Guten Tag,
ich habe vor kurzem eine Grundstück gekauft, das mit einer Werkstatt sowie Nebengebäuden (Schuppen / Holzlege) bebaut ist. Die Gebäude sind > 20 Jahre alt. Auf dem Einheitswertbescheid, den ich nun erhalten habe steht jedoch "unbebautes Grundstück". Nun meine Fragen:
1. Muss ich etwas unternehmen und z. B. dem Finanzamt melden, dass das Grundstück bebaut ist?
2. Wie kommt es eigentlich, dass von einem unbebauten Grundstück ausgegangen wurde? Hat der Voreigentümer ggf. hier nicht gemeldet oder hat das Finanzamt hier über Jahre etwas versäumt?
3. Wie ist eigentlich der Regelprozess (wer muss aktiv werden / wer wird aktiv?), wenn ein Grundstück neu bebaut wird und somit eigentlich ein neuer Einheitswert ermittelt werden muss?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten.
Viele Grüße
S. Schulz
Fragen zum Einheitswert
6. Oktober 2017
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Frage vom 6. Oktober 2017 | 21:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Einheitswert
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 21:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie kommt es eigentlich, dass von einem unbebauten Grundstück ausgegangen wurde? :
Nun, z.B. durch Schwarzbau.
Was steht denn in der Baugenehmigung für die Gebäude?
#2
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 21:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Baugenehmigung kenne ich nicht, die Gebäude wurden vom 4. Voreigentümer gebaut. Im Kataster sind sie jedenfalls verzeichnet....
#3
Antwort vom 7. Oktober 2017 | 12:30
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
ZitatIm Kataster sind sie jedenfalls verzeichnet.... :
Das hat nichts zu sagen, die Gebäude können dennoch baurechtlich illegal sein.
Über das Vorhandensein einer Baugenehmigung kann man sich nur durch Aushändigung der Genehmigung vom Verkäufer oder beim Bauamt vergewissern.
Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes ist eine Steuererklärung.
Der Steuerpflichtige ist verpflichtet eventuelle Unrichtigkeiten zu bemerken sowie Veränderungen von sich aus mitzuteilen.
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