Fragen zum individuellen Beschäftigungsverbot

8. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
catshine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum individuellen Beschäftigungsverbot

Guten Tag liebe Forumnutzende,

ich bin seit meiner Schwangerschaft im individuellen Beschäftigungsverbot. Dieses wurde mir von meinem AG ausgeschrieben, da ich bestimmte Aufgaben meiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen darf. Soweit, so gut.
Jetzt die Fragen dazu:
1. Ich habe vor dem BV viele Überstunden erarbeitet. Mein AG sagt nun, dass ich diese nach und nach im BV abbauen werde. Ist das Sinn und Zweck eines BV? Ich gehe nicht mit den Stunden runter, sondern arbeite weniger beim gleichen Stundensatz und mache deshalb monatelang Überstundenabbau bzw. Minusstundenaufbau?
2. Wie verkürzt sich mein Urlaubsanspruch durch Mutterschutz und Elternzeit?

Es kommen bestimmt noch mehr, aber das soll es erst einmal gewesen sein.

Danke fürs antworten!

Catshine

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Minusstundenaufbau


Nein, das würde ja dem Sinn eines BV (das ist zu deinem Schutz da) widersprechen, wenn du dadurch solche Nachteile hättest.
Analog wäre mir neu, daß ein BV für Überstundenabbau anzurechnen ist. Aber da bin ich mir nicht sicher.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von catshine):
Ist das Sinn und Zweck eines BV?

Sinn und Zweck eines BV ist es Mutter und Kind vor Gefahren/Schäden am Arbeitsplatz zu schützen. Nicht irgendwelche Privilegien zu behalten.



Zitat (von catshine):
Dieses wurde mir von meinem AG ausgeschrieben, da ich bestimmte Aufgaben meiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen darf.

Soll bedeuten, das das nicht vom (Betriebs-)Arzt bestimmt wurde, sondern der Arbeitgeber das selbst aus freien Stücken entschieden hat?



Zitat (von BigiBigiBigi):
Analog wäre mir neu, daß ein BV für Überstundenabbau anzurechnen ist. Aber da bin ich mir nicht sicher.

Der AG möchte das wohl analog zu Freistellung sehen, da wird ja auch angerechnet.

Gibt es irgendetwas dazu in den vertraglichen Vereinbarungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catshine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Überlegungen!

"Soll bedeuten, das das nicht vom (Betriebs-)Arzt bestimmt wurde, sondern der Arbeitgeber das selbst aus freien Stücken entschieden hat?"

Der Betriebsarzt hat die Untersuchung durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung schließt bestimmte Tätigkeiten aus. Das wurde dem AG mitgeteilt, er reagiert darauf mit dem Ausstellen des Teilbeschäftigungsverbotes. Die Arbeitszeit beträgt somit statt 35h/ Woche eher zw 15- 20h /Woche, je nachdem was anfällt.

"Gibt es irgendetwas dazu in den vertraglichen Vereinbarungen?"

Nein, nicht im Arbeitsvertrag.

"Analog wäre mir neu, daß ein BV für Überstundenabbau anzurechnen ist. Aber da bin ich mir nicht sicher."

Ich mir auch nicht. Das ist genau die Frage. Das Mutterschutzgesetz äußert sich so konkret auch nicht zu der Situation, außer das die Mutter mit neuen Arbeitsbedingungen nicht benachteiligt werden darf.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da haben Sie doch den Grund, weshalb die Überstunden nicht einfach so im BV abgebaut werden dürfen. Sie werden dadurch benachteiligt.
Fragen Sie den Arbeitgeber, wo Sie die gesetzliche Regelung zum Überstundenabbau im BV nachlesen können. :devil: Es gibt natürlich keine, das dürfte er dann selber merken.

1x Hilfreiche Antwort

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