Fragen zur Abfindung

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)
Fragen zur Abfindung

hallo,

werde zum 31.01.05 arbeitslos.bezüglich abfindung hat der arbeitgeber mir eine abfindung angeboten.(abwicklungsvertrag).


Abwicklung svereinbarung

die firma XXX und herr xxx schliesen folgende vereinbarung:

Die Parteien sind sich einig,dass das arbeitsverhältnis durch arbeitgeberseitige ordentliche betriebsbedingte kündigung zum 31.01.05 sein ende findet.bis zu diesem zeitpunkt wird ordnungsgemäss abgerechnet.

aus anlass der beendigung des arbeitsverhälnisses verpflichtet sich firma xxx in entsprechender anwendung der §§ 9 , 10 KSchG in verbindung mit § 3 ziffer 9 EstG,eine abfindung in höhe von brutto

Euro 2500

mit der letzten lohn und gehaltsabrechnung zu zahlen.

mit dieser vereinbarung sind alle wechselseitigen forderungen der parteien aus dem arbeitsverhältnis sowie dessen beendigung ausgeglichen.

der mitarbeiter wurde auf eventuell entstehende nachteile beim bezug vom arbeitslosengeld´hingewiesen.

zur aufrechterhaltung ungekürzter ansprüche auf alg muss sich der mitarbeiter unverzüglich nach abschluss dieses vertrages persöhnlich bei der zuständigen bundesargentur für arbeit arbeitssuchend melden.

die arbeitspapiere werden dem mitarbeiter nach erfolg der endabrechnung im folgemonat zugesandt.


so sah die abwicklungsvereinbarung aus.

was heist das? bekomme ich trotzdem arbeitslosengeld? und wie ist das mit sozialabgaben?

wer kann mir da helfen?
gibt es irgendwelche tücken in diesem vertrag?

es war übrigens eine zeitarbeitsfirma.bei der ich 6 jahre tätig war.die kündigung bekam ich am 2.12.04 ohne grund.also nur hiermit kündigen wir fristgerecht zum 31.01.05 .....


ist der a-vereinbarung sauber?

wie ist das mit sozialabgaben? und steuern? muss ich davon was abgeben?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

1. Steht im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist? Wenn die länger ist als die von Ihnen unterschriebene Frist im Abwicklungsvertrag müssen Sie mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen.

2. Waren Sie schon beim Arbeitsamt, wenn nein dasselbe Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn Du 6 Jahre in der Firma warst, dann hast Du eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Die Kündigung war am 02.12.2004 also nicht mehr fristgerecht. Sie hätte Dir spätestens am 30.11.2004 vorliegen müssen. Daneben fehlt die Begründung, so dass die Kündigung auch aus diesem Grund unwirksam wäre. Leider hast Du auch nur 3 Wochen Zeit, dagegen Klage zu erheben. Diese Frist ist inzwischen auch verstrichen, so dass die Kündigung jetzt doch gültig ist.

Da die Kündigung inzwischen gültig ist, ist der AG eigentlich gar nicht mehr verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Du hast diesbezüglich wenig Verhandlungsspielraum, obwohl Du es schon noch versuchen könntest, mehr heraus zu holen.

Wenn Du direkt geklagt hättest, dann hättest Du wahrscheinlich noch das Februar-Gehalt bekommen und zudem voraussichtlich eine deutlich höhere Abfindung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)

hi,

beim arbeitsamt war ich schon.sofort nach erhalt der kündigung bin ich da hingegangen.

was ist denn mit sozialabgaben und steuern.kann ich die abfindung wenn die am 15.2.05 überwiesen wird behalten.?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Eine Abfindung ist in Deinem Fall bis zu 7.200€ steuerfrei (§ 3 Nr. 9 EStG ).

Soweit ich weiß, müssen darauf auch keine Sozialabgaben gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)

hi,

danke.

muss ich die abfindung in der einkommenssteuererklärung angeben?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen