Ich bin seit 1 Jahr mit einen Deutschen Mann verheiratet und lebe hier seit 1987 und seit 1999 mit Gültigen Aufenthalt ich bekomme bald ein Kind von mein Mann und habe immer noch nicht den Deutschen Pass weil ich ihn auch nicht beantragt habe weil ich 2 male sträflich geworden bin ich bin momentan auf Bewährung 3 Monate auf 2 jahre was heißt das für mich können die mich Abschieben oder mir den Pass wegnehmen und wann kann ich den Deutschen Pass beantragen?
Fragen zum Antrag des Deutschen pass
Notfall?
Notfall?
Für gewöhnlich wird Dich wohl die Behörde nicht dazu auffordern Dich einbürgern zu lassen. Die EINBÜRGERUNG ist die Voraussetzung für einen deutschen Pass.
Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben willst, mußt Du das beantragen. Als deutsch Verheiratete wäre eine Einbürgerung schon frühzeitig möglich, wenn
1)der Lebensunterhalt aus eigenen oder partnerschaftlichen Einkommen gesichert ist
2)es darf kein Ausweisungsgrund wegen Straftaten vorliegen
3)Deutschkenntnisse vorhanden sind
4)Sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen
5)Belange der Bundesrepublik dürfen durch die Einbürgerung nicht beeinträchtigt werden
Nachzulesen bei www.info4alien.de > Einbürgerung
Deinen Pass kann und wird Dir niemand wegnehmen.
Inwieweit Deine begangenen Straftaten der Einbürgerung hinderlich sind oder eine Ausweisung rechtfertigen kann ich nicht sagen (Anwalt fragen). Allerdings bestehen durch die Ehe mit einem Deutschen und das zu erwartende (deutsche) Kind erhebliche Ausweisungshindernisse, sodaß möglicherweise eine Einbürgerung nicht in Frage kommt, aber auch keine Ausweisung.
Hi,
Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten stehen einer Einbürgerung nicht im Weg.
Gruß vom mümmel
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Das mit den 6 Monaten gilt aber nur bei einer Anspruchseinbürgerung nach § 10 STAG. Und auch hier nur dann, wenn die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde.
hab ich nachgelesen bei www.info4alien.de
wie siehts aus wen man eine freiheits straffe von 15 monate auf bewährung für 3 jahre und zuletzt im jahre 2010 verurteilt wurde ausiehst ob man da noch deutsche stadtsbrüger werden kann obwohl seit geburt hier lebt !? mit freundlich grüssen kani
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hmm ja ich habes nicht so richtig kapiert sry wäre net wen du mit einem ja oder nein beantworten würdest
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