Fragen zu Steuererklärung 2015, EU Bürger, Frau und Kind leben in Ausland.

30. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)
Fragen zu Steuererklärung 2015, EU Bürger, Frau und Kind leben in Ausland.

Mein Schwager hat selbst kein PC, und will hier bei mir seine Steuererklärung machen.
Er hat aber ein paar Fragen.

Seit Mai 2015 Arbeitet er in Deutschland. Seit August hat er eine Eigene Wohnung.
Seine Frau und Tochter leben in Polen. Seine Frau arbeitet im Polen seine Tochter geht dort zur Schule.Gemeldet sind/waren sie hier in der BRD nicht.

Hier die Fragen:
Beim Hauptvordruck.
Ist die Polnische Steuernummer = Deutsche Identifaktionsnummer IdNr.? nein oder?
Soll man Zusammen-Veranlagung im seinen Fall ankreuzen oder nicht?
Falls er das Ankreuzt muss er die Einkünfte seiner Frau im Polen auch mit eingeben? Eine extra Anlage N für seine Frau.

Der Schickt ja jeden Monat Geld nach Polen (seine Frau verdint dort nicht mal 300 Euro im Monat), kann man das irgendwie absetzen? Falls ja welcher Vordruck.

Gibt es sowas wie Doppelte Haushaltsführung? Falls ja bringt das was bei ihm?

Anlage Kind muss er auch ausfüllen? Seine Tochter ist nicht Volljährig. Was schreibt man bei Kindergeld? (Kinder die im Ausland leben bekommen weniger Kindergeld als die normalen hier lebenden, oder?) ER wartet schon Ewig auf die Antwort von der Famillienkasse. Sein erster Antrag ist "verschwunden" mussten vor einem Monat nochmal ein Antrag stellen...



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Kinder die im Ausland leben bekommen weniger Kindergeld als die normalen hier lebenden, oder? Der Anspruch wird um das polnische Kindergeld gekürzt (sog. "Differenzkindergeld"). Da das polnische Kindergeld mit 17 bis 24 Euro recht bescheiden ist, verbleibt da ein ziemlich hoher Anspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Natürlich soll ihr Freund die Zusammenveranlagung wählen. In diesem Fall wird er auch die Einkünften seiner Frau eingeben müssen. Ihre Einkünften werden in Deutschland nicht besteuert, sondern unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Jedoch nur bis August. Die doppelte Haushaltsführung muss man auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Das wird die Steuerbelastung verringern.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Charlie@098):
Natürlich soll ihr Freund die Zusammenveranlagung wählen. In diesem Fall wird er auch die Einkünften seiner Frau eingeben müssen. Ihre Einkünften werden in Deutschland nicht besteuert, sondern unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Jedoch nur bis August. Die doppelte Haushaltsführung muss man auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Das wird die Steuerbelastung verringern.


Ok, die Einkünfte seiner im Polen lebenden Frau, muss er die auch irgendwie vorweisen?(brauch er irgendwelche Beläge dafür?) Werden die Einkünfte in Euro oder in Polnischen Zloty´s angegeben?

Die doppelte Haushaltsführung , in welchen Formular wird sowas angegeben?

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