>Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009
Hallo,
quote:
Wo genau gibt man entstandene Fahrtkosten bzgl. Vorstellungsgespräche in der Erklärung an?
Anlage N, Zeile 53
quote:
Was genau bedeutet eigentlich ein Verlustvortrag in einfachen und für den Laien verständlichen kurzen Sätzen?! ;-)
Wenn man positive Einkünfte hat, muss man u.U. Steuern bezahlen. Bei negativen Einkünften bekommt man aber keine Steuern ausgezahlt, sondern nur einen Verlustvortrag. Dieser mindert dann in dem/n Folgejahr/en das zu versteuernde Einkommen.
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Sollte man gleich bei der Abgabe natürlich die Antwortschreiben und die Einladungen bzw. deren Bestätigungen für Vorstellungsgespräche vorlegen und gleich auf dieses Urteil verweisen?
Grundsätzlich müssen solche Belege nicht beigelegt werden, sondern erst auf Anforderung eingereicht werden (also unbedingt bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren).
Eine ausführliche Aufstellung schadet aber auch nicht (vielmehr vermeidet sie Nachfragen und beschleunigt somit die Sache), und daher würde ich eine einfache Liste mit den Angaben Datum, Firma/Kontaktperson, Pauschale (oder direkte Kosten) und ggf. Entfernung und Fahrtkosten erstellen und diese beilegen.
Beispiel einer schriftlichen und einer Onlinebewerbung, erstere dabei mit Vorstellungsgespräch (2*22km*0,30 Euro):
01.01.2009 Firma ABC, Herr Def 8,00 Euro 22 km 13,20 Euro
01.01.2009 Firma XYZ, Frau Uvw 2,50 Euro
Summe: 17,10 Euro
Und diese Summe trägst du dann in Anlage N, Zeile 53 ein. In das Beschreibungsfeld links davor schreibst du noch "Erläuterung auf besonderem Blatt", fertig.
MfG Stefan
-- Editiert am 19.01.2010 11:32
von reckoner am 19.01.2010 11:27
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