Fragen zum Fundrecht

22. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
peterwelz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Fundrecht

Hallo allerseits,
Ich habe ein paar Fragen zum Fundrecht und würde mich freuen, wenn mir jemand zu einer der Fragen eine unverbindliche Antwort geben könnte:

1) Darf das Fundrecht übertragen werden?

2) Darf eine Servicepauschale für das Handling (die entstandenen Aufwendungen) erhoben werden? Gibt es hierzu irgendwelche Definitionen wie hoch die Pauschale sein darf?

3) Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Eigentümer nicht bereit ist die Pauschale/Finderlohn zu zahlen?

4) Dürfen Daten aus den Fundobjekten geprüft werden? (Darf ich zum Beispiel die Daten eines gefundenen Handys durchsuchen um den Eigentümer ausfindig zu machen)

5) Dürfen Fundbüros kooperieren (zum Zwecke einer aktiven Rückführung)?

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Dürfen Daten aus den Fundobjekten geprüft werden? (Darf ich zum Beispiel die Daten eines gefundenen Handys durchsuchen um den Eigentümer ausfindig zu machen) <hr size=1 noshade>


Wäre strafrechtlich nicht verboten, sofern keine Schutzmaßnahmen umgangen werden (§202a StGB , "besonders gesichert").

quote:<hr size=1 noshade>Darf das Fundrecht übertragen werden? <hr size=1 noshade>


Verstehe ich nicht. "Fundrecht" hat in dem Sinne jeder. Was will man da übertragen?

Oder meinst du die Konstruktion "A findet etwas, müßte es aber - da Straßenbahnschaffner oder Angestellter einer Firma - ohne Finderlohn abgeben und 'überträgt' daher seinen Fund auf B"? Das klappt auch nicht.

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#3
 Von 
peterwelz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Folgende Beispielsituation schwebt mir vor:
A findet etwas, B gibt A den Finderlohn von 5% und nimmt den Fund entgegen
>> Kann A also sein Fundrecht damit an B abtreten?

Nun hat B also den Fund und investiert Zeit und Mühen um den Besitzer ausfindig zu machen, was ihm gelingt. Nun möchte B eine Servicepauschale dafür erheben. Laut $970 BGB
("Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.") scheint das ja möglich, aber gibt es eine Definition wie hoch dieser Ersatz von Aufwendungen sein darf?

B sucht also nach Hinweisen (beispielsweise in den Daten) des Funds und macht den Besitzer ausfindig.
Ist das rechtens? (Danke schonmal für die Meinung von Bigibigbigi!)

Und was ist wenn jetzt der Eigentümer B nicht die Servicepauschale bezahlen wollen würde?

Angenommen B möchte mit Fundbüros kooperieren, indem er für diese beispielsweise Handys zurückvermittelt. Gibt es eine Regelung, die dies untersagt?

Fundbüros sind leider nicht sehr effizient (Rückvermittlungsquote von unter 20%), deswegen die Idee lieber Florian (kein krummes Ding ;) )

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann A also sein Fundrecht damit an B abtreten? <hr size=1 noshade>


Nein. Wenn A den Fund nicht unverzüglich abliefert, macht er sich der Unterschlagung schuldig. B übrigens auch.

quote:<hr size=1 noshade>B gibt A den Finderlohn von 5% <hr size=1 noshade>


Dann haben wir sogar gewerbsmäßige Hehlerei bei B.

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es eine Regelung, die dies untersagt? <hr size=1 noshade>


§§965 II, 967 BGB .
Daß die Behörden sowas mitmachen, halte ich eher für ausgeschlossen.

quote:<hr size=1 noshade>B sucht also nach Hinweisen (beispielsweise in den Daten) des Funds und macht den Besitzer ausfindig.
Ist das rechtens? <hr size=1 noshade>


A könnte das Ausfindigmachen natürlich an B delegieren (nirgendwo in §970 BGB steht, daß A den Eigentümer persönlich ausfindig machen muß) und die entsprechenden Kosten nach §970 BGB gegen den Eigentümer geltend machen. B kann das aber nicht, weil er nicht Finder ist, außer A tritt den *Erstattungsanspruch* an B ab (das wiederum geht).

quote:<hr size=1 noshade>Und was ist wenn jetzt der Eigentümer B nicht die Servicepauschale bezahlen wollen würde? <hr size=1 noshade>


Dann würde notfalls ein Gericht klären, ob sie im Rahmen von §970 BGB angemessen ist oder nicht. Ich könnte mir vorstellen, daß §970 BGB nur tatsächliche Aufwendungen und keine "Pauschalen" eines gewerblichen Anbieters meint.

-- Editiert BigiBigiBigi am 23.04.2014 16:48

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Manchmal gibt es hier echt merkwürdige Fragen.

Plant Ihr da was, dass andere Leute was "verlieren" und ihr dann den Finderlohn kassiert?

Meine Mutter hat vor ein paar Monaten ihr Portemonnaie im Lidl verloren. Der Finder hat das durchwühlt, um irgendwo einen Namen/Telefonnummer zu finden. War meiner Mutter aber egal, da der Mann sie dann angerufen hat und informiert. Ich glaube, meine Mutter hat dem 20 Euro gegeben. Aber nicht wegen irgendeiner Pauschale, sondern weil sie dem echt dankbar war. Viele Finder lassen das ja einfach liegen, nachdem sie das Geld rausgenommen haben. Und ob sie dem eigentlich mehr oder weniger hätte geben müssen, war auch beiden ziemlich egal.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Plant Ihr da was, dass andere Leute was "verlieren" und ihr dann den Finderlohn kassiert?


Das wohl nicht, aber offenbar glaubt der TE, es sei ein Geschäftsmodell, verlorene Sachen zu finden und dann gegen eine über dem Finderlohn liegende "Servicepauschale" dem Eigentümer zurückzugeben.


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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dabei sind Servicepauschalen leider schon Alltag. Man verliere mal auf einem deutschen Airport einen Schlüssel. Das geht nicht unter 10€ ab ohne das die auch nur einen Finger aktiv rühren.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Fundbüros sind leider nicht sehr effizient (Rückvermittlungsquote von unter 20%)
Sorry, aber diese Quote ist sehr missverständlich.
Es mag ja sein, dass nur 20% der Fundstück zurückgegeben oder zurückverlangt werden. Dabei sind aber auch viele Alltagsgegenstände wie Handschuhe, Schals, Regenschirme u.s.w., bei denen erstens absolut nicht erkennbar ist, wem sie gehören und zweitens der Eigentümer kein sonderliches Interesse daran hat, es wiederzubekommen.
Bei so Dingen wie Handy oder Brieftasche dürfte die Quote hingegen deutlich höher liegen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Nun möchte B eine Servicepauschale dafür erheben. Laut $970 BGB
("Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.") scheint das ja möglich

Nein, das ist nicht möglich. Der Gesetzgeber stellt auf die tatsächlichen und erforderlichen, angemessenen Aufwendungen ab.
Eine Servicepauschale ist davon weit entfernt.



quote:
Man verliere mal auf einem deutschen Airport einen Schlüssel. Das geht nicht unter 10€ ab ohne das die auch nur einen Finger aktiv rühren.

Dagegen kann man sich ja wehren. Wenn das keiner macht ...



quote:
Fundbüros sind leider nicht sehr effizient (Rückvermittlungsquote von unter 20%)

Liegt aber auch an den Verlierern die sich oft dort nicht nicht melden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "

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