Fragen zu Mietvertrag und Mietrecht

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fragestellerin_Wien
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Mietvertrag und Mietrecht

Liebe Community,
ich wäre außerordentlich dankbar für die Beantwortung folgender Fragen. Leider kenne ich mich in diesen Anliegen überhaupt nicht aus und wäre daher auf die Hilfestellung von Sachverständigen angewiesen.

1. Im Mietvertrag stehen drei Personen, meine Mutter, mein Vater, ich. Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Ist es wahr, dass weder der Hausbesitzer noch die Hausverwaltung erfahren darf, dass eine Person verstorben ist, welche im Mietvertrag steht, da sodann der Mietvertrag nicht mehr gültig ist? In dem Sinne, dass ein Aufsetzen eines neuen Mietvertrages mit einem höherem Mietzins rechtlich zulässig wäre?

1.b Variante: Ist es wahr, dass eine Kenntnis über den Todesfall seitens des Hausbesitzers und der Hausverwaltung dazu führen würde, dass mein Status als Mieterin fortan den Status einer Weitergabe (oder Nachmieter ) erhält, und ich sodann in der Gefahr einer rechtmäßigen Mieterhöhung bin, obwohl ich ebenfalls im Mietvertrag stehe?

2. Hat es generell irgendwelche Konsequenzen auf die Gültigkeit eines Mietvertrages, bzw. verändert es irgendetwas an Rechten, ob man in der betreffenden Mietwohnung hauptgemeldet oder nebenwohnsitzgemeldet ist? Hat es irgendwelche negativen Konsequenzen, einen früheren Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umzumelden, verliert man dabei Rechte als im-Mietvertrag-Stehender? (Ich dachte immer, Mietvertrag und Meldung (Hauptohnsitz oder Nebenwohnsitz) wären voneinander unabhängig, aber vielleicht liege ich ja falsch).

3. Der Satz im unbefristeten Mietvertrag: „Das Mietverhältnis kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats gerichtlich aufgekündigt werden," ist angeblich relativ, wie mir gesagt wurde, da der Hausbesitzer im Fall einer Kündigung ohne Vergehen einem eine Wohnung in selber Größe zum selben Preis in selber Lage ("gleichwertiges Objekt") als Ersatz anbieten muss. Ist das richtig? Und diesen Umstand würde sich doch kein Hausbesitzer antun bzw. wäre dies unmöglich. Da wäre es plausibler, wenn der Hausbesitzer ein angebliches Vergehen erfinden würde, um einen Mieter loszuwerden, und dagegen kann man sich als Mieter sicher irgendwie rechtlich schützen/wehren (mit Hilfe von Anlaufstellen, welche sich für die Rechte von Mietern einsetzen).

4. Ist es wahr, dass ein im-Mietvertrag-Stehender, in diesem Fall ich oder mein Vater, eine Verzichtserklärung unterschreiben kann, in welcher er auf seine Rechte an der Mietwohnung verzichtet, ohne dass der Mietvertrag davon beeinflusst wird, also ohne Mieterhöhung für denjenigen, der weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt?

Vielen herzlichen Dank für alle Kommentare und Aufklärungen!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ist es wahr, dass weder der Hausbesitzer noch die Hausverwaltung erfahren darf, dass eine Person verstorben ist, welche im Mietvertrag steht, da sodann der Mietvertrag nicht mehr gültig ist? In dem Sinne, dass ein Aufsetzen eines neuen Mietvertrages mit einem höherem Mietzins rechtlich zulässig wäre?


Wer hat dir denn diesen Unsinn erzählt? Der Vertrag behält selbstverständlich seine Gültigkeit. Und es wäre eher klug, dem Vermieter eine Kopie der Sterbeurkunde zukommen zu lassen, da sonst eine mögliche Kündigung eurerseits ungültig wäre, weil die dritte Unterschrift fehlt.

quote:
Der Satz im unbefristeten Mietvertrag: „Das Mietverhältnis kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats gerichtlich aufgekündigt werden," ist angeblich relativ, wie mir gesagt wurde, da der Hausbesitzer im Fall einer Kündigung ohne Vergehen einem eine Wohnung in selber Größe zum selben Preis in selber Lage ("gleichwertiges Objekt") als Ersatz anbieten muss.


