Fragen zum Vertrag (Gebrauchtwagenkauf und Inzahlungnahme eines PKW)

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
alexmannheim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Fragen zum Vertrag (Gebrauchtwagenkauf und Inzahlungnahme eines PKW)

Hallo Gemeinde

Ich habe letzte Woche bei einem KFZ-Händler einen Mercedes für 10.500 Euro gekauft (Verbindliche Bestellung unterzeichnet) und mein altes KFZ für 300,- Euro in Zahlung gegeben (Restsumme 10.200) . Inbegriffen war eine KFZ-Garantie über 1 Jahr.

Übergabe des Gebrauchten und des in Zahlung gegebenen Wagens soll nächste Woche sein.

Nun sind aber einige Fragen aufgekommen

1.
Während des Verkaufsgespräches wurden mir nach und nach verschiedene Dokumente gezeigt die ich "nachher" unterschreiben solle. Jedes Dokument wurde kurz erläutert und er hat es wieder zu sich genommen, um das nächste hinzulegen und zu erläutern. Anschließend hat er mir wieder jedes Dokument hingelegt und mir gezeigt wo ich unterschreiben solle. In dieser Abfolge wurde mir eine vorher nicht gezeigte Übergabe-Checkliste zur Unterzeichnung vorgelegt, nur mit dem Hinweis "hier unterschreiben". Also er wollte mir das offensichtlich unterschieben.

Ich bemerkte es aber und habe mich geweigert, zu unterschreiben, da das Protokoll nicht ausgefüllt war (Blanko, mit ca. 80 Prüfpunkten zum Ankreuzen) und das Fahrzeug ja erst nächste Woche übergeben wird. Neben den Prüfpunkten, die ein Laie wie ich gerade noch gut prüfen kann (z.B. Reifenprofil mindestens 3mm), gibt es jede Menge Punkte, die ein Laie nicht prüfen kann. Zum Beispiel ABS, Bremsklötze, Zahnriemen gewechselt, Wasserpumpe Kühlsystem funktionsfähig etc.


Die Checkliste wird von Käufer und Verkäufer gegengezeichnet und laut Logo ist es ein Formular für den Garantieanbieter.

Ich weiß nicht, welche rechtlichen Auswirkungen dieses Dokument in Hinsiicht auf Gewährleistung und Garantie haben.

Beispiel: Es ist angekreuzt: Motor: Dichtigkeit geprüft und in Ordnung: "ja"
In der Garantiezeit zeigt sich, dass der Motor nicht Dicht ist.

Ich weiß nicht, wie ich nächste Woche damit umgehen soll wen Übergabe ist? Einzelne Punkte durchstreichen? Was soll ich engegnen wenn der Verkäufer mir sagt, dass wenn ich im Formular nicht alles ausfülle, die Garantieversicherung nicht in Kraft tritt.


2.
Erst während der der Durchsicht des Vertrags kam zur Sprache, dass die Motorhaube wohl lackiert wurde. Im Vertrag steht "Voschäden: JA" Schadenshöhe: unbekannt.

In einem ersten Gespräch hieß es immer, es gibt zwei Vorbesitzer, keine Vorschäden seien bekannt. Im Übergabeprotokolls gibt es eine Skizze des KFZ wo man sichtbare Schäden ankreuzen soll (auswählbar: Lackschäden, Blechschäden, Chromschäden). Ich vermute, der Händler wird die Motorhaube ankreuzen wollen: Ich selbst würde dazu tendieren: ich sehe keinen Schaden, also gibt es keinen Schaden. Oder wenn ein Schaden vermerkt wird, dann müsste er genau beschrieben werden.

Ich fürchte, dass der Händler einfach verallgemeinernd "Schäden" schreibt um sich nachher bei eventuell auftretenden Schäden großflächig aus der Sachmängelhaftung / Gewährleistung / Garantie entziehen kann. Ich bin unschlüssig was hier zu tun ist und will nichts verkehrt machen.

3. Die Inzahlungnahme meines gebrauchten PKW hat der Verkäufer unter den Tisch fallen lassen. Er hatte zunächst die Preisdifferenz von 300 Euro im Kaufvertrag des Mercedes nicht ausgewiesen als Inzahlungnahme KFZ vom Kunden, sondern als "Preisnachlass wegen verschiedener Schäden".

