Fragen zum Unterhalt - Wer zahlt die Kindergartenkosten?

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Fragen zum Unterhalt - Wer zahlt die Kindergartenkosten?

Hallo zusammen,

bei mir steht leider eine Trennung an.
Da wir uns noch gut verstehen wollen wir erstmal auf einen Anwalt verzichten und versuchen die finanziellen Sachen unter uns zu Regeln. Ich habe mir schon einige Forumsbeiträge angeschaut aber leider nicht die passenden Antworten gefunden. Da gibt es eine Düsseldorfer Tabelle dann die 3/7 Regel, leider verstehe ich das ganze nicht so ganz.

Wir beide gehen arbeiten, sind verheiratet. Ich habe ein Netto Einkommen von ca. 2600 euro sie hat ca. 1100 euro. Steuerklassen müssten die 3 und 5 sein. Unser Kind ist 4 Jahre alt.

Zu meinen Fragen:

Muss ich Unterhalt an Frau UND Kind zahlen?
Wer zahlt die Kindergartenkosten?
Gibt es im Internet einen Rechner wo so Unterhaltskosten berechnet werden können?
Wer bekommt das Kindergelt, bzw. wird es vom Unterhalt abgezogen?
Was müsste ich in meinem Fall ca. zahlen?

Gruss und danke schonmal für die Antworten.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du musst damit rechnen, dass die Ehefrau die Steuerklasse wechselt. Deshalb ist das im Augenblick alles etwas schwierig mit der Berechnung. Mal eine ganz grobe Antwort:

Ihr bereinigt Eure Netto-Einkommen. Wie das geht, das findest Du nun wirklich im Internet. Dann schaust Du in die Düsseldorfer Tabelle. Da findest Du dann, was Du für das Kind zu zahlen hast. Die Hälfte des Kindergeldes verrechnest Du mit dem Betrag. Ist aber alles sehr gut vom OLG Düsseldorf im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle erklärt.

Für die Kindergartenkosten, da habe ich verschiedene Entscheidungen gefunden. Einmal, dass diese Kosten geteilt werden, andere teilen nur die Kosten für die Vormittagsunterbringung, die Nachmittagsunterbringung muss dann der, bei dem das Kind lebt, alleine tragen. Wenn Ihr Euch einig seid, würde ich da kein großes Gedöns draus machen. So, und von dem, was dann übrig bleibt, bei Euch beiden, da greift dann die 3/7 Regel. Ein Siebtel ist dann der Betrag, der wegen der Berufstätigkeit jedem zusätzlich zugesprochen wird.

Aber, befaß die mal mit der Düsseldorfer Tabelle und den Kommentierungen dazu. Findest Du im Original auf der Seite des OLG Düsseldorf. Und klär das mit der Steuerklasse.

wirdwerden



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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 123frage123,

Kindesunterhalt 273€

Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung für die Frau) ca.500€.

Berücksichtigt werden natürlich noch andere Punkte z.B.

Wohneigentum,Mieteinnahmen,ehebedingte Ausgaben usw.so das
der Betrag nach oben oder nach unten variieren kann.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#3
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für Deine schnelle Antwort.
Da meine Frau den ganzen Tag arbeiten geht gehe ich davon aus das die Kita Kosten geteilt werden da sie ja nicht Nachmittags auf das Kind aufpassen kann!???

Was wäre der Vorteil wenn wir die Steuerklassen wechseln würden? Klar sie würde mehr netto haben und ich weniger, aber springt unter dem Strich mehr für uns raus?

Kannst Du hier noch was zu sagen: :-)
"Ein Siebtel ist dann der Betrag, der wegen der Berufstätigkeit jedem zusätzlich zugesprochen wird."

Gruss

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 123frage123,

[quoteKannst Du hier noch was zu sagen: :-)
"Ein Siebtel ist dann der Betrag, der wegen der Berufstätigkeit jedem zusätzlich zugesprochen wird."]