Ich weiß nicht genau was du mit "relativ" meinst, auch ist mir nicht klar was mit "gerichtlich aufgekündigt" gemeint sein soll. Um einen Vertrag zu kündigen muß man kein Gericht hinzuziehen. Jedoch kann nur der/die Mieter einen unbefristeten Vertrag jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen, nicht jedoch der Vermieter, es sei denn, es handelt sich um ein von ihm selbst mit bewohntes Zweifamilienhaus.

quote:
Ist es wahr, dass ein im-Mietvertrag-Stehender, in diesem Fall ich oder mein Vater, eine Verzichtserklärung unterschreiben kann, in welcher er auf seine Rechte an der Mietwohnung verzichtet, ohne dass der Mietvertrag davon beeinflusst wird, also ohne Mieterhöhung für denjenigen, der weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt?


Das hab ich jetzt nicht so richtig verstanden. Worauf will einer von euch verzichten? Dem Vermieter gegenüber bringt sowas jedenfalls nichts. Die Mieter sind für alle vertraglichen Belange gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber haftbar und der Vermieter kann sich aussuchen, an wen von Beiden oder ob an Beide er sich wendet, wenn etwas anliegt. Was genau meinst du mit der Mieterhöhung?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Anjuli

Gelten Deine Aussagen auch für das Mietrecht in Österreich ?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Österreich...?

Oh, den Hinweis auf Wien hab ich übersehen. Tja, keine Ahnung, aber in den Fragen geht es eigentlich um Dinge, bei denen ich annehme, dass die in Österreich auch nicht anders sind.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragestellerin_Wien
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

>Fragen zu Mietvertrag und Mietrecht

quote: Ist es wahr, dass weder der Hausbesitzer noch die Hausverwaltung erfahren darf, dass eine Person verstorben ist, welche im Mietvertrag steht, da sodann der Mietvertrag nicht mehr gültig ist? In dem Sinne, dass ein Aufsetzen eines neuen Mietvertrages mit einem höherem Mietzins rechtlich zulässig wäre?

Wer hat dir denn diesen Unsinn erzählt? Der Vertrag behält selbstverständlich seine Gültigkeit. Und es wäre eher klug, dem Vermieter eine Kopie der Sterbeurkunde zukommen zu lassen, da sonst eine mögliche Kündigung eurerseits ungültig wäre, weil die dritte Unterschrift fehlt.

[color=blue]Vielen Dank! Familienmitglieder haben mir das erzählt, und in einer Situation, in der man gerade sowieso vorsichtig und misstrauisch ist, wird man wohl schon mal etwas paranoid. Im Moment höre ich ständig, den Todesfall unbedingt geheim zu halten, da dies ein Kündigungsgrund wäre und ich die Wohnung verlieren kann. Dass ein mit drei Menschen abgeschlossener Mietvertrag nicht mehr gültig wäre, sobald einer der drei Personen nicht mehr lebt. Wenn das also gar nicht stimmt, wäre ich sehr erleichtert. [/color]

quote:Der Satz im unbefristeten Mietvertrag: „Das Mietverhältnis kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats gerichtlich aufgekündigt werden," ist angeblich relativ, wie mir gesagt wurde, da der Hausbesitzer im Fall einer Kündigung ohne Vergehen einem eine Wohnung in selber Größe zum selben Preis in selber Lage ("gleichwertiges Objekt") als Ersatz anbieten muss.

Ich weiß nicht genau was du mit "relativ" meinst, auch ist mir nicht klar was mit "gerichtlich aufgekündigt" gemeint sein soll. Um einen Vertrag zu kündigen muß man kein Gericht hinzuziehen. Jedoch kann nur der/die Mieter einen unbefristeten Vertrag jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen, nicht jedoch der Vermieter, es sei denn, es handelt sich um ein von ihm selbst mit bewohntes Zweifamilienhaus.