Ich habe dies sofort bemängelt und verlangt, dass dies geändert wird. Den Passus "Preisnachlass wegen verschiedener Schäden" hat der Verkäufer dann gelöscht. Trotzdem taucht die Inzahlungnahme nirgends auf. Kann mir das egal sein oder gibt es einen Grund, weshalb dies dokumentiert werden soll/muss. Und wenn ja, reicht es, im Kaufvertrag hinzuschreiben "Inzahlungnahme Misubishi. Oder muss eine Fahrgestellnummer dazu? Oder sogar ein extra Vertrag? Ob der Händler - ohne etwas unterstellen zu wollen - das KFZ am Finanzamt vorbei veräußert - ist mir egal bzw. dass muss er wissen ob er sich in die Nesseln setzt. Mir geht es darum, dass mir nachher kein Nachteil entstehen kann.


Abschließend möchte ich noch erwähnen: Ja, Ich habe den Vertrag unterschrieben, was nicht besonders schlau war. Aber letzten Endes wurde ich ein wenig überrannt und war ein wenig im Stress von dem vielen blabla des Verkäufers der als Profi das ganze rasend schnell durchgezogen hat. In dem Moment wo ich im Vertrag gelesen habe: "Schäden: ja, Höhe des Schadens: unbekannt"" habe ich nicht realisiert, was das für Auswirkungen haben kann. Er meinte halt, dass er gesehen hat, dass die Haube mal lackiert wurde aber dass ihm von dem Vorbesitzer nichts über einen Schaden gesagt wurde, deshalb würde er es so aufnehmen in den Vertrag. Also bitte spart Euch Hinweise wie: Selber schuld. Hättest nicht unterschreiben sollen. Ich war in dem Moment echt überfordert. Ich bin das Gegenteil von einem KFZ-Fachmann und meinen letzten Gebrauchten habe ich vor 15 bis 20 Jahren gekauft. Der Eindruck bei Sichtung und Probefahrt war eben makellos und einwandfrei. Ich hatte auch jemanden dabei, der sich ein wenig auskennt. Aber reingucken kann der ja auch nicht. Der vom Verkäufer angemerkte Schaden ist offenbar nicht groß gewesen oder wurde einigermaßen gut repariert. Bei Euren Antworten sollte es also nun ausschließlich darum gehen, mit Tipps zur Schadensbegrenzung zu geben. Es wäre ziemlich cool, wenn ihr mir bei Antworten zu Rechtslagen Hinweise zu Quellen nennen könntet, ist aber natürlich kein muss.... :)

Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus
LG Alex

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von alexmannheim):
Ich bin das Gegenteil von einem KFZ-Fachmann

Für die Zukunft: eine Probefahrt machen und bei TÜV / DEKRA einen dieser Gebrachtiwegen-Checks machen lassen.



Zitat (von alexmannheim):
Ich bemerkte es aber und habe mich geweigert, zu unterschreiben, da das Protokoll nicht ausgefüllt war

Sehr gut.

Zitat (von alexmannheim):
Neben den Prüfpunkten, die ein Laie wie ich gerade noch gut prüfen kann (z.B. Reifenprofil mindestens 3mm), gibt es jede Menge Punkte, die ein Laie nicht prüfen kann.

Dann sollte man nicht unterzeichnen bis ein eigener Fachmann das geprüft und bestätigt hat



Zitat (von alexmannheim):
3. Die Inzahlungnahme meines gebrauchten PKW hat der Verkäufer unter den Tisch fallen lassen.

Aber irgendwas (Quittung etc.) darüber das er das Auto und Du das Geld erhalten hast hat man doch wohl?



Zitat (von alexmannheim):
Erst während der der Durchsicht des Vertrags kam zur Sprache, dass die Motorhaube wohl lackiert wurde.

Nicht unüblich je nach Alter (z.B. wegen Steinschlag)



Zitat (von alexmannheim):
Ich selbst würde dazu tendieren: ich sehe keinen Schaden, also gibt es keinen Schaden. Oder wenn ein Schaden vermerkt wird, dann müsste er genau beschrieben werden.

Ich auch





-- Editiert von Harry van Sell am 10.06.2017 19:06

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alexmannheim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber irgendwas (Quittung etc.) darüber das er das Auto und Du das Geld erhalten hast hat man doch wohl?


Wie geschrieben....Die Übergabe der Fahrzeuge findet erst nächste Woche statt. Frage ist: Wie soll das dokumentiert werden? Kurz und schmerzlos....? Also in der Form:

Quittung

Inzahlungnahme des Mitsubishi Galant mit der Fahrgestellnummer

Datum Unterschrift Händler

-- Editiert von alexmannheim am 10.06.2017 19:33

-- Editiert von alexmannheim am 10.06.2017 19:34

3x Hilfreiche Antwort

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