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Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)

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Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)

Servus und hallo,
ist mein erster Beitrag hier und ich möchte es auch überhaupt nicht unnötig in die Länge ziehen

Ich bin 82 in Deutschland geboren. Meine Eltern sind türkisch daher habe ich auch noch den türkischen Pass. Da ich beruflich oft ins Ausland muss und mich ehrlichgesagt auch eher deutsch fühle, deutsch träume und allgemein nicht so der türkische Typ bin. Mich einfach vielmehr mit Deutschland verbunden fühle habe ich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt der durch ist.

Nun muss ich aufs Konsolut - mich dort ausbürgern lassen und mir eine Quittung holen.

Hat damit jemand erfahrung und kann mir sagen was ich beachten muss. Habe schon gehört das die mir eine doppelte Bürgerschaft anbieten wollen. Diese brauche und will ich ja aber nicht. Ansonsten frage ich mich ob die Türken so nen netten Jungen wie mich einfach "gehen" lassen auch wegen meinem noch ausstehenden Bund dort bzw. den 10t€ welche die Jungs noch dafür kassieren würden. Will mich nicht davor drücken aber lieber mach ich hier Bund und spar die Kohle

Wisst ihr wie das beim Konsulat abläuft oder bin ich im Falschen Board gelandet .. ist ja jetzt nicht soo rechtlich. Beziehungsweise was steht mir rechtlich zu? Die müssen mich ja gehen lassen oder?

Grüsse

PS: Wurzel des Mittelwertes der Rechtschreibfehler in meinem Text bildet eine Formel um aus Blei Gold zu machen



von moooep am 26.09.2005 20:54
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
Soweit ich weiß, gibt es keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr. Du musst dich entscheiden.


von cobold64 am 27.09.2005 12:52
Status: Unsterblich (821 Beiträge)
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
öhm ja daher hatte ich ja auch geschrieben das ich keine brauche und möchte. darum ging es eigentlich auch nicht wirklich ;-)

grüsse


von moooep am 27.09.2005 14:17
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
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von Mitleser am 28.09.2005 08:43
Status: Philosoph (763 Beiträge)
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
moin,


da mein türkischer Mann demnächst die gleiche Prozedur vor sich hat, würde mich sehr interessieren, was bei Dir jetzt rauskam, denn auch er hat den Militärdienst in der Türkei nicht absolviert.
Haben die Türken dich netten Jungen gehen lassen? Gab es Probleme wg nicht geleistetem Militärdienst?
Wie lange hat das ungefähr gedauert vom Zeitpunkt des ersten Termins auf dem Einbürgerungsamt bis du den deutschen Paß in Händen hieltest (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe...)

Danke für ne Info!
Grüße
Rebekka


von Aussi am 04.01.2006 12:25
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
Hi Rebekka,

es ist egal ob Dein Mann sein Militärdienst abgeleistet hat oder nicht. Die Türkei bürgert trotzdem aus. Nur wenn er später wieder sich entscheiden sollte, die türk. Staatsbürgerschaft anzunehmen, dann muss er sein Militärdienst in der Türkei 18 monate ableisten, auch wenn er dann 60 Jahre alt ist !!

Erst wenn er eine Einbürgerungszusicherung von deutschen Behörden bekommen hat, fährt er nach München zum Konsulat und stellt einen Antrag auf Ausbürgerung.
Die Ausbürgerung aus der türk. Staatsbürgerschaft dauert ca. 7 Monate - 1 Jahr. Deswegen weil 1x oder 2x im Jahr in der türk. Bundestag die Ausbürgerungen (aus aller Welt) genehmigt werden.
Dann bekommt Dein Mann eine Ausbürgerungszusicherung. Mit dem geht er dann zu Einwohneramt und er bekommt dann nach 3-4 Wochen seine Einbürgerungsurkunde. Damit fährt er dann wieder nach München zum Konsulat und diesmal bekommt er die "endgültige Ausbürgerungs Urkunde". Dort wird sein türk. Pass auch gleich durchgelöchert & vernichtet. Die endgültige Ausbürgerungsurkunde muss er dem deutschen Behörden dann vorlegen. das wars...

Das ganze dauert nach dem man die Einbürgerungszusicherung bekommen hat ca. 1 Jahr.

-- Editiert von Williams am 07.01.2006 22:39:21


von Williams am 07.01.2006 22:33
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
quote:

Soweit ich weiß, gibt es keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr.

Klar gibt's die. Im hier geschilderten Fall aber wahrscheinlich nicht und gewollt ist diese ja offenbar auch nicht. Darum auch nur als kleiner Einwurf ohne direkten Bezug zur eigentlichen Frage.

Gruss
CAM




von CAM am 12.01.2006 07:15
Status: Unsterblich (1128 Beiträge)
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
@ Williams

Es muß nicht das türk. Konsulat in München sein, es gibt noch mehr türk. Konsulate in Deutschland.


.


von Saxonicus am 12.01.2006 12:48
Status: Unsterblich (973 Beiträge)
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
Klar. Aber man kann sich das Konsulat nicht aussuchen. Welches zuständig ist, ergibt sich aus dem Bohnort.


von Mitleser am 12.01.2006 14:18
Status: Philosoph (763 Beiträge)
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
sollte natürlich Wohnort heißen



von Mitleser am 12.01.2006 15:36
Status: Philosoph (763 Beiträge)
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>Fragen zur Aus- und Einbürgerung (Türkei)
Guten Tag...

inzwischen ist mehr als ein jahr vergangen und Du solltest einen deutschen Pass haben? Glückwunsch!

Aber hast Du Dich bezüglich Deiner verbleibenden Rechte in der Türkei informiert? Wie sieht es aus bei Erbschaft oder wenn Du Dir in der Türkei Mal ein Ferienhaus gönnen möchtest? Bekommt der türkische Staat den Nachlass (falls Ihr i.d. TR noch Land oder andere Güter habt)? Darfst Du noch uneingeschränkt Länder und Ähnliches kaufen, bzw. Unternehmer werden?

Ich meine - bin aber völlig unsicher - daß eine deutsche Behörde, womöglich der Fiskus, eine Bestandsaufnahme des Erbvermögens macht und hierfür Steuern gezahlt werden müssen (u.U. die günstigere Option)... und man hinsichtlich Kaufen und Wirtschaften eine Sonderstellung bekommt und unternehmerisch als "Türke" behandelt wird.

Wäre schön, wenn sich jemamnd etwas auskennt und hierzu Tipps hat!

Frohe Weihnachten!


von Sensor am 21.12.2006 14:47
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