt bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren).
Eine ausführliche Aufstellung schadet aber auch nicht (vielmehr vermeidet sie Nachfragen und beschleunigt somit die Sache), und daher würde ich eine einfache Liste mit den Angaben Datum, Firma/Kontaktperson, Pauschale (oder direkte Kosten) und ggf. Entfernung und Fahrtkosten erstellen und diese beilegen.

Beispiel einer schriftlichen und einer Onlinebewerbung, erstere dabei mit Vorstellungsgespräch (2*22km*0,30 Euro):
01.01.2009 Firma ABC, Herr Def 8,00 Euro 22 km 13,20 Euro
01.01.2009 Firma XYZ, Frau Uvw 2,50 Euro
Summe: 17,10 Euro

Und diese Summe trägst du dann in Anlage N, Zeile 53 ein. In das Beschreibungsfeld links davor schreibst du noch "Erläuterung auf besonderem Blatt", fertig.

MfG Stefan


-- Editiert am 19.01.2010 11:32


von reckoner am 19.01.2010 11:27
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
Kann es sein, dass du Zeilen 45 - 49 meinst, in denen man auch Bewerbungskosten eintragen kann?!

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"Die unbeugsame, coole, rechte Hand des Teufels mit stahlblauen Augen."


von guest-12308.02.2010 10:11:53 am 19.01.2010 12:40
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
Hallo,

quote:
Kann es sein, dass du Zeilen 45 - 49 meinst, in denen man auch Bewerbungskosten eintragen kann?!
Nee, eigentlich nicht. Ich hoffe doch, dass die Zeilennummerierung überall die gleiche ist (irgendwann hatte ich mal ein solches Mißverständnis). Und ich sprach von dem Formular für die Erklärung 2009; ob es für 2010 Änderungen gab, kann ich jetzt nicht sagen.

Jedenfalls ist die Zeile ein Unterpunkt von "Weitere Werbungskosten" und trägt die Bezeichnung "Bewerbungskosten".

MfG Stefan



von reckoner am 19.01.2010 12:51
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
Hehe ... dann sind das bei mir in Hessen die Zeilen 45 - 49 bzw. 47 - 49.

Bzgl. der Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen:

da wird auch die einfache Entfernung angegeben?

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von guest-12308.02.2010 10:11:53 am 19.01.2010 13:33
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>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
Hallo,

quote:
Hehe ... dann sind das bei mir in Hessen die Zeilen 45 - 49 bzw. 47 - 49.
Ja, richtig, Zeile 47-49. Ich habe mir gerade mal das Formular aus Hessen angeschaut, ist wirklich anders.

quote:
Bzgl. der Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen: da wird auch die einfache Entfernung angegeben?
Im Gegensatz zur Pendelerpauschale gilt hier die gefahrene Strecke, nicht die einfache Entfernung.
Wie du das dann in deiner Liste führst, spielt eigentlich keine Rolle (nachvollziehbar muss es halt sein). Ich hatte in meinem Beispiel die einfache Entfernung gewählt und diese dann doppelt genommen. Genauso gut kannst du auch gleich die gefahrenen Kilometer hinschreiben (und dann natürlich nicht verdoppeln
), kommt am Ende immer der selbe Betrag raus.

MfG Stefan



von reckoner am 19.01.2010 13:51
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