Diese Regelung dient als Anreiz die Arbeit fortzusetzen.
( wenn nur ein Partner arbeitet).Der arbeitende soll einen
kleinen Vorteil haben.

Steuerklassen- Wechsel muss im darauf folgenden Jahr der
Trennung vorgenommen werden.

lg
edy



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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert edy am 07.01.2012 09:47

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#5
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ist die 1/7 Regel für uns nicht relevant da beide arbeiten?

Noch mal zum bereinigen des Nettos:
Kredite haben wir keine, aber jeder hat was für die Altervorsorge getan, daher könnten wir den Aufwand bei uns beiden vom Netto für die Berechnung abziehen?

Kann ich davon ausgehen das die Kitakosten, weil beide ganztags arbeiten, von beiden getragen werden?

Wie sieht es mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld aus, wird es mit einberechnet oder hat es jeder für sich selbst?

Gruss

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

http://www.die-alleinerziehenden.de/node/163

http://amg-fachanwaelte.de/pdf/AMG_Checkliste_Einkommen.pdf

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#7
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Links sind sehr gut , Danke. Gibt 5 Sterne ;-)

Wie kommst Du eigentlich auf 273 Euro Unterhalt fürs Kind?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Schaust Du mal in die Düsseldorfer Tabelle, hatte ich doch geschrieben.

wirdwerden

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#9
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Deshalb meine frage
Unterhalt laut dt 365 Euro - 187 Euro kindergeld macht 178 Euro !?

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 123frage123 ,

dein bereinigtes Netto dürfte ca.2400€ sein.

Lt. DT also 365€ minus hälftiges KG(92€) = 273€

Zitat:
Die Links sind sehr gut , Danke. Gibt 5 Sterne ;-)

Dann bewerte mich halt mit 5*

lg
edy



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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert edy am 07.01.2012 21:57

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#11
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok die hälfte des KG, verstanden.
Wie sieht es mit dem KiTa Beitrag aus,
gilt hier immernoch das gemeinsame Einkommen als Berechnung?

Gibt es Stellen, ausser den Anwalt, die Unterhaltskosten berechnen?

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 123frage123 ,

Nach Errechnung des Trennungsunterhaltes sollten beide
Partner ca. gleiches Einkommen haben.Somit wird auch der
KITA-Beitrag je zur Hälfte geteilt.

Berechnungen kann auch ein entspr. Notar vornehmen.

RA vertritt halt nur eine Seite.(und die Gegenseite braucht
Vertrauen).

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#13
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

So meinte ich das nicht . Wir haben vorher im gleichen Haushalt
zusammen 3700 Euro verdient und mussten dementsprechend
bezahlen. Nun hat jeder nur noch ca. 1700 Euro.
Welcher betrag dient zur berechnung?
Wird wieder zusammen gerechnet oder zählt nur noch eins von beiden?

Wer ist für das essensgeld in der Kita zuständig?

Gruss

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#14
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

...noch ne Frage :-)

Als Grundlage der Unterhaltsberechnung dient ja der Durchschnitt des Nettos eines Jahres.
Wenn ich aber das letzten Jahr durch Überstunden mehr verdient habe als aktuell (z.b. durch Überstundenstopp) zahle ich ja Geld das ich nicht einnehme. Gibt es hier eine Regelung?

Gruss

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

...und die Berechnung der Kita-Gebühren berechnet sich nach den jeweiligen Satzungen. Da mal nach schauen.

wirdwerden

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#16
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

weiss jemand noch eine Antwort auf die Frage:

Als Grundlage der Unterhaltsberechnung dient ja der Durchschnitt des Nettos eines Jahres.
Wenn ich aber das letzten Jahr durch Überstunden mehr verdient habe als aktuell (z.b. durch Überstundenstopp) zahle ich ja Geld das ich nicht einnehme. Gibt es hier eine Regelung?

Gruss

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