[color=blue]Der Satz in Anführungszeichen ist ein Zitat aus dem Mietvertrag. Keine Ahnung, wieso die Formulierung der gerichtlichen Aufkündigung darin verwendet wird. Es ist also so, dass ein Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag nicht kündigen kann. Das war für mich wesentlich zu wissen, lieben Dank.[/color]

quote:Ist es wahr, dass ein im-Mietvertrag-Stehender, in diesem Fall ich oder mein Vater, eine Verzichtserklärung unterschreiben kann, in welcher er auf seine Rechte an der Mietwohnung verzichtet, ohne dass der Mietvertrag davon beeinflusst wird, also ohne Mieterhöhung für denjenigen, der weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt?

Das hab ich jetzt nicht so richtig verstanden. Worauf will einer von euch verzichten? Dem Vermieter gegenüber bringt sowas jedenfalls nichts. Die Mieter sind für alle vertraglichen Belange gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber haftbar und der Vermieter kann sich aussuchen, an wen von Beiden oder ob an Beide er sich wendet, wenn etwas anliegt. Was genau meinst du mit der Mieterhöhung?

[color=blue]Die Frage war wohl etwas konfus, sorry. Mich interessiert im Grunde, in welchem Fall mir eine Mieterhöhung (ausgenommen der normalen Inflationsanpassung mit der Zeit)passieren kann. Und daneben besteht der Fall: Diese Wohnung bewohnen wir seit etwa 25 Jahren. Im Mietvertrag stehen (als Lebende) mein Vater und ich, vertraglich sind wir beide berechtigt, die Wohnung privat und gewerblich zu nutzen. Es war von Anfang an - aber eben leider nur mündlich - vereinbart, dass irgendwann ich mit meiner eigenen Familie diese Wohnung bewohne und mein Vater auszieht. Nun möchte ich mich davor schützen, dass mein Vater mir diese Wohnung "wegnimmt", die Wohnung für sich allein beansprucht (es besteht eine Feindschaft, er schädigt mich, soweit es ihm nur möglich ist, hat mich inzwischen um einen hohen Geldbetrag gebracht, mich unter anderem auch bestohlen, aber das ist eine andere Geschichte.)Nun suche ich nach einer Möglichkeit, irgendwie vertraglich festzuhalten, dass nur ich Mietrechte an dieser Wohnung besitze, ohne dass ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wird, da ein neuer Mietvertrag einen viel höheren Mietzins mit sich ziehen würde. Und in diesem Zusammenhang habe ich eben von einer "Verzichtserklärung" gehört, wobei ich aber nicht weiß, wie so etwas vonstatten geht.[/color]

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich muß mich hier tatsächlich zurückziehen. Ich hatte die Fragen nach deutschem Mietrecht beantwortet. Das österreichische kenne ich leider nicht und ich möchte dir nichts Falsches sagen.

In Deutschland könnte man versuchen, einen Zusatz zum Mietvertrag mit dem Vermieter zu vereinbaren, nachdem der Vater aus dem Mietvertrag entlassen wird. Das würde aber sowohl die Zustimmung des Vaters als auch die des Vermieters erfordern. Der Vermieter könnte auch darauf bestehen, dass Beide zusammen den bestehenden Vertrag kündigen und mit der verbleibenden Partei, sofern sie ihre Bonität nachweisen kann, dann einen neuen Vertrag, natürlich zu neuen Konditionen, abschließt. Aber genau das willst du ja vermeiden.

Ob bei euch so eine Verzichtserklärung möglich und rechtlich wirksam wäre kann ich nicht beurteilen. Ich schätze du müßtest dich mal an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Schau doch mal hier in dem Forum oben entweder bei "Anwaltssuche" oder "Frag-einen-Anwalt". Kostet ein paar Euro, ist aber nicht sehr teuer.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen