Fragen zu rechtlichem in WG-Streit

25. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
LieberMalAnonym
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu rechtlichem in WG-Streit

Hallo liebe Community,

nicht sehr stolz bin ich darauf, einen WG-Streit Post zu verfassen,
(diese gibt es ja wie Sand am Meer) :augenroll:
aber langsam wird es hier doch etwas zumutbar.

Es handelt sich um eine 4er WG, mit relativ grünnasigem Vermieter
(sprich kein Mietvertrag, also weder schriftlich noch mündlich)
aber der Vermieter ist soweit garnicht das Problem,
das liegt nämlich zwischen uns, den WG Mitbewohnern.

Seit längerem gibt es ständige Auseinandersetzungen zwischen einem WG-Mitbewohner und uns anderen 3.
Das fing an mit nicht-einhalten des Putzplans, Lärm nach Nachtruhe usw.
Nach längerem fehlgeschlagenem Versuch dies "diplomatisch" zu lösen,
haben wir es aufgegeben und nehmen es seitdem halt so hin,
wir sind schließlich selber Studenten und ein bisschen Lärm Nachts ist jetzt kein Drama
und Geschirr benutzt er sein eigenes, solange es nur in seinem Zimmer rumschimmelt ist mir das egal.

Aber es hat sich alles gesteigert. Mittlerweile drosselt er bei uns anderen das Internet damit es
bei seinen nächtlichen Zockerrunden nicht "laggt" :dau: (er hat den Zugangscode zum Router)
und sogar eins von unser zwei Badezimmer hat er jetzt für sich beansprucht (das mit der Waschmaschine) ,
sprich den einzigen Schlüssel genommen und schließt es immer ab,
mit der Begründung wir würden es nicht, nach seinem Maßstab, ordentlich pflegen (er ist der unordentlichste von uns ;) ) ,
(das Toilletenpapier schnorrt er natürlich trotzdem weiter bei uns :augenroll: )
Wo wir unsere Wäsche waschen sollen interessiert Ihn wohl herzlich wenig.

Auch wenn meine anderen Mitbewohner weiterhin versuchen es mit
freundlichem zureden irgendwie zu regeln, finde ich das langsam doch zumutbar.
(keine Lust mehr die Wäsche immer zu einer Freundin zu tragen)
Für mich stellt sich also die Frage wie ich genau damit umgehe?
Die Vermieterin ist leider etwas beeinflusst von ihm.
Trotzdem für mich ist die Frage, entweder es ändert sich was, sprich irgendwas rechtliches,
da nichts anderes scheinbar funktioniert,
oder ich ziehe halt aus :rock:

Sorry für den langen Post, :grins:
was meint ihr den dazu?





-- Editier von LieberMalAnonym am 25.03.2017 15:22

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Kinderkram

Fürs Drosseln des Routers gibt es zwei Wochen Internetverbot.
Ein Woche Internetverbot für das Nichtputzen.
Wenn es lärmt, Strom abdrehen (es wird ja Sicherungen geben)
Es wird ein normales Türschloss sein, also kann man es auch öffnen, zur Not mal nen Kumpel fragen, der sich mit sowas auskennt, dann das Schloss ausbauen. Fertig.

Kinderkram

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120372 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von LieberMalAnonym):
mit relativ grünnasigem Vermieter (sprich kein Mietvertrag, also weder schriftlich noch mündlich)

Ihr seid also Haus/Wohnungsbesetzer?



Zitat (von LieberMalAnonym):
Aber es hat sich alles gesteigert. Mittlerweile drosselt er bei uns anderen das Internet damit es
bei seinen nächtlichen Zockerrunden nicht "laggt"

Das nervt halt echt wenn man dem Ork gerade mit der Axt den Kopf spalten will und dann friert der Bildschirm ein und man wird deswegen vom Ork gevierteilt. Nur weil da einer den Porno in HD+ streamt ... :devil:


Wer ist der Vertragsinaber für denInternehtzugang? Wer der Eigentümer vom Router? Wie lauten die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich Internehtzugang?


Wie lauten die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich Badezimmer?
Wer der Eigentümer von der Waschmaschine?



Zitat (von LieberMalAnonym):
Auch wenn meine anderen Mitbewohner weiterhin versuchen es mit freundlichem zureden irgendwie zu regeln, finde ich das langsam doch zumutbar.

Nun, dann ist das Problem für Dich doch gelöst?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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